Also zumindest in Thüringen ist es so daß in der Tat die Grundstücksgrenzen zu Gewässern (wir haben allerdings nur Flüsse & Seen und kein Meer

) veränderlich sind und in der Regel mit dem Gewässer "mitwandern".
Ausschlaggebend ist der sogenannten Mittelwasserstand, und wenn z.B. ein Grundstück an einem Fluß neu vermessen wird und das Flußbett sich etwas verändert hat ändert sich auch die eigene Grundstücksgröße.
Das ganze gilt für Gewässer 1. und 2. Ordnung, das sind mehr oder weniger alle bis auf kleine Straßengräben.
Interessant ist auch dieser Punkt aus dem Thür. Wassergesetz:
"Bei einem fließenden Gewässer wächst eine durch allmähliches
Anlanden oder durch Zurücktreten des Wassers entstandene
Verlandung den Eigentümern der Ufergrundstücke zu, wenn
die Verlandung mit dem bisherigen Ufer bei Mittelwasserstand
zusammenhängt, sich darauf Pflanzenwuchs gebildet hat und
danach drei Jahre verstrichen sind."
Man kann da halt Glück haben oder auch nicht...