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Alt 26-02-2010, 16:42   #11 (permalink)
varukop
 
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Hallo, das "macht man es nicht" hätte ich auch weglassen können, darauf wollte ich mich gar nicht beziehen. Ich wollte darstellen, daß es Auktionen gibt, bei denen derart eindeutige Texte verwendet und Eigenschaften so plastisch beschrieben und gar mit Hinweisen auf FachLiteratur belegt werden, daß man sich manches Stück erstmal "sichern" mag. So hatte ich auch das Posting verstanden - wenn man es nicht so macht wird man niemals eine echte Rarität bekommen und sich womöglich ärgern, wenn dann Andere die glücklichere Hand hatten. Was ist zB mit 2 Euro "drehende Sterne" ? Soll man es glauben oder nicht ? Soll man 2000 Euro bieten oder nicht? Was ist mit als magnetisierbar beschriebenen 2 Pf aus bisher nicht bekannten Jahrgängen - 68 F? 68 J? Oder umgekehrt aus 1966 ? Oder (Euro-)Centstücke aus nordischem Gold? Wer nicht wagt,der nicht gewinnt. Das Problem ist, daß "hinterher" alle schlauer sind als vorher und diverse Richter offenbar gern gegen den Käufer urteilen und ihm daraus einen Strick drehen, daß und wenn er VOR Ende der Auktion wegen der Eigenschaften nachfragt, oder gleich nach Ende nachfragt. Immer heißt es, der Zweifel begründe die Nichtigkeit des Geschäftes. Auch wenn man nicht fragt, wird man verlieren - denn dann heißt es man hätte zur Sicherheit fragen sollen. Mir liegen mehrere solche Urteile jeglicher Couleur vor .


---> manches Stück erstmal "sichern" mag. So hatte ich auch das Posting verstanden -

---> Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Moin, Moin,

da hast Du etwas in meine Aussage hinein gelesen, das dort nicht steht, auf keinen Fall meiner Denkweise hinsichtlich mich Interessierendem entspricht und ich somit auch niemand Anderem empfehlen würde !!

Das mit dem "erst einmal sichern" ist absolut nicht meine Aussage, denn das wäre ja genau die falsche Vorgehensweise, die dann zu den von Dir geschilderten und mir ebenfalls bestens bekannten Problemen führen kann (meistens unweigerlich führen wird!).
Pkt. 1. meines ersten postings besagt lediglich, dass es sich grundsätzlich um eine Fehlplattieurng handeln kann - gleich mit der wichtigen Einschränkung: wenn die Wahrscheinlichkeit auch sehr gering ist !!
Pkt 2. gibt lediglich zu bedenken, dass, wenn man z.B. das Gewicht nicht prüfen lässt, einem eine evtl. vorliegende Rondenverwechslung "durch die Lappen gehen" könnte.

"wer nicht wagt, der nicht gewinnt" --- auch das ist nicht herauslesbar und kannst Du m.E. aus meinen Ausführungen auch nicht heraus gelesen haben ! Grundsätzlich trifft diese Devise in allen Lebensbereichen zu. Man muss eben versuchen, ein Risiko durch entsprechende Aktivitäten so klein wie möglich zu halten. Wenn ich von etwas keine ausreichende Ahnung habe, dann muss ich eben die Finger davon lassen. Aber das ist so ein Problem mit der Selbstüberschätzung und der generellen "Gier" von uns Sammlern nach Besonderem, die uns dann leichtsinnig werden lässt.

Es gibt diverse Möglichkeiten, sich gegen Überraschungen ab zu sichern - und wenn der Anbieter hier nicht koperiert, dann sollte man nicht steigern und einfach verzichten !!!!! Kann nicht nur viel Ärger ersparen, sondern gestattet dem Geldbeutel gleichzeitig eine Verschnaufpause .
Nach dieser Devise handele ich - und das obwohl ich der Meinung bin, mich aufgrund meiner in Jahrzehnten angeeigneten Erfahrung auf dem Gebiet der Fehlprägungen optimal aus zu kennen (nicht 100%ig - geht nicht und ist auch nicht erforderlich) .

