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| 2 Euro Gedenkmünzen Das neue Sammelgebiet im Bereich Euromünzen |
31-07-2007, 14:11
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#1 (permalink)
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2 Euro Monaco 2007 beim Tresor bestellt aber nicht geliefert
Und an mich wollen die nicht liefern :
Wenn ich mich nicht irre, stand in der Auktion nicht, daß man dort nur 1 x bestellen dürfte.
2 Euro Monaco 2007 Fürstin Grace bei eBay Monaco, Münzen Europa, Münzen (endet 28.07.07 20:47:22 MESZ)
Da ich alle ersteigerten Münzen schon bezahlt habe, werde ich auch auf eine Lieferung bestehen.
"
Bonjour,ffice ffice" />>>
Vous avez déjà commandé , nous ne pouvons pas enregistrer une nouvelle commande.>>
Nous effectuons le remboursement>>
Cordialement>>
>>
Herzlich Guten tag>>
Sie haben bereits bestellt>>
Wir können keinen neuen Auftrag registrieren>>
Wir machen die Rückzahlung"
>>
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31-07-2007, 14:51
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#2 (permalink)
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Wenn ich mich nicht irre, stand in der Auktion nicht, daß man dort nur 1 x bestellen dürfte.
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Ich widerspreche ungern, aber es gab einen Hinweis, wenn auch in einem sehr gewöhnungsbedürftigen Deutsch:
Achtung: der einzig einer 2€ wird von Mitglieder unter Berücksichtigung der sehr starken Anfrage verkauft sein. Danke für Ihre Auffassungsgabe.
Das sollte aussagen:
Achtung: Pro (eBay-)Mitglied wird wegen der hohen Nachfrage nur eine 2-€-Münze verkauft. Danke für Ihr Verständnis.
Bei französischen Auktionen war zu lesen:
Attention : Une seule 2€ sera vendue par eBayeur compte tenu de la très forte demande. Merci pour votre compréhension.
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31-07-2007, 15:00
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#3 (permalink)
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Ich widerspreche ungern, aber es gab einen Hinweis, wenn auch in einem sehr gewöhnungsbedürftigen Deutsch:
Achtung: der einzig einer 2€ wird von Mitglieder unter Berücksichtigung der sehr starken Anfrage verkauft sein. Danke für Ihre Auffassungsgabe.
Bei französischen Auktionen:
Attention : Une seule 2€ sera vendue par eBayeur compte tenu de la très forte demande. Merci pour votre compréhension.
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Ich habe auf eine deutsche Auktion geboten.
Ob ein deutsches Gericht die Formulierung auch so deuten wird, bleibt abzuwarten.
" Achtung: der einzig einer 2€ wird von Mitglieder unter Berücksichtigung der sehr starken Anfrage verkauft sein. Danke für Ihre Auffassungsgabe."
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31-07-2007, 15:08
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#4 (permalink)
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Ich habe auf eine deutsche Auktion geboten.
Ob ein deutsches Gericht die Formulierung auch so deuten wird, bleibt abzuwarten.
"Achtung: der einzig einer 2€ wird von Mitglieder unter Berücksichtigung der sehr starken Anfrage verkauft sein. Danke für Ihre Auffassungsgabe."
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Ich habe den Satz so gedeutet, das sie sehr schnell Ausverkauft sein wird.
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31-07-2007, 15:23
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#5 (permalink)
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Ob ein deutsches Gericht die Formulierung auch so deuten wird, bleibt abzuwarten.
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Ich frage mich nur, ob Sie die Ware zur diesem Preis dann noch möchten, wenn das deutsche Gerichtsurteil (irgendwann einmal) vorliegt
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31-07-2007, 15:59
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#6 (permalink)
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Ich habe auf eine deutsche Auktion geboten.
Ob ein deutsches Gericht die Formulierung auch so deuten wird, bleibt abzuwarten.
"Achtung: der einzig einer 2€ wird von Mitglieder unter Berücksichtigung der sehr starken Anfrage verkauft sein. Danke für Ihre Auffassungsgabe."
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Ich frage mich, ob hier überhaupt ein deutsches Gericht zuständig wäre?
Es würde zwar m.E. deutsches Recht angewandt werden, wobei der Erfüllungsort doch beim Beklagten liegen müsste, oder? Zumindest verstehe ich so §38 ZPO
Würde mich aber auch intressieren, wie das wäre, wenn ...
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31-07-2007, 16:00
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#7 (permalink)
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Ich frage mich nur, ob Sie die Ware zur diesem Preis dann noch möchten, wenn das deutsche Gerichtsurteil (irgendwann einmal) vorliegt 
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Ja, das weiß ich leider auch nicht .... ich gehe auch davon aus, daß die Firma auf Zeit spielt. Schade, daß die sich bei steigenden Preisen doch als unseriös entpuppen.
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31-07-2007, 16:03
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#8 (permalink)
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Ich frage mich, ob hier überhaupt ein deutsches Gericht zuständig wäre?
Es würde zwar m.E. deutsches Recht angewandt werden, wobei der Erfüllungsort doch beim Beklagten liegen müsste, oder? Zumindest verstehe ich so §38 ZPO
Würde mich aber auch intressieren, wie das wäre, wenn ...
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Egal - auch in Frankreich kommen die damit nicht durch  Ich gehe nach dem Telefonat mit eBay aber davon aus, daß die schon sehr schnell liefern werden. Ich bin wohl nicht der Einzige , der sich dort beschwert hat ....
