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| Allgemeines Hier können Sie Ihre Fragen rund ums Münzensammeln stellen (die nicht durch untenstehende Kategorien abgedeckt werden !!!) |
11-01-2003, 00:06
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#1 (permalink)
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Differenzbesteuerung
Ich kann gar nicht verstehen warum Ihr so ein Gewese um die Umsatzsteuer macht. Bei von privat angekauften Gegenständen darf man die Differenzbesteuerung anwenden. Man zahlt dann keine 7% auf den Umsatz, sondern nur 16% auf den Gewinn.
(Gilt natürlich nur für umsatzsteuerpflichtige Gewerbetreibende)
Konkret auf ein Fallbeispiel (800 Euro Ankaufspreis, 900 Euro Verkaufspreis) bedeutet das:
Normal versteuert: Umsatzsteuer 58,88 Euro, Gewinn 41, 12 Euro
Nach Differenzbesteuerung: Umsatzsteuer 13,79 Euro, Gewinn 86,21 Euro
Wer mehr wissen will, hier eine pdf-datei der IHK Berlin:
http://www.ihk-berlin.de/produktmark...uerung2002.pdf
Geändert von Karsten72 (11-01-2003 um 00:14 Uhr)
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11-01-2003, 00:30
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#2 (permalink)
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Karsten
ich bin mir nicht sicher, aber bei Münzen gibt es glaube ich Ausnahmeregelungen!
Bei KFZ gilt das auf jeden Fall, aber es muß jeder einzelne Deal einzeln aufgezeichnet werden, und wenn dies bei jedem Verkauf von irgendwelchen 2 cent Feuerland angewendet wird dann prost Mahlzeit.
Du müsstest dann das einzelne 2 Centstück eindeutig in der Buchhaltung identifizieren, damit beim Verkauf klar ersichtlich ist, daß es das ist, und nicht das andere.
Bei 5 Verkäufen Vatikan KMS ist das ja noch überschaubar, aber bei Einzelmünzenverkäufen endet das glaube ich im Chaos.
Besser ist da die Kleinunternehmerregelung; da braucht man erst USt in REchnung stellen und abführen, wenn man in diesem Jahr (2002!) 100.000,- DM Umsatz nicht überschreitet und im Vorjahr keine 25.000 zusammenbekommen hat, was für die meisten hier wohl zutreffen dürfte.
Es sei denn , man ist bereits Einzelunternehmer, und gründet noch ein Einzelunternehmen, dann werden beide Unternehmen zusammen zur USt veranlagt. Alle Klarheiten beseitigt?
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11-01-2003, 09:47
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#3 (permalink)
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Für Münzen gibt es keine Ausnahmeregelung (ausser Gold und Silber). Sie sind ein Wirtschaftsgut wie alles andere auch.
Aufgezeichnet werden muss laut Buchführungspflicht eh jeder Deal. Die Münzen müssen aber bestimmt nicht mit Foliestift markiert werden  . Am Ende reicht es sicher, wenn die Anzahl Ein- und Ausgänge nach Regelbesteuerung und Differenzbesteuerung gleich ist.
Mit Kleinunternehmerregelung fährt man natürlich in der Anfangszeit besser, darf dann aber für Anschaffungen und Kosten keine Vorsteuer ziehen (Telefon(e), Internet, Computer, etc.). Sind immerhin 16%, die man dem FA dann schenkt...
Geändert von Karsten72 (11-01-2003 um 09:53 Uhr)
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11-01-2003, 10:21
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#4 (permalink)
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Nimm das nicht zu leicht mit der Zuordnung!
Der Grund liegt darin, daß Verluste nicht die steuerpflichtigen Differenzerlöse mindern dürfen, also z.B. Du hast einen Vati PP gekauft für 1650 und hast ihn einen Monat später für 1550 verkauft. Würdest Du nun nur Ein-und Ausgänge in Form eines Kontos aufzeichnen, würden die 100 Euro Verlust ja den steuerpflichtigen Teil schmälern - dürfen sie aber nicht!
Deswegen mußt Du in der Buchhaltung eine exacte Zuordnung treffen: also 2 cent gekauft von M.Müller müßte dann beim Erlöskonto extra getextet werden mit M. Müller.
Viel Spaß
Mir reicht es schon, wenn ich das einmal jährlich bei unseren Fahrzeugen ausziffern muß, um meine monatlichen Auswertungen zu kontrollieren. Bei Münzen hätte ich da echt null Bock drauf.
Wenn Du da ein System entwickelt hast - schön!
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11-01-2003, 11:16
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#5 (permalink)
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Wer sich den betreffenden Paragraphen selbst zu Gemüte führen möchte : http://www.steuernetz.de/gesetze/ust...b01012002.html
Bis zu einem EK von 500 Euro kann man wohl tatsächlich die USt aus der Gesamtdifferenz ermitteln.
