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Alt 17-12-2004, 11:02   #1 (permalink)
 
Kaufvertrag / rechtliche Frage

Hallo Kollegen,

da meine Rechtskenntnisse nicht auf dem allerneusten Stand sind, möchte ich Euren Rat einholen:

Ich habe eine Münze aus einem nicht bebilderten Lagerkatalog bestellt. Laut Beschreibung ein Stück im Erhaltungsgrad fast stempelfrisch. Als das gute Stück dann geliefert wurde, musste ich feststellen, dass sowohl auf der Portrait- als auch auf der Wappenseite einige Details nicht erkennbar sind; es sieht mir jedenfalls sehr nach Abrieb aus, was meines Erachtens auf einem solchen Stück nichts zu suchen hat.

Kurz und gut: Die Münze habe ich zurückgeschickt, den Kaufpreis nicht überwiesen. Nun meine Frage: Könnte eigentlich der Verkäufer (der Händler ist Mitglied im Verband der Deutschen Münzhändler) auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen?
B555andi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-12-2004, 11:12   #2 (permalink)
 
Hallo Kollegen,

da meine Rechtskenntnisse nicht auf dem allerneusten Stand sind, möchte ich Euren Rat einholen:

Ich habe eine Münze aus einem nicht bebilderten Lagerkatalog bestellt. Laut Beschreibung ein Stück im Erhaltungsgrad fast stempelfrisch. Als das gute Stück dann geliefert wurde, musste ich feststellen, dass sowohl auf der Portrait- als auch auf der Wappenseite einige Details nicht erkennbar sind; es sieht mir jedenfalls sehr nach Abrieb aus, was meines Erachtens auf einem solchen Stück nichts zu suchen hat.

Kurz und gut: Die Münze habe ich zurückgeschickt, den Kaufpreis nicht überwiesen. Nun meine Frage: Könnte eigentlich der Verkäufer (der Händler ist Mitglied im Verband der Deutschen Münzhändler) auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen?
Laut Fernabsatzgesetz kannst du innert 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn der Verkäufer nicht beweisen
kann, dass du die Münze manipuliert, beschädigt oder ausgetauscht hast,
entstehen dir keine Kosten. Andernfalls könnte er Schadensersatzansprüche
stellen (was nichts mit "Bestehen auf Erfüllung des Kaufvertrages" zu tun hat)

Liegt der Warenpreis höher als € 40, so trägt der Händler übrigens auch
die Kosten der Rücksendung.

Gruss,
jeggy

Geändert von jeggy (17-12-2004 um 11:22 Uhr)
jeggy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-12-2004, 11:36   #3 (permalink)
 
Das ging aber fix!!

Vielen herzlichen Dank für Deine rasche Antwort, jeggy!

Der Warenwert liegt bei 260,- Euro, weshalb ich ihm die Münze also unfrei zurücksenden könnte. Ich denke allerdings, dass dann eventuelle, künftige Bestellungen von mir nicht mehr mit oberster Priorität bearbeitet werden.. (im Ernst: bestellen tu ich dort wohl nichts mehr)
B555andi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-12-2004, 19:33   #4 (permalink)
 
Als unfrei würde ich die nicht zurück senden, außer der Händler wünscht das! Am besten du läßt dir das Geld für die Rücksendung zunächst erstatten und sendest die dann los, oder du bekommst einen Remittenden-Schein, von dem Händler zugeschickt, und klebst den auf das Päckchen...
KMS-Sammler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-12-2004, 21:27   #5 (permalink)
 
Als unfrei würde ich die nicht zurück senden, außer der Händler wünscht das! Am besten du läßt dir das Geld für die Rücksendung zunächst erstatten und sendest die dann los, oder du bekommst einen Remittenden-Schein, von dem Händler zugeschickt, und klebst den auf das Päckchen...
Das ist nicht möglich. Der Händler hat erst das Recht auf Nachbesserung. Du hast aber das Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages. Schick die Münze frei zurück und bitte den Händler er möge Dir die bestellte Münze in dem bestellten Erhaltungsgrad liefern. Wenn nicht, dann hast Du die Möglichkeit auf Erfüllung und gegebenenfalls Schadensersatz zu klagen.

Wie immer meine bescheidene Meinung, gesammelt aus 100.000.000 Gerichtsshows.

Beate
ncc1701d ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-12-2004, 21:59   #6 (permalink)
 
Das ist nicht möglich. Der Händler hat erst das Recht auf Nachbesserung. Du hast aber das Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages. Schick die Münze frei zurück und bitte den Händler er möge Dir die bestellte Münze in dem bestellten Erhaltungsgrad liefern. Wenn nicht, dann hast Du die Möglichkeit auf Erfüllung und gegebenenfalls Schadensersatz zu klagen.

Wie immer meine bescheidene Meinung, gesammelt aus 100.000.000 Gerichtsshows.

Beate
Ja aber ich bin davon ausgegangen das er überhaupt keine neue Münze mehr will
KMS-Sammler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-12-2004, 14:01   #7 (permalink)
 
Liegt der Warenpreis höher als € 40, so trägt der Händler übrigens auch
die Kosten der Rücksendung.
In diesem Zusmmenhang sei auf die aktuellen Änderungen ( http://www.fernabsatzgesetz.de/daten....php3?snr=1365 ) hingewiesen.
Huehnerbla ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-12-2004, 17:54   #8 (permalink)
 
In diesem Zusmmenhang sei auf die aktuellen Änderungen ( http://www.fernabsatzgesetz.de/daten....php3?snr=1365 ) hingewiesen.
Punkt 1 war mir bekannt aber Nummer 2

2. Wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
KMS-Sammler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-12-2004, 18:01   #9 (permalink)
 
Ja das kommt leider manchmal vor, dass man, wenn man vom Rückgaberecht Gebrauch macht, schnell "unten durch" ist.
B555andi, Du hast eine PN.
Marvek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-12-2004, 23:44   #10 (permalink)
 
Hallo Leute,

das mit dem Nachbessern ist bei einer mehrere hundert Jahre alten Münze so eine Sache....

Konnte mich mittlerweile mit dem Händler einigen (Preisnachlass - die Münze ist in jedem Fall für mich sammelwürdig).

Ach so: ich hoffe, Ihr habt Verständnis dafür, dass ich den Händlernamen nicht posten möchte.
B555andi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-12-2004, 00:40   #11 (permalink)
 
Thumbs up

Na wenn Ihr euch friedlich einigen konntet ist doch alles (und auch der Händler) in Ordnung.
Marvek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-12-2004, 16:12   #12 (permalink)
 
Hallo Leute,

das mit dem Nachbessern ist bei einer mehrere hundert Jahre alten Münze so eine Sache....

Konnte mich mittlerweile mit dem Händler einigen (Preisnachlass - die Münze ist in jedem Fall für mich sammelwürdig).

Ach so: ich hoffe, Ihr habt Verständnis dafür, dass ich den Händlernamen nicht posten möchte.
Nachbessern bedeutet hier: Falls der Händler eine andere Münze geschickt hat, als die, die eigentlich für dich vorgesehen war, musst du ihm die Chance geben, die richtige zu übersenden.
poerings ist offline   Mit Zitat antworten