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Alt 16-02-2009, 12:33   #49 (permalink)
B555andi
 
Man sollte in solchen Fällen zudem Strafrecht (öffentliches Recht) von Privatrecht trennen und nicht beides zusammen in einen Topf werfen:

Diebstahl steht per se unter Strafe; da ist es zunächst unerheblich, in welcher Höhe welcher Schaden entstanden ist. Strafbar ist die Handlung an sich. Hier stehen sich als "Parteien" der Staat und der Dieb vor einem "Strafgericht" gegenüber.

Ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden und ausgeglichen werden muss, klären die "Parteien" Dieb und Bestohlener miteinander im Rahmen der Zivilgerichte.

Also: ob ich jemanden zur Anzeige bringe, ist eine Überlegung. Ob ich dann auch noch selbst zivilrechtlich gegen ihn vorgehe, wieder eine ganz andere.

Geändert von B555andi (16-02-2009 um 14:34 Uhr)
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