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Alt 01-11-2004, 22:46   #1 (permalink)
 
Münzrücksendung - Nicht angekommene Sendung

Hallo,

ich hätte eine Frage bzgl Rücksendung von Münzen.

Von der Firma *** bekam ich im Aug ust eine Euro Sondermünze der Niederland zugesandt.
Von der Firma *** wurde ein Rückgaberecht zugebilligt. Rücksendung
soll frankiert erfolgen, entsprechend den Mitteilungen der Fa. *** .
In den gesamten Unterlagen der "***" ist eine Rücksendung als normale
Briefsendung vorgesehen.
Dies wurde von mir auch getan. Frankiert mit 1,44 Euro.
Ende September bekam ich eine Mahnung der Fa. ***. Der Firma *** teilte ich mit, dass ich entsprechend den Anweisungen die Münze zurückgesandt habe. Lt. *** ist keine Münze angekommen. Ein Nachforschungsantrag bei der Deutschen Post wurde von mir abgegeben. Von der DP kam eine negative Antwort. dies teilte ich auch der Fa. *** mit. *** besteht jetzt darauf, dass ich zur Zahlung verpflichtet bin und erwartet von mir den entsprechenden Rechnungsausgleich.
Meine Fragen:
Muss ich zahlen?
Besteht keine Möglichkeit an einer Zahlung vorbeizukommen?

Es kann doch nicht einfach so sein, dass man sagt "keine Sendung erhalten zu haben".
Jedenfalls bin ich mir keiner Schuld bewusst. Mein Verhalten war entsprechend den Mitteilungen der Firam ***.

Vielleicht kann mir einer einen Rat geben.

Danke

HuMa01

Geändert von Raphael (01-11-2004 um 22:57 Uhr)
HuMa01 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01-11-2004, 23:34   #2 (permalink)
 
Hallo,

ich hätte eine Frage bzgl Rücksendung von Münzen.

Von der Firma *** bekam ich im Aug ust eine Euro Sondermünze der Niederland zugesandt.
Von der Firma *** wurde ein Rückgaberecht zugebilligt. Rücksendung
soll frankiert erfolgen, entsprechend den Mitteilungen der Fa. *** .
In den gesamten Unterlagen der "***" ist eine Rücksendung als normale
Briefsendung vorgesehen.
Dies wurde von mir auch getan. Frankiert mit 1,44 Euro.
Ende September bekam ich eine Mahnung der Fa. ***. Der Firma *** teilte ich mit, dass ich entsprechend den Anweisungen die Münze zurückgesandt habe. Lt. *** ist keine Münze angekommen. Ein Nachforschungsantrag bei der Deutschen Post wurde von mir abgegeben. Von der DP kam eine negative Antwort. dies teilte ich auch der Fa. *** mit. *** besteht jetzt darauf, dass ich zur Zahlung verpflichtet bin und erwartet von mir den entsprechenden Rechnungsausgleich.
Meine Fragen:
Muss ich zahlen?
Besteht keine Möglichkeit an einer Zahlung vorbeizukommen?

Es kann doch nicht einfach so sein, dass man sagt "keine Sendung erhalten zu haben".
Jedenfalls bin ich mir keiner Schuld bewusst. Mein Verhalten war entsprechend den Mitteilungen der Firam ***.

Vielleicht kann mir einer einen Rat geben.

Danke

HuMa01
Hi,

also da es eine Firma ist trägt die in der Regel die Kosten bei Verschwinden der Ware. Jedoch weiß ich jetzt nicht wie das bei Rücksendungen ist, kann mir aber auch hier vorstellen das die das Risiko tragen.
Wie hoch war eigentlich der Warenwert?
Ich würde jedenfalls auf keinen Fall zahlen wenn ich es wirklich zurückgesendet hätte.
Zur Not würde ich meine Mutter oder so einweihen und halt der Firma dann meine Mutti als Zeugen nennen. Sie war zufälligerweise dabei wie ich es eingepackt habe und hat mich dann zum Briefkasten gefahren.
Für so ein Handeln werden mich hier einige im Forum hassen, aber wie soll man sonst zu seinem Recht gegen so eine große Firma kommen, wenn die auf eine Zahlung beharrt
KMS-Sammler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02-11-2004, 22:06   #3 (permalink)
 
