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Alt 02-02-2005, 18:45   #1 (permalink)
 
Hilfe für Münz-Erben ???

Hilfe für Münz-Erben???

wie kann man Hinterbliebenen zu Lebzeiten am besten helfen?
Gestorben wird jeden Tag, Altersschwäche, Krankheit, Unfall oder Katastrophen.
Der Wert der eigenen Sammlung wird meist unrealistisch hoch eingeschätzt.
Auch hier ist der Weg das Ziel, die vielen schönen Stunden in denen man über Jahre oder Jahrzehnte eine Sammlung aufgebaut hat sind unbezahlbar.
Für den Sammler ist der materielle Wert seiner Sammlung nicht das Kriterium.
Wenn sich aber ein Sammler plötzlich von dieser Welt verabschiedet brauchen Hinterbliebene seriöse, fachmännische Hilfe.
Der Partner, die Kinder oder Enkel haben nichts mit Münzen am Hut und keinen blassen Schimmer über den Wert einer Sammlung.
Kann ein Sammler noch zu Lebzeiten Vorsorge treffen um es den Hinterbliebenen etwas leichter zu machen?

Es geht hier nicht um Eindrückalben mit Münzen aus der Geldbörse, sondern um wertvolle Sammlermünzen nicht unter 10.000 Euro.

Wobei sich die Frage ergibt, wonach ist eine Bewertung vorzunehmen?
Händler- und Katalogpreise sind sicher nicht geeignet.
Wären e-Bay Durchschnittspreise ein Kriterium?

Sollte man eine für Laien verständliche Dokumentation der Sammlung beilegen?
Gibt es unabhängige, seriöse Gutachter oder Schätzer für Münzsammlungen wo sich Ahnungslose Rat holen können?

Wer kann hier hilfreiche Anregungen geben?
Hat jemand Erfahrungen aus dem Bekannten- oder Freundeskreis?
buddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02-02-2005, 19:06   #2 (permalink)
 
Die Antwort kann nicht anders lauten als die Ratschläge, die hier den Erben schon öfter gegeben wurden:

1. es hilft ungemein, wenn die Münzen schon katalogisiert wurden.

2. Den möglichen Erben schon mal darüber informieren, daß er der Erbe sein wird, und ihm Möglichkeiten der Veräußerung schon zu Lebzeiten aufzeigen ( Münzhändler des Vertrauens, Ebay, oder was auch immer).
Sonja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02-02-2005, 19:37   #3 (permalink)
 
Die Antwort kann nicht anders lauten als die Ratschläge, die hier den Erben schon öfter gegeben wurden:

1. es hilft ungemein, wenn die Münzen schon katalogisiert wurden.
Ja, am besten mit den aktuellsten Katalog und Ebay-Preisen damit falls er die Sammlung beim Händler abgibt den Katalogpreis angeben und falls er sich entschließst die bei Ebay zu verhöckern weiss welchen mindestpreis er ungefährt für die Einzelnen Stücke nehmen kann. Und das Wichtigste die Datei in regelmäßigen abständen ausdrucken und da verwaren wo der Aussdruck auch sicher gefunden werden kann. Wichtig währe auch die Angabe mit welchen Katalog die Sammlung katalogisiert wurde, damit der Händler weis wie Realistisch die Preise sind, den die Kataloge unterscheiden sich doch schon Teilweise ehmens, das kann bei einer Sammlung von ca 10,000Euro schon 1-3000 Euro unterschied ausmachen.

2. Den möglichen Erben schon mal darüber informieren, daß er der Erbe sein wird, und ihm Möglichkeiten der Veräußerung schon zu Lebzeiten aufzeigen ( Münzhändler des Vertrauens, Ebay, oder was auch immer).
Da gibt es nix hinzuzufügen
Cusco ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02-02-2005, 21:57   #4 (permalink)
 
