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Alt 04-07-2009, 20:53   #25 (permalink)
Seagram
 
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@karsten72 die Realität sieht anders aus...... wenn es so wäre hätte die WBZ in meinen Fall was in der Hand, jedoch mußten die "WBZ" eingestehen, dass sie auf die Beurteilung vom Finanzamt warten müssen und sich nach der steuerrechtlichen Prüfung anpassen, soll heißen bekomme ich das was das Finanzamt mir mündlich gesagt hat "Liebhaberei" in meine Akte, gelte ich als Privat, denn es gibt in Deutschland nur Privat oder gewerblicher Händler und nichts dazwischen.
Das sehe ich etwas anders...
Der konstruierte Fall, Kauf bei ebay, Ware geht auf dem Postweg verloren.
Der Händler haftet, der Private ist fein raus
Entsprechend kann ich aber beim Amtsgericht auf Erfüllung klagen und ich wette das fast jedes Amtsgericht in Deutschland eine andere Entscheidung über Händler/Privat fällen würde, da ein entsprechendes Urteil des BGH fehlt!
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