Aufforderung zur Falschaussage

... das nennen wir Aufforderung zur Falschaussage... :-))
Insider ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02-11-2004, 23:14   #4 (permalink)
 
... das nennen wir Aufforderung zur Falschaussage... :-))

Naja ich habe ja extra geschrieben das ICH so handeln würde, demach stimmt das mit der Aufforderung zur Falschaussage nicht ganz
KMS-Sammler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-11-2004, 08:44   #5 (permalink)
 
Naja ich habe ja extra geschrieben das ICH so handeln würde, demach stimmt das mit der Aufforderung zur Falschaussage nicht ganz
Naja, wenn das so ist, dann ist es natürlich nur die öffentliche Bekräftigung deiner Bereitschaft zum Besch....
Eventuell hast du demnächst weniger Tauschangebote.

Wie wäre es denn, wenn man einfach mal vernünftig damit umgeht?

Interessant wäre z.B. die Frage, inwieweit die Firma die Kunden auffordert, nicht gewünschte Ware per normaler Post zurück zu senden. Für die Firma könnte das ja viel günstiger sein. Sie müsste ja eventuell sonst für jede Rücksendung das Paketporto zahlen.

Lässt sich aus den übersandten Unterlagen irgendwie entnehmen, dass die Firma ausdrücklich wünscht, dass die Ware in normalem Brief zurück gesandt wird? Dann würde ich hier von einer selbst gesetzten Gefahr ausgehen. Denn als professioneller Versender sollte man das Verlustrisiko kennen. Inwieweit man dann beweisen oder glaubhaft machen kann, dass die Ware wirklich zurückgesandt wurde, ist natürlich eine andere Frage.
Falls die Firma in diesem Fall aber Zweifel an der Rücksendung hat, sollte man der Firma bei der Information ihrer Kunden helfen, indem man z.B. in einem großen Münzforum oder auf Verbraucherplattformen darauf hinweist, dass diese Firma Rücksendungen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich lieber als Paket haben möchte, auch wenn sie es nicht so ausdrücklich sagt. Diese Unterstützung bei der Kundeninformation kann man auch mit der Firma abstimmen.

Sollte die Firma aber nicht ausdrücklich die Rücksendung per normaler Post gewünscht haben, sieht es schlecht aus. Dann ist das wohl mehr eine Erfahrung für die Zukunft.
poerings ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-11-2004, 10:04   #6 (permalink)
 
Nach meinem bescheidenen Wissen seht es wie folgt aus:


Sendung kommt unversichert. Rückgabe innerhalb der Frist mit der gleichen Versandform, es sei denn der Versender wünscht ausdrücklich eine andere Versandform, dann haftet bei Verlust der Versender.

Einen Zeugen für den Versand brauchst Du nicht aus dem Hut zaubern, da eventuell nur vor Gericht glaubhaft versichert werden muß, das die Ware wieder versandt wurde. Der Versender muß im Gegenzug BEWEISEN, dass die Ware nicht verschickt wurde.

Etwas anders sieht es aus, wenn die Ware NICHT bestellt wurde. Dann den Versender darauf hinweisen, dass die Ware bei Dir jederzeit wieder abgeholt werden kann.

Gruß

Beate
ncc1701d ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-11-2004, 10:35   #7 (permalink)
 
Exclamation Ich finde das Thema hier klasse und WICHTIG !!!

