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Antwort
 
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Alt 15-12-2004, 18:42   #1 (permalink)
 
Paketschaden,wann Haftung?

Hallo an "Alle",
habe ein gut verpacktes Paket mit DPD (das 1.X) nach Bautzen geschickt.
Inhalt 3 Teller, 1 Vase, 1 Tasse (Artikel aus Mexiko)
Alles kam zerbrochen an, jedenfalls nicht mehr sammelbar für spec. Sammler.
Habe natürlich reklamiert, DPD beruft sich alleine darauf: der Empfänger hat unterschrieben und es lagen keine besonderen Vorkommnisse vor.
Der zu erstattende Wert wäre knapp 30 Euro.Versichert war bis 700 Euro.
Daher brauchen sie nicht den Schaden der Versicherung melden wurde mir
mitgeteilt.Was haltet ihr nun davon??Muß man sich das gefallen lassen?

Gruß Reteid
Reteid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-12-2004, 19:08   #2 (permalink)
 
Um diesen Schaden hervorzurufen, müssen die das Paket ja ganz schön herumgeschmissen haben.

Die Reklamation ist natürlich berechtigt, außerdem wer reißt schon im Beisein des Zustellers noch vor der Unterschrift das Paket auf? Obwohl man es bei zerbrechlicher Ware wohl so machen sollte.

Unbedingt bei Deiner DPD-Filiale nochmal richtig lästig werden und versuchen, die Reklamation durchzusetzen. Wenn das nicht geht, Beschwerde an die Zentrale schicken.
Reichenhaller ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-12-2004, 19:37   #3 (permalink)
 
Die Unterschrift des Empfängers deutet ja darauf hin, dass das Paket, zumindestens äußerlich, unbeschädigt war.

Nichtsdestotrotz finde ich es von DPD relativ unverschämt, hier wegen 30,--€ so ein Theater zu machen. Ich hab´ häufiger mit Reklamationen dieser Art zu tun und auch schon die abenteuerlichsten Innenverpackungen bei zerbrechlicher Ware gesehen. Da war der Inhalt schon kaputt, bevor das Paket überhaupt auf die Reise ging

Wenn allerdings die Beschädigung erkennbar durch rauhe Behandlung des Transportgutes zustande kam, ist bei uns die Schadensregelung sehr kulant, bzw. zu Recht problemlos, auch dann, wenn die Verpackung nicht unbedingt den Anforderungen entspricht.

Das Problem ist nur, das in den Vertragsbedingungen bei DPD bestimmt auch darauf verwiesen wird, dass sie bei äußerlich unversehrten Paketen, was der Empfänger durch seine Unterschrift bestätigt hat, generell nicht zu Schadenersatz verpflichtet sind. Es ist halt eine Frage der Kulanz.

Tritt also den "Kollegen" mal ein wenig auf die Füße, ich denke mal, da geht noch was.
wolle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-12-2004, 20:32   #4 (permalink)
 
Das ist doch aber ein versteckter Mangel, da ja äußerlich alles in Ordnung war. Von daher müsste es doch eigentlich möglich sein, im Nachhinein Schadensansprüche geltend zu machen!
KMS-Sammler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-12-2004, 21:45   #5 (permalink)
 
Das ist doch aber ein versteckter Mangel, da ja äußerlich alles in Ordnung war. Von daher müsste es doch eigentlich möglich sein, im Nachhinein Schadensansprüche geltend zu machen!

Nee, nee. Das geht nur auf dem Kulanzwege. Was meinst Du wieviel Geschirr vom letzten Polterabend auf die Reise gehen würde, wenn der Transporteur bei äusserlich unversehrter Verpackung jedesmal Schadenersatz leisten müsste.

Gruß

Michael
namibia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-12-2004, 23:25   #6 (permalink)
 
Also heißt das jetzt wirklich das man jedes Einschreiben und Paket usw. sofort öffnen muss, wenn der Postbote noch da ist?!
Da freue ich mich nicht und der Postbote bestimmt auch nicht
KMS-Sammler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-12-2004, 08:32   #7 (permalink)
 
Also heißt das jetzt wirklich das man jedes Einschreiben und Paket usw. sofort öffnen muss, wenn der Postbote noch da ist?!
Da freue ich mich nicht und der Postbote bestimmt auch nicht
Bei der Post nicht. Die befasst sich in jedem Fall ernsthaft mit Schadensmeldungen. Vielfach kommt aber dabei heraus, dass die Verpackung unzureichend war. Dann ist es Pech für den Absender.

Beispiel aus letzter Zeit:
Österreich PP direkt von der Münze. Ihr wisst, wie die verpackt werden. Sätze in einer Lage Seidenpapier in eine Pappschachtel geschmissen, Packpapier drum, ab damit.
Paket kam geknautscht an, deshalb gleich auf der Post ausgepackt. Die weiße Schachtel um den KMS sah sozusagen etwas ziehharmonikamäßig aus.

Reklamiert, obwohl mir die Verpackung eigentlich unzureichend erschien. 3 Wochen später ein Brief von der Post: Tut uns sehr leid, dass Ihre Sendung beschädigt wurde. Ersatzanspruch hat aber nur der Absender, deshalb haben wir die Sendung an ihn zurückgegeben. Sie erhalten ihren Ersatz von dort. Dem war dann auch so.
poerings ist offline   Mit Zitat antworten