Was mich da noch interessieren täte: Edelmetalle fallen nicht darunter, Sammlerstücke schon, was wiegt denn da schwerer?
Also m.E. verhält sich Umsatzsteuer zu Münzen wie
Schwein zu Bäume
Nägel zu Bett
Zuckerwasser zu Motor
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11-01-2003, 18:33
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#6 (permalink)
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Original geschrieben von Sonja
Du müsstest dann das einzelne 2 Centstück eindeutig in der Buchhaltung identifizieren, damit beim Verkauf klar ersichtlich ist, daß es das ist, und nicht das andere.
Bei 5 Verkäufen Vatikan KMS ist das ja noch überschaubar, aber bei Einzelmünzenverkäufen endet das glaube ich im Chaos.
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Nicht ganz bei gleichwertigen Wirtschaftsgütern kann man die zusammen in der Buchhaltung erfassen. Das bedeutet wenn du 200 Münzen zu 2 Cent aus Irland hast, dann brauchst du die nicht einzeln zu marekieren und aufzunehmen.
Original geschrieben von Sonja
Besser ist da die Kleinunternehmerregelung; da braucht man erst USt in REchnung stellen und abführen, wenn man in diesem Jahr (2002!) 100.000,- DM Umsatz nicht überschreitet und im Vorjahr keine 25.000 zusammenbekommen hat, was für die meisten hier wohl zutreffen dürfte.
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Stimmt. Das dürfte für die meisten zutreffen und ist auch die einfachste Sache. Allerdings ist es dann auch nicht möglich Vorsteuer ( für Sachen die im Lager sind) abzuziehen.
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27-07-2004, 17:48
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#7 (permalink)
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Bei von privat angekauften Gegenständen darf man die Differenzbesteuerung anwenden. Man zahlt dann keine 7% auf den Umsatz, sondern nur 16% auf den Gewinn.
(Gilt natürlich nur für umsatzsteuerpflichtige Gewerbetreibende)
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Die Ware muss nicht zwingend von Privat angekauft werden ...
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Wer sich den betreffenden Paragraphen selbst zu Gemüte führen möchte : http://www.steuernetz.de/gesetze/ust...b01012002.html
Bis zu einem EK von 500 Euro kann man wohl tatsächlich die USt aus der Gesamtdifferenz ermitteln.
Was mich da noch interessieren täte: Edelmetalle fallen nicht darunter, Sammlerstücke schon, was wiegt denn da schwerer?
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Dein Link funzt leider nicht mehr ...
http://www.steuerberater-mundorf.de/ustg/25a.htm
gleicher Inhalt?
Und man muss definitv erst ab 500 Euro einem Artikel eine eindeutige Art.-Nr. zuteilen, damit man genau weiß, wann er gekauft, und wann verkauft worden ist!
Das mit den Edelmetallen ist mir neu, aber auch 10 Euromünzen Monaco 2003 habe mit Differenzbesteuerung ein- und auch wieder mit jener verkauft!
Der Steuerberater weiß wie immer mehr!
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02-08-2004, 15:54
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#8 (permalink)
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Das Problem, was einige Münzhändler...
wohl schon mit dem Finanzamt gehabt haben, ist, dass der Betriebsprüfer ab einem gewissen Umfang nicht mehr glaubt, dass es sich um Ankäufe von Privat handelt, einige Münzhändler mussten immense Nachzahlungen leisten, - vor allen Dingen die, die regelmässig in grossen Mengen Vatikan-Kurssätze in Italien "von privat" in hunderter-Mengen eingekauft hatten.... :-)) Da gibt es wohl auch einige prominente Münzhändler, die sich dort mit der Differenzbesteuerung eine blutige Nase geholt haben... zudem beziehen sich manche Finanzämter noch auf eine "Trödlerverordnung" nachder jedweder Ankauf von Münzen (vom Zweitmarkt) AUFZEICHNUNGSPFLICHTIG sein soll und zwar mit den Personalien des Verkäufers.... das konnten wohl einige auch nicht mehr so richtig belegen, sodaß das Finanzamt dann davon ausgeht, dass doch die komplette "normale" Umsatzsteuer abgeführt werden muss.... das möge doch jeder Münzhändler selber mit seinem Steuerberater auskaspern... sicherlich nicht völlig unkritisch.... :-))
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08-08-2004, 23:30
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#9 (permalink)
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Da gibt es wohl auch einige prominente Münzhändler,
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Ab wann ist ein Münzenhändler bitte "prominent" ?
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zudem beziehen sich manche Finanzämter noch auf eine "Trödlerverordnung" nachder jedweder Ankauf von Münzen (vom Zweitmarkt) AUFZEICHNUNGSPFLICHTIG sein soll und zwar mit den Personalien des Verkäufers....
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Was ist bitte eine/die "Trödlerverordnung" ?
Eigentlich ist doch jeder An-/Verkauf (=Handel) aufzeichnungspflichtig .... !?
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