Was passiert aber wenn eine nicht bestellte Ware, erst garnicht ankommt.
Da Versand nur als Päckchen oder Briefsendung, also ohne Nachweis.
Die Firma jetzt aber mit einer Mahnung droht ???
Charly ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-11-2004, 11:00   #8 (permalink)
 
@charly

die beweispflicht liegt bei der absendenden firma....
tom40 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-11-2004, 22:58   #9 (permalink)
 
Hallo,
über die grosse Resonanz freue ich mich. Danke für eure Antworten.
Es ist doch anscheinend ein wichtiges Thema.
Nun noch ein paar Infos:

zu @ncc1701d:

Rückgabe/-sendung erfolgte innerhalb der Frist. Versandform war die gleiche, wie ich die Münze von der Firma bekam. Diese Versandform wurde von der Firma in den entsprechenden Begleitschreiben und beigelegten Infos empfohlen.

zu @poerings:

Die Firma weist in den entsprechenden Begleitunterlagen (s.o.) darauf hin, dass die Rücksendung frankiert erfolgen soll. Entsprechende Briefformen und das entsprechende Porto sind entsprechend in den Unterlagen aufgeführt.
Unfrankierte (unfreie) Sendungen werden nicht angenommen und zurückgesandt (wegen Porto von 12 €). In meinen Schreiben an die Firma habe ich entsprechend daraufhingewiesen, dass die Firma ihre Rücksendenwünsche ändern sollte, da bei normal frankierten Briefen, die Gefahr einer "Nichtlieferung" besteht. Die Firma sieht keinen Grund etwas zu ändern.
Aus den Unterlagen ist ersichtlich / ist zu lesen, dass normale Rücksendungen gewünscht sind.

zu KMS-Sammler:

Der Wert beträgt 23,83 €

Ich hoffe, dass meine Ergänzungen etwas weiterhelfen und freue mich auf weitere Antworten.
Eine Zahlung möchte ich möglichst vermeiden.

Danke.

HuMa
HuMa01 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14-11-2004, 22:18   #10 (permalink)
 
Hallo,

hier hilft §357 Absatz II BGB:

„Der Verbraucher ist bei der Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.“

Die Absendung der Ware hat jedoch der Verbraucher zu beweisen. Bei der Rücksendung mittels Brief kann dies nur ein Zeuge sein. Eine Briefmarkenquittung ist z.B nicht ausreichend, da damit nicht bewiesen werden kann wohin und ob überhaupt etwas versendet wurde.

Ciao,

bingo
Bingo23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-11-2004, 09:26   #11 (permalink)
 
... das nennen wir Aufforderung zur Falschaussage... :-))
Und das nenne ich Freud'sche Fehlleistung

"WIR" schreibst Du doch nur unter dem anderen Nick, *HWH*
Sonja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-11-2004, 10:21   #12 (permalink)
 
Und das nenne ich Freud'sche Fehlleistung

"WIR" schreibst Du doch nur unter dem anderen Nick, *HWH*

Ich würde sagen "WARM"...............




.
beendet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-11-2004, 18:28   #13 (permalink)
 
Und das nenne ich Freud'sche Fehlleistung

"WIR" schreibst Du doch nur unter dem anderen Nick, *HWH*
Ist *HWH* und *Insider* die gleiche Person, oder wie ist das zu verstehen?
KMS-Sammler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-11-2004, 07:14   #14 (permalink)
 
Es ist eine gespaltene Persönlichkeit, so ähnlich wie "Dr. Jekyll und Mr. Hyde"
siepie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-11-2004, 08:12   #15 (permalink)
 
Ich denk mir das auch schon so einige Zeit, der Stil ist einfach ZU ähnlich,
z.B. die Verwendung des Titels als Satzanfang und die Ausdrucksweise:

http://www.emuenzen.de/forum/showpos...83&postcount=5
http://www.emuenzen.de/forum/showpos...02&postcount=6

Naja, man scheint es nötig zu haben. Mit ein Grund warum ich teilweise etwas
penetrante Beiträge gegenüber HWH gepostet habe.

Sollte sich das alles wider Erwarten als falsch herausstellen, nehme ich
natürlich alles zurück. Jedoch bin ich mir da auch relativ sicher, deshalb dieser
Beitrag.

Gruss,
jeggy
jeggy ist offline   Mit Zitat antworten