11-10-2004, 15:45
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#4 (permalink)
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 D.h. Wenn ich alle 14 Tage meine zeitung bekommen habe und diese auch bezahlt habe, besteht ein Rechtsanspruch darauf auch weiterhin eine zu bekommen.
Oder ander´s ...
Ich habe immer von der bwpv meine 10 Euro Abo in PP bekommen und selbstverständlich auch bezahlt, dann habe ich auch weiterhin ein rechtsanspruch darauf.
 Und was ist wenn jetzt einer von denen sagt:
 " Du bekommst jetzt nix "

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Bei Abos würde ich mir mal die AGB durchlesen, was dort geregelt ist. Bei einer Zeitung, die zum Beispiel wegen Streik nicht erscheint, hast Du weder Anspruch auf Lieferung, noch auf Rückerstattung des bezahlten Preises.
Da die BWPV ja eine Behörde ist, könnte auch öffentliches Recht gelten. Es kommt halt wie immer ganz darauf an.
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