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Alt 18-12-2001, 18:19   #5 (permalink)
Tobias Honscha
 
Wer in Ebay solch wertloses Zeug versteigert muß doch einfach dafür bestraft werden ...! (das sind dann 4 % Strafzoll) Warum versteigern Sie denn diese Ware nicht bei den kostenlosen Auktionshäusern ? Oder bietet da niemand drauf ?
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