Ich sammle nun schon seit vielen Jahrtehnten und habe alle meine Münzen ohne Ausnahme im Fachandel gekauft. Meine Münzen sind in Boxen mit Schubladen, diese unterteilt in einzelne Münzfächer untergebracht und unter jeder Münze liegt der Identifikationszettel mit Gestehungspreis. So braucht niemand einen Schätzer oder Gutachter. Das Zeug geht geschlossen zum Händler oder zu einem Auktionshaus und bringt natürlich mindestens den Gestehungspreis, zumindest habe ich noch nie erlebt, daß meine Münzen heute weniger bringen, als ich dafür gegeben habe. Wenn dann noch ein netter Aufschlag rauskommt, ist mir das schnurzpiepegal und den Erben kann's auch recht sein, wenn nicht: Die sollen froh sein, daß sie überhaupt etwas bekommen
Gruß
corrado26
corrado26 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-02-2005, 09:21   #5 (permalink)
 
Sorry für das Off-Topic, aber was ist denn ein Gestehungspreis? Das Wort habe ich noch nie gehört, aber Du hast es zweimal verwendet, also wohl mit Absicht. Ist das nicht eher ein Erstehungspreis?

Unter Gestehungspreis würde ich mir allenfalls vorstellen, daß das der Preis ist, zu dem ich gestehe, daß ich Mr. Bush ermordet habe.
Sonja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-02-2005, 09:25   #6 (permalink)
 

Da gibt es nix hinzuzufügen

Doch! Ganz wichtig sogar:

Dem Erben sagen, daß er die Münzen nicht polierensoll!
Sonja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-02-2005, 11:54   #7 (permalink)
 
Doch! Ganz wichtig sogar:

Dem Erben sagen, daß er die Münzen nicht polierensoll!
Und auch sonstig nicht Reinigen/Behandeln. Ich denke das währe auch unnötig den die Münzen sind doch bestimmt im guten bis 1A Zustand oder?
Mich würde mal interessieren was das für Schönheiten sind?

Und ich möchte auch wissen was ein Gehstandpreis (Oder so) ist?
Cusco ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-02-2005, 13:03   #8 (permalink)
 
na dann will ich Eure PISA-Bildung mal etwas aufmöbeln:

Unter Gestehungspreis versteht man im allgemeinen die Summe aller Kosten, die zum Erwerb eines Gegenstandes aufgebracht werden müssen. Wenn ich z.B. ein Haus kaufe, dann kommen zum Objektpreis noch Notarkosten, Vertragskosten und Grundsteuern dazu. Die Summe aller dieser Einzelwerte ergibt den Gestehungspreis.

Übertragen auf Münzen heißt dies, daß zum Münzpreis der Auktionsaufschlag und das Porto hinzukommt. Das eben ist der Gestehungspreis. Wenn Ihr immer noch Verständnisprobleme habt, einfach bei Google das fragliche Wort eingeben. Ist eigentlich ganz einfach
Gruß
corrado26
corrado26 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-02-2005, 13:18   #9 (permalink)
 
na dann will ich Eure PISA-Bildung mal etwas aufmöbeln:

Unter Gestehungspreis versteht man im allgemeinen die Summe aller Kosten, die zum Erwerb eines Gegenstandes aufgebracht werden müssen. Wenn ich z.B. ein Haus kaufe, dann kommen zum Objektpreis noch Notarkosten, Vertragskosten und Grundsteuern dazu. Die Summe aller dieser Einzelwerte ergibt den Gestehungspreis.

Übertragen auf Münzen heißt dies, daß zum Münzpreis der Auktionsaufschlag und das Porto hinzukommt. Das eben ist der Gestehungspreis. Wenn Ihr immer noch Verständnisprobleme habt, einfach bei Google das fragliche Wort eingeben. Ist eigentlich ganz einfach
Gruß
corrado26
Ah Danke Dann habe ich bis jetzt auch immer den Gestehungspreis angegeben, bei meiner Verwaltung Also Kaufpreis + Porto
Aber ich denke nicht, das deine Erben den Preis bekommen werden, es sei den der Größteil ist gestiegen was wohl eher unwarscheinlich ist. Laut meiner Euroverwaltung würde ich ca 20% verlust beim verkauf auf ebay machen, gerechnet vom (meist) Katalogwert minus 30% Ebayabschlag, ich denke das man so rechnen kann, evt verluste durch Wertverfall z.B von Vatikan 2003 den ich damals für 400Euro einkaufte und nun nur noch fast die Hälfte wert ist, aber auch die Sachen die gestiegen sind (nur ca. 4 stück von ca. 220) mit einberechnet.
Cusco ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-02-2005, 13:33   #10 (permalink)
 
