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Wenn er aus meiner Sicht nicht in der Lage ist Schlieren von Schleifspuren zu unterscheiden so kann ich sicher sein, dass er sich aufgrund seines Berufes in der Rechtsproblematik sehr gut auskenne. Daher möchte er eine Wandlung der Münze bis spätestens zum - 08.02.2012 -
Er fordert den von ihm bezahlten Betrag plus Porto.
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In was will er die Münze denn (ver-) wandeln? Die Wandelung ist ein Rechtsbegriff, der seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes 2002 eigentlich - na ja, sagen wir - etwas aus der Mode ist.