Amtsblatt der Europäischen Union C 57/3 vom 25.02.2012
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2012/C 57/03)
Nationale Seite der von Spanien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission alle Gestaltungsmerkmale von neuen Euro-Münzen ( 1 ). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 ( 2 ) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Gemeinschaft Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Spanien
Gegenstand: Stätten des UNESCO Kultur- und Naturerbes der Welt — Die Kathedrale von Burgos
Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Die Münze zeigt eine Ansicht der Kathedrale von Burgos. Der Name des Ausgabestaats „ESPAÑA“ steht links oberhalb der Kathedrale. Auf der rechten Seite sind die Jahreszahl „2012“ und das Münzzeichen eingeprägt.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage: 8 Millionen
Quelle