Ah Danke Dann habe ich bis jetzt auch immer den Gestehungspreis angegeben, bei meiner Verwaltung Also Kaufpreis + Porto
Aber ich denke nicht, das deine Erben den Preis bekommen werden, es sei den der Größteil ist gestiegen was wohl eher unwarscheinlich ist. Laut meiner Euroverwaltung würde ich ca 20% verlust beim verkauf auf ebay machen, gerechnet vom (meist) Katalogwert minus 30% Ebayabschlag, ich denke das man so rechnen kann, evt verluste durch Wertverfall z.B von Vatikan 2003 den ich damals für 400Euro einkaufte und nun nur noch fast die Hälfte wert ist, aber auch die Sachen die gestiegen sind (nur ca. 4 stück von ca. 220) mit einberechnet.
Lieber Cusco,
im Gegensatz zu Dir sammle ich keine Euros sondern Münzen und das nun schon seit 50 Jahren oder mehr.
Du darfst davon ausgehen, daß meine Sammlung süddeutscher Taler des 16. und 17. Jahrhunderts ein Vielfaches von dem Wert ist, was ich dafür gegeben habe. Alleine ein Blick in die Ergebnislisten der wichtigsten Auktionshäuser wird Dir dies sofort bestätigen. Von Wertverfall kann folglich keine Rede sein , das Gegenteil im in manchen Bereichen dreisteligen Prozentsatz ist der Fall
Gruß
corrado26
corrado26 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-02-2005, 13:48   #11 (permalink)
 
Lieber Cusco,
im Gegensatz zu Dir sammle ich keine Euros sondern Münzen und das nun schon seit 50 Jahren oder mehr.
Du darfst davon ausgehen, daß meine Sammlung süddeutscher Taler des 16. und 17. Jahrhunderts ein Vielfaches von dem Wert ist, was ich dafür gegeben habe. Alleine ein Blick in die Ergebnislisten der wichtigsten Auktionshäuser wird Dir dies sofort bestätigen. Von Wertverfall kann folglich keine Rede sein , das Gegenteil im in manchen Bereichen dreisteligen Prozentsatz ist der Fall
Gruß
corrado26
Na Dann Von Talern habe ich nun wirklich keine Ahnung
Cusco ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-02-2005, 20:21   #12 (permalink)
 
na dann will ich Eure PISA-Bildung mal etwas aufmöbeln:
Mir war schon klar, was Du damit meinst.
In meinem Beruf heißt das Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Ich hatte gedacht, daß Du mir jetzt sagen kannst, daß das ein altertümlicher Begriff ist, der heutzutage nicht mehr verwendet wird, oder daß dieser Begriff nur im Schwarzwald verwendet wird.

Im Steuerbereich ist dieser Begriff jedenfalls nicht gebräuchlich.
Sonja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-02-2005, 21:02   #13 (permalink)
 
Im Steuerbereich ist dieser Begriff jedenfalls nicht gebräuchlich.

Ich möchte Dir ja nicht ins Handwerk pfuschen, aber lies mal:

9.
Artikel 3
Gesetz über die Ersetzung der bestehenden Umsatzsteuer durch eine Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsteuersystem (Gesetz zur Bekämpfung von steuerlichen Konstruktionen im Zusammenhang mit Grundstücken) vom 18. Dezember 1995 (im Folgenden: Mehrwertsteuergesetz), das rückwirkend zum 31. März 1995 in Kraft trat, bezweckt die Umsetzung von Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie. Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes bestimmt:

Als Lieferung von Gegenständen gilt auch die Begründung, die Übertragung und die Änderung von Rechten an Gegenständen mit Ausnahme von Hypotheken und Reallasten, der Verzicht auf solche Rechte und die Kündigung solcher Rechte, es sei denn, die Vergütung zuzüglich der Umsatzsteuer ergibt einen Betrag, der geringer ist als der Wert, den diese Rechte im Wirtschaftsverkehr haben. Der Wert im Wirtschaftsverkehr entspricht mindestens dem Gestehungspreis - einschließlich Umsatzsteuer - des Grundstücks, auf das sich das Recht bezieht, wie dieses durch Begründung durch einen unabhängigen Dritten zum Zeitpunkt der Handlung entstanden wäre."

