|
|
| Allgemeines Hier können Sie Ihre Fragen rund ums Münzensammeln stellen (die nicht durch untenstehende Kategorien abgedeckt werden !!!) |
17-12-2004, 11:02
|
#1 (permalink)
|
|
|
Kaufvertrag / rechtliche Frage
Hallo Kollegen,
da meine Rechtskenntnisse nicht auf dem allerneusten Stand sind, möchte ich Euren Rat einholen:
Ich habe eine Münze aus einem nicht bebilderten Lagerkatalog bestellt. Laut Beschreibung ein Stück im Erhaltungsgrad fast stempelfrisch. Als das gute Stück dann geliefert wurde, musste ich feststellen, dass sowohl auf der Portrait- als auch auf der Wappenseite einige Details nicht erkennbar sind; es sieht mir jedenfalls sehr nach Abrieb aus, was meines Erachtens auf einem solchen Stück nichts zu suchen hat.
Kurz und gut: Die Münze habe ich zurückgeschickt, den Kaufpreis nicht überwiesen. Nun meine Frage: Könnte eigentlich der Verkäufer (der Händler ist Mitglied im Verband der Deutschen Münzhändler) auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen?
|
|
|
17-12-2004, 11:12
|
#2 (permalink)
|
|
|
|
Hallo Kollegen,
da meine Rechtskenntnisse nicht auf dem allerneusten Stand sind, möchte ich Euren Rat einholen:
Ich habe eine Münze aus einem nicht bebilderten Lagerkatalog bestellt. Laut Beschreibung ein Stück im Erhaltungsgrad fast stempelfrisch. Als das gute Stück dann geliefert wurde, musste ich feststellen, dass sowohl auf der Portrait- als auch auf der Wappenseite einige Details nicht erkennbar sind; es sieht mir jedenfalls sehr nach Abrieb aus, was meines Erachtens auf einem solchen Stück nichts zu suchen hat.
Kurz und gut: Die Münze habe ich zurückgeschickt, den Kaufpreis nicht überwiesen. Nun meine Frage: Könnte eigentlich der Verkäufer (der Händler ist Mitglied im Verband der Deutschen Münzhändler) auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen?
|
Laut Fernabsatzgesetz kannst du innert 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn der Verkäufer nicht beweisen
kann, dass du die Münze manipuliert, beschädigt oder ausgetauscht hast,
entstehen dir keine Kosten. Andernfalls könnte er Schadensersatzansprüche
stellen (was nichts mit "Bestehen auf Erfüllung des Kaufvertrages" zu tun hat)
Liegt der Warenpreis höher als € 40, so trägt der Händler übrigens auch
die Kosten der Rücksendung.
Gruss,
jeggy
Geändert von jeggy (17-12-2004 um 11:22 Uhr)
|
|
|
17-12-2004, 21:27
|
#5 (permalink)
|
|
|
|
Als unfrei würde ich die nicht zurück senden, außer der Händler wünscht das! Am besten du läßt dir das Geld für die Rücksendung zunächst erstatten und sendest die dann los, oder du bekommst einen Remittenden-Schein, von dem Händler zugeschickt, und klebst den auf das Päckchen...
|
Das ist nicht möglich. Der Händler hat erst das Recht auf Nachbesserung. Du hast aber das Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages. Schick die Münze frei zurück und bitte den Händler er möge Dir die bestellte Münze in dem bestellten Erhaltungsgrad liefern. Wenn nicht, dann hast Du die Möglichkeit auf Erfüllung und gegebenenfalls Schadensersatz zu klagen.
Wie immer meine bescheidene Meinung, gesammelt aus 100.000.000 Gerichtsshows.
Beate
|
|
|
17-12-2004, 21:59
|
#6 (permalink)
|
|
|
|
Das ist nicht möglich. Der Händler hat erst das Recht auf Nachbesserung. Du hast aber das Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages. Schick die Münze frei zurück und bitte den Händler er möge Dir die bestellte Münze in dem bestellten Erhaltungsgrad liefern. Wenn nicht, dann hast Du die Möglichkeit auf Erfüllung und gegebenenfalls Schadensersatz zu klagen.
Wie immer meine bescheidene Meinung, gesammelt aus 100.000.000 Gerichtsshows.
Beate
|
Ja aber ich bin davon ausgegangen das er überhaupt keine neue Münze mehr will
|
|
|
19-12-2004, 16:12
|
#12 (permalink)
|
|
|
|
Hallo Leute,
das mit dem Nachbessern ist bei einer mehrere hundert Jahre alten Münze so eine Sache....
Konnte mich mittlerweile mit dem Händler einigen (Preisnachlass - die Münze ist in jedem Fall für mich sammelwürdig).
Ach so: ich hoffe, Ihr habt Verständnis dafür, dass ich den Händlernamen nicht posten möchte.
|
Nachbessern bedeutet hier: Falls der Händler eine andere Münze geschickt hat, als die, die eigentlich für dich vorgesehen war, musst du ihm die Chance geben, die richtige zu übersenden.
|
|
|
| Themen-Optionen |
|
|
| Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:08 Uhr.
|
|