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Antwort
 
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Alt 10-08-2004, 14:20   #1 (permalink)
 
Pakettransport

Hallo Münzhändler im Forum,

vielleicht ist für Euch das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 17.3.04 – 7U4035/03 von Interesse.

Gruß Wasserholer

http://photos.fotango.com/p/eba00323772f00000011.jpg

Geändert von wasserholer (10-08-2004 um 14:33 Uhr)
wasserholer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-08-2004, 14:53   #2 (permalink)
 
Könntest du das Bild etwas größer einstellen? Am das Original nehmen und hier im Forum als Anhang reintun. Bei der Verkleinerung durch Fotango ist die Schrift nicht mehr lesbar.
h.agt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-08-2004, 18:18   #3 (permalink)
 
Könntest du das Bild etwas größer einstellen? Am das Original nehmen und hier im Forum als Anhang reintun. Bei der Verkleinerung durch Fotango ist die Schrift nicht mehr lesbar.
... würde ich gern tun, bin nur zu doof dazu.
Ich hatte es bereits probiert, aber irgendwas begreife ich nicht. Vielleicht sagt mir jemand die Einzelschritte.

Gruß Wasserholer
wasserholer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-08-2004, 18:32   #4 (permalink)
 
Versuch es mit Google:

Stichworte: Pakettransport Oberlandesgericht München

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=57451&IDC=11
112233 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-08-2004, 20:11   #5 (permalink)
 
Da wird's wohl um UPS gehen:

http://www.ups.com/content/de/de/res...s/service.html

****************************************
2. Serviceumfang
Sofern keine besonderen Dienstleistungen vereinbart werden, beschränkt sich der von UPS angebotene Service auf Abholung, Transport, Zollabfertigung (sofern zutreffend) und Zustellung der Sendung.

Um die vom Versender gewünschte kurze Beförderungsdauer und das niedrige Beförderungsentgelt zu ermöglichen, werden die Sendungen im Rahmen einer Sammelbeförderung transportiert. Der Versender nimmt mit der Wahl der Beförderungsart in Kauf, dass aufgrund der Massenbeförderung nicht die gleiche Obhut wie bei einer Einzelbeförderung gewährleistet werden kann. Der Versender ist damit einverstanden, wenn eine Kontrolle des Transportweges, insbesondere durch Ein- und Ausgangsdokumentation, an den einzelnen Umschlagstellen innerhalb des UPS-Systemes nicht durchgeführt wird. Soweit der Versender eine weitergehende Kontrolle der Beförderung wünscht, wählt er die Beförderung als Wertpaket.
****************************************
1cent ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-08-2004, 20:16   #6 (permalink)
 
Heute Abend um 21:00 im ZDF in frontal21 :

Weg die Post
Millionendiebstahl bei Briefen und Paketen

MfG
Stefan
Falcon ist offline   Mit Zitat antworten