02-12-2004, 15:54
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#2 (permalink)
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Wenn nichts anderes vereinbart ist, so geht das Versandrisiko stets zu Lasten dessen, der die Sendung aufgegeben hat. Sein Pech!.
Sollte in dem hier vorliegenden Fall (z.B. durch AGB) vereinbart worden sein, daß ausschließlich der Kunde das Versandrisiko trägt, so würde ich im Fall einer Unterversicherung dennoch eine Haftung ablehnen, weil für mich nicht ersehbar gewesen ist, daß die Sendung unterversichert wird.
Begründung: Irrtum über die Geschäftsgrundlage.
Ich würde weiterhin eine Unterversicherung als fahrlässiges Handeln des Absenders bzw. das Verschweigen einer Unterversicherung als treuewidriges Verhalten und ggf. arglistiges Verschweigen des Absenders auslegen. (Verletzung der Rechtsgrundsätze von Treu und Glauben)
Von einem arglistigen Verschweigen würde ich dann ausgehen, wenn der gezahlte Betrag / Anteil für Porto und Verpackung die Kosten eines Postpaketversands (ca. 6,70 EUR) überschritten hätten.
Ich würde weiterhin argumentieren, daß ich bei wertvoller Ware, auch bei vom Absender pauschalisierten Versandkosten erwarten könne, daß kein unversicherter Versand erfolgt, zumal die Mehrkosten einer Versicherung, das sind weniger als 4 EUR, in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Verlustrisiko stehen.
Wenn ich schon für etwas haften soll, dann muß man mir auch ausdrücklich mitteilen, unter welchen Voraussetzungen der Versand erfolgt um mir so vorab die Gelegenheit zu geben, das auf mich abgewältzte Risiko beispielsweise durch die Übernahme der Versicherungskosten beim Versand abzuwenden.
Weil dies aber nicht erfolgt ist, übernehme ich auch keine Haftung.
Anderslautende AGB des Verkäufers würd eich in diesem Fall als unwirksam, weil sittenwidrig einstufen.
Bei nur leicht verschlossener Sendung:
Die Sendung war nicht fest verschlossen. Hier erblicke ich zumindest Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit des Absenders und verweigere daher jede Haftungsübernahme. Hier gilt, ohne Wenn und Aber, das Verursacherprinzip.
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