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Alt 24-04-2011, 07:49   #26 (permalink)
 
Sehe die Sache bei BTN sehr viel kritischer.
Auf Bitte die Rückholung zu veranlassen, Anschreiben dass keine Teile mehr geliefert werden sollen reagiert BTN nicht. Habe schon 5 x Zurückgeschicht. Erst porto gezahlt dann 2 unfrei. Da weiter geliefert wurde habe ich die Sachen liegen gelassen und BTN angeschrieben mann möge Abhohlung veranlassen weil ich bei unfreier Zusendung das Riesiko trage. Nichts. gerade 2. Mahnung obwohl ich 3x Angeschrieben habe.
Ich lasse es jetzt auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen. Oder kann mir Jemand einen anderen Rat geben?
BerndHelsa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24-04-2011, 10:50   #27 (permalink)
 
Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung würde ich es nicht ankommen lassen. Spätestens wenn die ihre Forderungen an ein Inkassobüro abtreten oder es zu einem Schufa-Eintrag kommt hast Du das Nachsehen.

Ich habe immer einen Brief mit der Kündigung geschrieben und diesen mit RÜCKSENDUNG im Adressfeld überschrieben. Dann in den normalen BTN Postumschlag gesteckt mit Paketklebenad verklebt und wieder in den Briefkasten geworfen. Bisher hat das immer geklappt.

Gruß Bofried
bofried ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24-04-2011, 15:24   #28 (permalink)
 
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Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung würde ich es nicht ankommen lassen. Spätestens wenn die ihre Forderungen an ein Inkassobüro abtreten oder es zu einem Schufa-Eintrag kommt hast Du das nachsehen.

Ich habe immer einen Brief mit der Kündigung geschrieben und diesen mit RÜCKSENDUNG im Adressfeld überschrieben. Dann in den normalen BTN Postumschlag gesteckt mit Paketklebenad verklebt und wieder in den Briefkasten geworfen. Bisher hat das immer geklappt.

Gruß Bofried
Wenn mir eine Firma unerwünscht Ware liefert, nicht auf meine freundlichen Bitten auf Unterlassung solcher Aktionen reagiert, mir Mahnungen schickt und sich nicht um die Rückholung der Ware kümmert (z. B. in dem sie micht bittet die Ware zurückzuschicken und sie zahlen das Porto), mir ein Inkasso auf den Hals hetzt und mir dann einen negativen Schufa-Eintrag kredenzt, würde mir der Kragen platzen.
Anzeige wegen Nötigung und eine Zivilklage wären die Folge für die Firma.
"Meine" Anwältin würde mich noch weiter beraten, was ich unternehmen kann.
Aber dazu ist es noch nie gekommen. Spätestens nach meinem zweiten Brief/Anruf kommt die Bitte, die Sendung "unfrei" zurückzuschicken. Manchmal sogar noch mit einer Entschuldigung verbunden.
Der Gegenüber kann nichts für den ganzen Krempel - er ist nur mein Ansprechpartner, dem ich höflich meinen Standpunkt darlege und um "Beistand" bitte. Klappt immer bei mir.
Insgesamt wird mir aber sehr selten unerwünschte/nicht bestellte Ware zugeschickt. Und falls es doch dazu kommen sollte, ich habe einen Keller und zwei Schuppen - da kann ich ohne Probleme 2 Jahre zwischenlagern ...
Tulitei ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 25-04-2011, 11:56   #29 (permalink)
 
Ich würde dem Rat meines früheren Dozenten im Bürgerlichen Recht folgend der Firma ergänzend mitteilen, dass bei Nichtabholung der unverlangt zugesandten Ware zu einem gewissen Termin Lagerkosten (anteilige Raummiete) in Rechnung gestellt werden.....
tom40 gefällt dieser Beitrag.
B555andi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01-11-2011, 19:10   #30 (permalink)
 
Was soll denn dies ?

