30-12-2004, 21:48
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#2 (permalink)
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Wenn die Münze per Paket verschickt wurde, muß auch jemand den Empfang des Paketes unterschrieben haben ( kurioserweise anders als bei "eigenhändig"  )
Also muß der Verkäufer einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen, den WErt angeben, und er bekommt auch den Betrag erstattet, den er als Wert angegeben hat - bei einfachem Paket maximal 500 Euro.
Aber den Antrag muß der VERKÄUFER stellen! Dein Problem besteht wahrscheinlich darin, dem Verkäufer Beine zu machen.
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