|
Ich auch nicht. Also bei ca. 8-10 pro Satz (BU) könnte man sich nicht beschweren. Die 4€ Unterschied zwischen BU und PP kann ich auch nicht nachvollziehen, aber man kann ja eh nichts dran ändern.
|
Ich bin mir nicht sicher.
Aber in der EU ist es so viel ich weiss nach dem Wettbewerbs- und Kartellrecht verboten, unterschiedliche Verbraucherpreise für In- und Ausländer auszuweisen, da es sich ja um eine Verzerrung handelt!
So ist es z.B. in der Tourismusindustrie in Tschechien und Bulgarien ergangen:
Eintrittspreise für ihre Bürger waren dort wesentlich niedriger als bei Ausländern.
Den Touris hat man da schon ein paar - Euronen natürlich - mehr abgeknöpft.
Einen Hinweis an Frau Kroes in Brüssel würde da sicher einen Stein ins Rollen bringen...