Hallo,
habe jetzt auch eine Sendung erhalten und verstehe hier Eure Aufregung und Sorgen nicht. Ich habe nichts bestellt und werde mich deshalb auch um nichts kümmern. Weder dort anrufen , noch zurücksendsen , noch auf irgend etwas reagieren. Wenn dieses Modell Schule macht, kann ich ständig nur noch nicht erwünschten Müll zur Post bringen, dafür habe ich keine Zeit und auch überhaupt keine Lust. Jede Minute meines Lebens ist mir mehr Wert als solch einen Mist.
Wenn Die mir sowas senden, ist es Ihr Problem und nicht meines.
Sollen sie sich doch einen anderen Dummen suchen. Klappt ja anscheinend auch.
Bei mir aber nicht.
Rechtlich sehe ich der Sache unbedenklich entgegen.
Was soll dies für ein Geschäftsmodell sein ?
Wäre ja noch schöner, wenn dies Schule macht.
Gruß doedel
doedel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01-11-2011, 19:19   #31 (permalink)
 
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Hallo,
habe jetzt auch eine Sendung erhalten und verstehe hier Eure Aufregung und Sorgen nicht. Ich habe nichts bestellt und werde mich deshalb auch um nichts kümmern. Weder dort anrufen , noch zurücksendsen , noch auf irgend etwas reagieren. Wenn dieses Modell Schule macht, kann ich ständig nur noch nicht erwünschten Müll zur Post bringen, dafür habe ich keine Zeit und auch überhaupt keine Lust. Jede Minute meines Lebens ist mir mehr Wert als solch einen Mist.
Wenn Die mir sowas senden, ist es Ihr Problem und nicht meines.
Sollen sie sich doch einen anderen Dummen suchen. Klappt ja anscheinend auch.
Bei mir aber nicht.
Rechtlich sehe ich der Sache unbedenklich entgegen.
Was soll dies für ein Geschäftsmodell sein ?
Wäre ja noch schöner, wenn dies Schule macht.
Gruß doedel
Bei mir lag vor vielen Jahren (genauer gesagt Ende 2004) eine 100 Euro Goldmünze "Bamberg" ungefragt im Briefkasten .
Ich habe diese damals an die Firma xxx zurückgesandt (ich weiß nicht mehr ob frankiert oder nicht). Obwohl man sich schon überlegt, das Teil erstmal liegen zu lassen ...
Kempelen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01-11-2011, 19:36   #32 (permalink)
 
Na o.k.

Hallo,
weshalb haben sie Dir die Münze geschickt ?
Hat irgend eine Geschäftsbeziehung bestanden ?
Ich hatte noch nie etwas mir BTN zu tun und habe auch nicht um irgend etwas gebeten. Darum geht mich dies nichts an.
Die können mir auch 10 oder 100 Goldmünzen schicken.
Geht mich einfach nichts an.
Was soll denn dies ?
Jetzt hat der Gesetzgeber endlich den Telefon"NERVERN" untersagt ihren Telefonterror auszuüben , nun kommt so ne Masche.
Ne, lieber mal die freie Zeit nutzen und sich in einem Board mit anderen austauschen, lernt man wenigstens was und andere können auch davon profitieren. Zeit ist da besser angelegt.
Gruß doedel
doedel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01-11-2011, 19:36   #33 (permalink)
 
doedel, genau so sehe ich das auch.
Das Zeug flöge bei mir auch in irgend eine Ecke und der Fall wäre für mich erledigt.

§ 241a
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
§ 241a BGB Unbestellte Leistungen

Wenn einer nervig wird oder es auf Inkasso-Ebene angelangt ist, kann man ja irgendwann einen Brief schicken, oft laufen ja Rechnungsvorgänge vollautomatisch, bei einen Brief besteht dann die Chance, dass ihn jemand liest.