Ich kann hinsichtlich des Sammelns von Fehlprägungen generell und des Ersteigerns solchen "Münzschrottes" bei ebay im Besonderen immer wieder dazu raten, sich erforderliches Fachwissen anzueignen und dann immer alle möglichen Details zur Beurteilung zu erfragen. Sie decken dann automatisch auch eine evtl. vorliegende Rondenverwechslung ab (hier über die Frage nach dem Gewicht) und sie kann dann eben nicht "durch die Lappen" gehen.
Diesen meinen Hinweis hat "mifrjoar" mit dem mir unverständlichen und letztlich unklugen Hinweis "man kann alles prüfen", negativiert. Ich habe deshalb vermutet, dass er sich mit Fehlprägungen nicht unbedingt gut auskennt, aber trotzdem etwas zu der Anfrage beisteuern wollte.
Mit seiner Aussage "Ich beschäftige mich mit Münzen, nicht mit Ausschuss" hat er diese Vermutung m.E. bestätigt.

Eines aber ist sicher - einem Betrüger kann man immer und in allen Bereichen aufsitzen, wenn er dem Interessenten falsche Angaben / Versprechen - evtl. wissentlich - macht. Dazu muss ich nicht unbedingt bei ebay Pech haben .

Ich glaube (und das kann ich aus eigener positiver Erfahrung mit dem Gericht sagen !), das der Richter sich, ebenso wie in meinem Fall, aufgrund von "normaler" Unkenntnis und Unverständnis der in diesen Fällen zu verhandelnden Materie auf das Gutachten eines IHK-Sachverständigen (hier mit Sicherheit der falsche !!) verlassen hat - ja sogar ganz einfach musste !!! Ich möchte hier in keinem Fall der deutschen Gerichtsbarkeit "die Stange halten", aber wenn dann solche Aussagen zu einer Fehlprägung von einem Münzsachverständigen kommen, kann man vom Richter nicht verlangen, dass er sich gegen ein solches Gutachten ausspricht! Er muss dann dieser unsinnigen Sachverständigenaussage mit seinem Urteil zwangsläufig folgen.
Was meinst Du ?
Ich habe erfahren müssen, dass es im Normalfall auch nicht möglich ist, einen Rechtsbeistand zu finden, der sich in Sachen Münzen und dann auch noch hinsichtlich dieser Spezialitäten auskennt. Es sei denn, er sammelt zufällig selbst Münzen und wenn es dann ganz toll kommt, auch noch Fehlprägungen und hat einen hohen Wissensstand um diese Materie (das wäre dann ebenfalls ein Lottogewinn!!).
Ich habe meinen Rechtsbeistand mit meiner Sammelleidenschaft "leicht anstecken" und dadurch erreichen können, dass er die erforderlichen wichtigen Details dann auch verstand und sie in der Anklageschrift verwenden konnte. Gegen gelesen habe ich diese dann - auch auf seinen Wunsch - trotzdem noch.
Als ich dann in der Verhandlung dem Richter etwas über Erhaltungen und dadurch entsprechende Preisdifferenzen erklären wollte, winkte er ab und gab zu verstehen, dass er davon "keine Ahnung" habe und deshalb ein Gutachten zur Klärung für sinnvoll erachte.
In meinem Fall durfte ich einen mir geeignet erscheinenden Gutachter vorschlagen.

Das ganze Prozedere hat sich bis zur endgültigen Abwicklug zwar über ca. 2 Jahre hin gezogen, aber nach nur einer Gerichtsverhandlung und mit dem Gutachten bekam ich letztlich Recht.

Auch bei Deinen noch aufgeführten Beispielen gibt es m.E. einige Möglichkeiten der Vorabklärung / Vorababsicherung.

Beste Grüße
varukop
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