Gruß
corrado26
corrado26 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-02-2005, 21:32   #14 (permalink)
 
Uff, ich gebe mich geschlagen.

Obwohl ich schwören könnte, daß dies aus einem EU-Gesetzestext stammt

Aus deutscher Sicht betrachtet, würde ich den Begriff eher im BWL- Bereich ansiedeln als im Steuerbereich.

Das sollte aber als off-Topic-Exkurs reichen, wenn Du mich weiter platt machen möchtest, dann bitte per PN.

Zurück zum Thema:
Wie also kann man dem potentiellen Erben vor Eintritt des nämlichen Geschehens seine Bürde ein wenig erleichtern?
Sonja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-02-2005, 11:55   #15 (permalink)
 
2. Den möglichen Erben schon mal darüber informieren, daß er der Erbe sein wird, und ihm Möglichkeiten der Veräußerung schon zu Lebzeiten aufzeigen ( Münzhändler des Vertrauens, Ebay, oder was auch immer).
Hmm, "Veraeusserung schon zu Lebzeiten", hab ich das richtig verstanden?

"Komm schon, Opa, wir wissen doch beide, dass du's nicht mehr allzu lange machst, lass uns deine geliebte Muenzsammlung noch schnell vertackern, sonst muss ich da nachher beim Verkaufen noch richtig Zeit investieren!"

Interessante Herangehensweise Gruss,

Sebastian
space_cadet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-02-2005, 12:27   #16 (permalink)
 
Hmm, "Veraeusserung schon zu Lebzeiten", hab ich das richtig verstanden?

"Komm schon, Opa, wir wissen doch beide, dass du's nicht mehr allzu lange machst, lass uns deine geliebte Muenzsammlung noch schnell vertackern, sonst muss ich da nachher beim Verkaufen noch richtig Zeit investieren!"

Interessante Herangehensweise Gruss,

Sebastian
ja, man muss wissen, was man will. Lebt man nun für sich oder seine ignoranten Erben, die i.d.R. nur Bargeld sehen wollen - oder für den Händler, der die dummen Gierhälse dann nach Strich und Faden übers Ohr haut?.

Frage meines Juniors (10), der selber Fehlprägungen sammelt, als ich ihn eine Schachtel mit eingetüteten Edelmetallmünzen überreichte und meinte: schau sie dir ruhig mal alle an. Mochte er nicht. Keine Lust. Uninteressant. Sind doch keine Euros. Wissen wollte er, was das Kilo Gold, das Kilo Palladium und das Kilo Platin wert seien und dann die alles entscheidende Frage: wieviel Kilo sind das alles zusammen. Als er fragte, glaubte ich, kleine Dollarzeichen in seinen Augen zu erkennen. Die Antwort blieb ich ihm schuldig. Was solls. Ich freue mich schon darauf, wenn die Euros mal so richtig billig werden. Mal schaun, wie tief seine Kinnlade fallen kann

Gerne würde ich auch die Dollarzeichen in den Augen des Händlers sehen, dem beispielsweise keltische Goldstatere, byzantinische Solidi und mittelalterliche Ecu´s zum Schmelzwert angeboten werden.

Klar, daß ich beizeiten anfangen werde zu verkaufen. Zumindest alles das, was viel mehr wert ist, als das Metall auf dem es geprägt ist.

