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@bayreuther
für das Finanzamt ist nur wichtig, Gewinn.
Sie räumen einen Gerbetreibenden bis max. 10 Jahre Verlust ein, das muß einzeln geprüft werden, jedoch in der Regel nur ein paar Jährchen maximal.
Als bei mir nach Info, von Steuerfahndung und Co, die Frau vom Finanzamt vorbei kam, um eine Sachverhaltsprüfung durchzuführen ob Gewerbe oder Liebhaberei, wurde mir bestätigt, dass es für das Finanzamt vollkommen egal ist, ob man als Liebhaber im Jahr einen Umsatz von 10000€ oder 100000€ macht, wenn unterm Strich immer ein minus steht, ist das dem Finanzamt egal, da sie sonst, jedes Jahr für die Verluste die man im vermeintlichen 2. Gewerbe (MünzHandel) macht, steuerlich ausgleichen kann, mit der Kohle die man im Hauptberuf macht.
Das würde bedeuten, wenn z.B ein Sammler X im Jahr im Beruf 50000€ Verdient und ungefähr 10000€ Lohnsteuer abführt und gleichzeitig im Jahr 30000€ Verlust mit den Münzverkauf macht, hat Person X in dem Jahr nicht 50000€ verdient, sondern nur 20000€ und somit auf 30000€ zuviel Steuern abgeführt, was wiederum die Rückzahlung der Steuer mit sich bringt und somit der Staat mehr ausgibt und nichts davon hat, gesteht das Finanzamt die Liebhaberei der Person ein und wenn die Person ihre Sammlung sagen wir in 10 oder mehr Jahren verkauft und daraus reslutierend Plus machen würde, ist es dem Finanzamt auch egal.
Woraus dann auch resultiert, dass ein Abmahnanwalt kein gewerbliches Handeln nachweisen kann, weil das Finanzamt die Liebhaberei zugesteht und somit keine Gewerblichkeit vorliegt, da diese nur dann vorliegt, wenn das Finanzamt den Sammler, als Händler einstuft mit den dazugehörigen steuerlichen Rechten und Pflichten usw...
Und das war kein Märchen aus tausend und einer Nacht, sondern die Realität.
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