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Obs eine Sammlungsauflösung ist oder nicht ... interessiert das Finanzamt mal überhaupt nicht .... er verkauft Gewerbsmäßig .... und damit müsste er ... ein Gewerbe anmelden ... Das Thema ... wieviel darf ich verkaufen, das meine handel als Liebelei anerkannt wird und nicht als Gewerbe, ist ein heiss diskutiertes Thema im Netz .... auch weil es dazu unterschiedliche Urteile gibt. Da wurden schon alte Omas die ihre 30 Schalger-Schallplatten verhöckern wollten vor Gericht gezerrt. ... Bei 1700 Artikeln ... musst du schon gut argumentieren können daß du das mal eben machst weil du Platz in der Wohnung brauchst ... in diesem Fall hätte es nähmlich genügt eine Auktion über 1700 Münzen einzustellen ...
Ich kann es halt auch nicht ändern ... und das sollte auch keine Grundsatzdiskussion werden ... unsere Gesetze sind halt nun mal so geschrieben, das sie fast jeden an den Geldbeutel können der irgendwas verkauft !
So mehr sag ich nett dazu ... gibt sonst nur ewig lange Disskussionen die uns nicht weiterhelfen.
Grüße
Marcus
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