Gruss,
jeggy

P.S.: Dies ist keine Rechtsberatung, spiegelt nur meine eigene Meinung wider.
jeggy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01-11-2011, 19:51   #34 (permalink)
 
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Hallo,
weshalb haben sie Dir die Münze geschickt ?
Hat irgend eine Geschäftsbeziehung bestanden ?
Hallo doedel

Ich hatte tatsächlich mal eine Bestellung bei xxx getätigt.
Das war aber kein Grund, mir über ein Jahr später einen nicht bestellten Goldeuro zuzuschicken.
Kempelen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01-11-2011, 21:12   #35 (permalink)
 
Hallo jeggy,
für den Absatz (2) bin ich zu blöde. Dafür kannst Du natürlich nichts ;--))).
Kannst Du mir den eventuell erklären ?
Habe zwar mal studiert und denke, daß ich nicht verblödet bin, doch wer so einen Gesetzestext verfasst ist "HYPER-GESCHEID" oder eher pläm pläm.
Um es einmal für mich einfach auszudrücken.

Zum Thema Briefe schreiben gibt es bei mir nur noch eine kurze bündige Antwort , diese lautet : " Verklagen Sie mich doch bitte !" .
Habe früher Unmengen Zeit mit Erklärungen etz. verbraucht. Wie schon oben erwähnt, es ist meine Lebenszeit und die ist mir wichtiger als irgend so ein "MIST", welchen ich nicht verzapft habe.
Gruß Euer doedel
doedel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01-11-2011, 22:16   #36 (permalink)
 
@doedel

Folgende Beispiele würde ich mir zu 2 überlegen:
- Wenn du die Sendung behältst, die für den Nachbar bestimmt ist
- Wenn deine rachsüchtige Exfrau dir eine Runde nutzloses Zeug auf deine Liefer- und Rechnungsadresse bestellt
- Wenn dein minderjähriger Sohn dir über dein Amazon-Konto ein halbe Tonne Blueray-Filme bestellt

etc.
jeggy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-05-2012, 14:17   #37 (permalink)
 
BTN Versandhandel GmbH versendet Ware ohne dass jemand bestellt hat.

Ich habe das Urteil als Anhang beigefügt.


Warenlieferung ohne Bestellung unzulässig
Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Versandhändler von Medaillen und Münzen

16.06.2010
Ein Versandhändler darf nicht unaufgefordert Waren an Verbraucher senden und eine Rechnung beifügen. Das hat das Landgericht Hildesheim nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die BTN Versandhandel GmbH entschieden.

Das Unternehmen, das Münzen und Medaillen vertreibt, hatte Verbraucher angerufen und anschließend eine Medaille samt Rechnung geschickt. Damit sei der Kunde in dem Telefonat von gut eineinhalb Minuten Dauer einverstanden gewesen, behauptete der Versandhändler vor Gericht.

Das Landgericht Hildesheim stufte dieses Vorgehen dagegen als unzumutbare Belästigung ein. Der Verbraucher konnte sich an den Anruf nicht erinnern, war aber sicher, niemals etwas bestellt zu haben. Die Richter hielten es zudem für ausgeschlossen, dass er während des kurzen Telefonats eine freie Entscheidung darüber hätte treffen können, ob er mit der Zusendung der Medaille und den Bedingungen dafür einverstanden sei. Bei solchen Telefonaten handele sich vielmehr um eine Überrumpelung des Kunden.

Nach den Erfahrungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands gibt es im Versandhandel schwarze Schafe, die versuchen, Kunden telefonisch eine Warenbestellung unterzuschieben. Dabei spekulieren die Unternehmen offenbar darauf, dass der Empfänger die Rechnung bezahlt, weil er sich nicht mehr genau an den Anruf erinnert und keinen Ärger bekommen will. Dazu ist der Verbraucher jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet, wenn er die Ware nicht bestellt hat. Genauso wenig muss er die ungebetene Sendung aufbewahren oder zurücksenden. Dies wäre nur bei einem offensichtlichen Missverständnis der Fall, beispielsweise wenn eine Sendung beim falschen Adressaten landet.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf btn_lg_hildesheim_11_o_42_09.pdf (240,9 KB, 26x aufgerufen)
werder ist offline   Mit Zitat antworten
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