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Alt 12-06-2009, 23:56   #9 (permalink)
beulermaennlein
 
@Anubix02

Gewerbsmäßiger Verkauf ist es nur, wenn es auch steuerrechtlich interessant ist.

d.h heißt wenn er nachweisen kann, dass er mehr ausgibt als er einnimmt und das Belegen kann, passiert den auch nichts von Seiten des Finanzamt.

Wenn er also steuerrechtlich uninteressant ist, betreibt er nur einen Handel und der ist nicht gewerbsmäßig. Da kann ein Abmahnanwalt auf und nieder springen................
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