Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26-12-2001, 00:13   #9 (permalink)
Der_Sammler
 
Zweitnamen & Privat-Hobbyhändler

Zweitnamen bei E-Bay:
Das gibt es wohl recht häufig. Läuft der angepriesene Artikel nicht so wie gewünscht, bietet man einfach unter dem Zweitnamen mit, treibt das Gebot in die Höhe, und falls man auf dem Gebot hocken bleibt, muss man eben nur die E-Bay-Gebühren selbst zahlen und kann sich obendrein gute Bewertungen geben.
Ist das verboten??

Hobby-Münzenhändler auf Flohmärkten usw.:
Das kann ich bestätigen. Es ist unglaublich, dass diese erfahrenen Numismatiker für eine wertlose Münze noch den Katalogwert in vz verlangen.
Einer bot bspw. ein frz. 1-Centime-Stück für 3 DM an, ebenfalls griech. 50-Drachmen-Stücke für 2 DM
(Nennwert 30 Pf), und ein 5-RM-Stück mit Garnisonskirche und einem Wert von max. 30 DM für 50 DM. Bei dem habe ich dann eh nichts gekauft.
Der_Sammler ist offline   Mit Zitat antworten