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31-07-2007, 17:50
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#11 (permalink)
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Ich bekam eben diese Email
Bonjour,
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Cordialement
Herzlich Guten tag
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Wir machen die Rückzahlung
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31-07-2007, 18:10
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#13 (permalink)
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Tja damit hat sich die 180 EUR Sofort-kauf Einstellerei wohl bei Ebay erledigt.
Fraglich für mich, ob man bei Ebay überhaupt Verkäufer ausschließen kann, so nach dem Motto, Du hast schon...wo sollte das geregelt sein?
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Mit einem deutschen, gut verständlichen Satz sollte das schon machbar sein ...
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31-07-2007, 18:50
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#15 (permalink)
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Ich habe auf eine deutsche Auktion geboten. Ob ein deutsches Gericht die Formulierung auch so deuten wird, bleibt abzuwarten.
"Achtung: der einzig einer 2€ wird von Mitglieder unter Berücksichtigung der sehr starken Anfrage verkauft sein. Danke für Ihre Auffassungsgabe."
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Dann hätte er auch schreiben können: "Nachts ist es kälter als draußen".
Aber etwas muss ich doch richtigstellen: Einige Auktionen haben überhaupt kein Tageslicht gesehen, da sie abends bzw. nachts eingestellt wurden! 
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Da wäre ich mir an Deiner Stelle mal nicht so sicher. Ebay.de kann man sicherlich an mehreren Stellen auf diesem Paneten bei hellstem Tageslicht öffnen, während Du den Mond mit der Stange weiterschiebst.  
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31-07-2007, 19:08
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#16 (permalink)
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Ich frage mich, ob hier überhaupt ein deutsches Gericht zuständig wäre?
Es würde zwar m.E. deutsches Recht angewandt werden, wobei der Erfüllungsort doch beim Beklagten liegen müsste, oder? Zumindest verstehe ich so §38 ZPO
Würde mich aber auch intressieren, wie das wäre, wenn ...
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Die Lösung liegt in § 5 Nr. 1 EuGVVO ----> Art. 5 EuGVVO
Sinngemäß:
Bei internationalen Versandgeschäften innerhalb der EU kann der ausländische Verkäufer vor einem deutschen Gericht verklagt werden, wenn der Kaufgegenstand nach Deutschland geliefert werden sollte. Zuständig ist das am Ort der Lieferung zuständige Gericht.
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31-07-2007, 19:12
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#17 (permalink)
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Das ist schon ein starkes Stück!
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Ebay kann aber erst nach 10 Tagen tätig werden - dann sollte wir alle fleißig nicht gelieferte Artikel melden. Denn : Wer Münzen einstellt, hat auch welche. Wer dann nicht liefern will, ist kein fairer Vertragspartner.
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So hätte ich Tresor... auch nicht eingeschätzt, das wäre ja genauso
wenn ich ein Auto vertraglich gekauft hätte, bezahlt und nur weil es
eventuell "Lieferschwierigkeiten" gibt, mein bestelltes einem anderen
verkaufe der mehr dafür hinblättert wie im Listenpreis angeben.
Vertrag ist Vertrag. Und irgendwie gehört Frankreich auch zur
europäischen Union und ebay Deutschland ist nicht in Honolulu.
Das Thema verfolge ich hier mal weiter....
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31-07-2007, 20:05
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#19 (permalink)
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2 Euro Monaco 2007 beim Tresor bestellt aber nicht geliefert
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Warum wird über einen der wenigen Anbieter mit einigermaßen erträglichen Preisen (für 135,90 € konnte jeder seine Münze im Shop kaufen) denn jetzt aus privater Profitgier der Jaucheeimer ausgegossen?
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Weil er Ware anbietet, Geld kassiert und nicht liefert !
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31-07-2007, 20:44
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#22 (permalink)
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Weil er Ware anbietet, Geld kassiert und nicht liefert !
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Das Geld wird Ihnen doch sicherlich wieder erstattet.
@ all, Es scheint mir als würden viele sich hier eher aus Profitgier aufregen, als das es umgedreht so bei Tresor ist... (Immerhin haben diese Leute scheinbar nur eine Münze auf Ihren Namen bestellen können und damit keinen weiteren Gewinn machen können... Haustiere ausgenommen.)
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31-07-2007, 20:44
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#23 (permalink)
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Weil er Ware anbietet, Geld kassiert und nicht liefert !
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Nun, so ganz stimmt diese Aussage aber nicht, denn Trésor hat die Münze sowohl im Shop als auch über eBay mit der bekannten Einschränkung angeboten. Leider war die deutsche Fassung der Einschränkung etwas "verunglückt". Meiner Ansicht nach ist eine derartige Einschränkung aber zulässig. Das "kassierte" Geld wird Trésor doch zurück überweisen.
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31-07-2007, 20:50
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#24 (permalink)
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Nun, so ganz stimmt diese Aussage aber nicht, denn Trésor hat die Münze sowohl im Shop als auch über eBay mit der bekannten Einschränkung angeboten. Leider war die deutsche Fassung der Einschränkung etwas "verunglückt". Meiner Ansicht nach ist eine derartige Einschränkung aber zulässig. Das "kassierte" Geld wird Trésor doch zurück überweisen.
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Die Einschränkung war nicht verunglückt, sondern in dieser Hinsicht falsch und damit nicht vorhanden. Wenn eine solche Weltfirma so viele Auktionen einstellt, wird sich doch ein korrekter deutscher Text machen lassen !
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31-07-2007, 20:52
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#25 (permalink)
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Heute von Tresor wie immer perfekt 2x in einem Paket bekommen. ( EK-Preis 261,80 incl Versand für 2 Münzen nach Österreich) also er liefert auch verläßlich - Österreich ist anders ??? Gruß Alfred
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Gratulation - vielleicht Stammkunden-Sonderstatus
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