20-07-2005, 17:48
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#2 (permalink)
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Unter "Fehlprägung" ist das schon richtig einsortiert.
Ich denke auch, dass das Angebot alsbald Geschichte sein wird.
Der Anbieter darf eventuell sogar mit einem Besuch der Polizei/Staatsanwaltschaft rechnen.
Bei derart vielen Motiven, die die 2er mittlerweile aufweisen, könnte es Personen geben, die annehmen, die "Fehlprägung" sei echt/gültiges Zahlungsmittel.
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