23-06-2004, 20:45
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#3 (permalink)
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Hallo Forum,
viele offene Fragen zu diesen Thema.
1.) Wer bekommt die ersten Münzen oder Sätze einer Serie?
2.)Gibt es ein europäisches Regelement oder ein Länderspezifisches Verfahren?
3.)Gibt es überhaupt eine Vereinbarung? Wenn ja,gilt das für alle Münzen und Sätze?(Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,das der Sportminister von Österreich auf die erste 5 Euromünze 100 Jahre Fußball erpicht ist,oder doch?
4.)Steigt der Sammlerwert einer Münze oder KMS mit einer sehr niederen (unter 10) Nummerierung?
5.)Hat nicht unser Finanzminister eine Goldmünze mit der 1 bekommen oder der Bundespräsident?
6.)Wer zahlt diese Münzgeschenke? Der Steuerzahler?
Danke jetzt schon und einen wunderschönen Fußballabend mit positiven Ausgang für unsere Mannschaft.
Gruß
Manfred
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Solche "Übergaben" sind keine privaten Geschenke, sondern werden an das Amt übergeben. wenn z.B. eine Goldmünze an den finanzminister übergeben wird, dann bekommt er dieses als Vertreter des Ministeriums und sie ist und bleibt Eigentum der Bundesrepublik, kommt also in ein Museum.
Bei Staatsbesuchen empfangene Geschenke sind auch kein privates Eigentum der beschenkten Person, sondern werden Eigentum der Bundesrepublik. Diese Staatsgeschenke werden aufbewahrt, solanger der Beschenkte und der schenkende im Dienst sind und noch einige Zeit länger. Da Kohl und Konsorten so lange im Amt waren liegen da noch unmengen von rum, es war schon lange keine Verwertung mehr.
Die verwertung erfolgt so, das eine Kommission festlegt, was wie verwendet wird (Museum, Deko bei Bildern, oder aber Versteigerung), undd anach Verfahren wird.
Geschenke der Bundesrepublik an anderere Staaten zahlt natürlich die Bundesrepublik, wer denn sonst.
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