Letztendlich kommt es sich doch weniger auf Werte, als auf die Freude und die Beschäftigung mit den Dingen an.
mesodor39 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-02-2005, 13:44   #17 (permalink)
 
Letztendlich kommt es sich doch weniger auf Werte, als auf die Freude und die Beschäftigung mit den Dingen an.
Das ist der erste sinnvolle Satz zum Thema dieses Threads!
Gruß
corrado26
corrado26 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-02-2005, 15:51   #18 (permalink)
 
Hmm, "Veraeusserung schon zu Lebzeiten", hab ich das richtig verstanden?

"Komm schon, Opa, wir wissen doch beide, dass du's nicht mehr allzu lange machst, lass uns deine geliebte Muenzsammlung noch schnell vertackern, sonst muss ich da nachher beim Verkaufen noch richtig Zeit investieren!"

Interessante Herangehensweise Gruss,

Sebastian

Du hast mich gründlich mißverstanden.

Ich meinte nur, daß man dem Erben ja ruhig sagen kann, daß man beabsichtigt, die Münzen an ihn zu vererben.
Dann guckt man sich die Sammlung gemeinsam an, erklärt das ein oder andere, und wenn der Erbe kein großes Interesse an den Stücken zeigt, kann man ihm ja sagen:
hier ist eine Liste, da kannst Du später mit zu einem Münzhändler, Auktionator oder sonstwohin gehen, aber laß Dich nicht über den Tisch ziehen, das Zeug ist ungefähr dies und das Wert.

So war das gemeint. Ich weiß auch nicht, wie man den Satz " die Möglichkeiten der Veräußerung aufzeigen" so interpretieren kann.
Sonja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-02-2005, 18:11   #19 (permalink)
 
Wir wissen, Unfälle gibt es. Wer von euren Partnern/Eltern/Kindern.... ist informiert, was mit der Sammlung bei Mangel an Interesse zu geschehen hat?

Es gilt ja nicht nur für den regulären Erbfall vorzusorgen!
Raphael ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 05-02-2005, 01:48   #20 (permalink)
 
Hmm, achsoOo, wenn man selber der Vererbende ist! Ich hatte das jetzt als potenziellen Ratschlag Dritter an die Erben verstanden. Das macht naemlich einen grossen Unterschied...
space_cadet ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05-02-2005, 09:19   #21 (permalink)
 
Die meisten Todesfälle enden im Chaos,

das kann ich aus Erfahrung sagen.

In den wenigsten Fällen bekommt der Tote seinen letzten Wunsch wirklich erfüllt.

Bestes Beispiel:
Ein zum Testamentsvollstrecker benannter Steuerberater bekommt das Testament nach 2 Wochen; im Testament steht drin, wo und wie der Erblasser beerdigt werden möchte - leider war er da schon längst anderweitig beerdigt.( nämlich auf evangelischem statt auf katholischem Friedhof )

Man sieht also, selbst ein notarielles Testament schützt einen nicht wirklich, wenn man nie mit seinen Angehörigen spricht.

Was nützt es, wenn die Familie innerhalb kürzester Zeit wie ein Heuschreckenschwarm durch die Zimmer zieht und alles an sich nimmt, was nicht niet- und nagelfest ist, daß dann noch im Testament steht, wer die Münzensammlung erben soll? Die ist doch dann schon längst weg, denn die Testamentseröffnung ist immer ein paar Tage nach dem Tode.

Tatsache ist, daß alle das Thema Tod meiden wie der Teufel das Weihwasser.
Vielleicht kann man ab einem gewissen Alter einfach nicht mehr ohne das P in den Augen darüber sprechen

Ich habe jedenfalls alles jetzt schon so geregelt, daß ich ziemlich sicher sein kann, das mein letzter Wille geschieht. Wer bei mir durch die Zimmer zieht, wundert sich allenfalls über meine Unordnung
Sonja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05-02-2005, 16:42   #22 (permalink)
 
Vielleicht kann man ab einem gewissen Alter einfach nicht mehr ohne das P in den Augen darüber sprechen
Welches P in den Augen ?
hegele ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05-02-2005, 17:33   #23 (permalink)
 
P wie Panik
Sonja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05-02-2005, 17:35   #24 (permalink)
 
P wie Panik
Achso, hätte ich auch drauf kommen können.
hegele ist offline   Mit Zitat antworten
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