ich habe mal ne Frage, die indirekt was mit den Euromünzen zutun hat, aber auch wieder direkt.
Und zwar möchte eine Freundin von mir ein Bankkonto bei der BCL eröffnen wegen einer Geschäftsfiliale in Luxemburg. Nun hat man ihr geschrieben, dass Sie eine Weißwaschprozedur durchlaufen muss. Was das ist, hat man nicht gesagt und Google spuckt nicht wirklich viel aus. Kann vielleicht einer hier im Forum erklären was das bedeutet, wie das läuft ( was sie noch braucht ) da man diese wohl bei größeren Bankgeschäften in Lux. braucht.
Der einfachste Weg wäre doch wohl, einfach bei der Bank nachzufragen, die haben ja da auch eine Auskunftspflicht. Außertdem, wenn schon ein Geschäftskonto in Deutschland existiert, werden die auch dort ggf nachhören. Könnte auch sein, daß man den Nachweis haben will von einem Finanzamt. Denke mir, die wollen sich den Rücken hinsichtlich Geldwäschegesetz freihalten.
Frage mich nur, warum es direkt ein Konto bei der BCL sein muss und nicht bei einer Niederlassung einer deutschen Bank in Luxemburg ? Das würde sicher einiges einfacher machen. Dennoch: ins Forum hier gehörts nun wirklich nicht !