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| Allgemeines Hier können Sie Ihre Fragen rund ums Münzensammeln stellen (die nicht durch untenstehende Kategorien abgedeckt werden !!!) |
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24-10-2011, 10:17
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#51 (permalink)
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War ich eben beim Bäcker?!Wollte mal mit der neuen 10 Euro cc Cu/Ni Münze bezahlen,die nehmen diese Münze(n) nicht an. Das ist doch ein Offizielles Zahlungsmittel?Oder irre ich mich da? 
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@ elezodehn: Wie lange bist du schon hier im Forum? Diese Frage haben wir doch schon oft genug diskutiert, oder?
Natürlich ist sie das, aber nur in Deutschland ...
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24-10-2011, 10:44
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#53 (permalink)
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War ich eben beim Bäcker?!Wollte mal mit der neuen 10 Euro cc Cu/Ni Münze bezahlen,die nehmen diese Münze(n) nicht an.Das ist doch ein Offizielles Zahlungsmittel?Oder irre ich mich da? 
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Den Begriff des "offiziellen" Zahlungsmittels gibt es juristisch (jedenfalls in DE) nicht; was Du vermutlich meinst, ist ein gesetzliches Zahlungsmittel. Das wiederum ist nur dann relevant, wenn es um die Begleichung einer Schuld geht.
Diese Sammlermünzen sind ohnehin nur im Ausgabeland gesetzliche Zahlungsmittel; sie gelten also nicht, wie das "eigentliche" Geld, in der gesamten Währungsunion. Außerdem begleichst Du beim Kauf in einer Bäckerei in aller Regel keine Schuld; der Händler muss das Geld, das Du ihm anbietest, also auch nicht annehmen.
Tschüs,
Christian
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24-10-2011, 19:40
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#55 (permalink)
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Außerdem begleichst Du beim Kauf in einer Bäckerei in aller Regel keine Schuld; der Händler muss das Geld, das Du ihm anbietest, also auch nicht annehmen.
Tschüs,
Christian
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Wow, das ist mir neu.
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24-10-2011, 19:45
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#56 (permalink)
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Natürlich ist sie das, aber nur in Deutschland ...
Darum ja meine frage!Ich weiß selber das die Münze Offizielles Zahlungsmittel in Deutschland ist.Die Münzen werden so angepriesen,aber bezahlen klappt ja nicht.
Da macht du dich sogar noch mit zum Clown wenn du damit bezahlen willst.
Habe es nun schon zum 2. mal aus probiert,keine wollte die Münzen annehmen.
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Tja das ist so, weil alle scheinbar satt sind.
Bei mir kann jeder damit Problemlos bezahlen! (auch mit 20 oder 100€  )
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24-10-2011, 19:45
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#57 (permalink)
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Außerdem begleichst Du beim Kauf in einer Bäckerei in aller Regel keine Schuld; der Händler muss das Geld, das Du ihm anbietest, also auch nicht annehmen.
Tschüs,
Christian
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Wow, das ist mir neu. 
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Mir auch.
Außer es gibt einen nachvollziehbaren Grund, daß der Bäcker den Verkauf seiner Ware und somit die Annahme des Geldes verweigert.
Was könnte ein solcher Grund sein  .
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25-10-2011, 09:40
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#58 (permalink)
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Außer es gibt einen nachvollziehbaren Grund, daß der Bäcker den Verkauf seiner Ware und somit die Annahme des Geldes verweigert. Was könnte ein solcher Grund sein  .
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Ich denke nicht, dass es einen rationalen Grund gibt.
Vermutlich Unkenntnis und Unsicherheit des Personals. Andere wären vielleicht ganz scharf auf die Stücke.
Bei der Annahme von 10 Baht Münzen aus Thailand sind sie nicht so zickig. Die habe ich schon öfters in meinem Wechselgeld entdeckt und die Annahme verweigert...
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25-10-2011, 10:44
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#59 (permalink)
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Ich denke nicht, dass es einen rationalen Grund gibt.
Vermutlich Unkenntnis und Unsicherheit des Personals. Andere wären vielleicht ganz scharf auf die Stücke.
...
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Wir hatten hier im Forum auch schon mal einen Beitrag, in dem ein Mitglied berichtete, das sie "damals" in einem Geschäft Rollenweise die 5 DM Germanisches Museum hatten, aber die Kundschaft diese Münzen als Wechselgeld ablehnten und "echtes" Geld verlangten.
Ich denke auch, Unkenntnis und Unsicherheit des Personals sind wohl der Hauptgrund, das die Münzen beim Einkaufen abgelehnt werden.
So viele Sammlerinnen wird es wohl nicht unter den Kassiererinnen geben.
Dann noch der befürchtete Mehraufwand bei der Abrechnung und das fehlende Fach in der Kasse, und schon will sich von den Kassiererinnen niemand mit den 10€-Münzen herumschlagen.
.......Andere wären vielleicht ganz scharf auf die Stücke.
Da gibt es sicherlich ältere SammlerInnen, die sich die Münzen lieber bankfrisch in ihrer Hausbank abholen würden, als das sie die Münzen mit Umlaufspuren bekommen, nur weil jemand versucht, damit einzukaufen.
Ich laß mir aus einer anderen Bank auch immer mehrere 10-er mitbringen, suche die schönsten für meine Sammlung aus, und der Rest geht an die
Kasse meiner Hausbank; der Kassierer dort freut sich wie ein Schnitzel, da er weniger 10-er von der Buba zugeteilt bekommt, wie er an Sammler
ausgeben kann.
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25-10-2011, 13:35
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#60 (permalink)
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Wow, das ist mir neu. 
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Das wird hier eigentlich off-topic (und deshalb hatte ich schon einen früheren Kommentar von mir gelöscht), aber da es jetzt in mehreren Antworten angesprochen wurde ...
Zunächst: Erwähnte ich schon, dass ich kein Jurist bin?  Also mit aller gebotenen Vorsicht - wenn Du eine Schuld begleichst, muss der Gläubiger Dein Angebot einer Zahlung mit gesetzlichen Zahlungsmitteln annehmen. Das sind in DE die Euro-Banknoten sowie (innerhalb bestimmter Grenzen) die Euro-Kurs- und Gedenkmünzen und deutschen Euro-Sammlermünzen.
Wenn Du nun ein Brötchen kaufen möchtest, liegt ja noch gar kein Schuldner/Gläubiger-Verhältnis vor. Der Händler muss Dein Kaufangebot auch nicht annehmen. Sinnvoll ist es natürlich, wenn der Kunde von vornherein auf bestimmte Einschränkungen hingewiesen wird - in den Niederlanden beispielsweise sieht man das recht häufig. (Dort gibt es auch Hinweisschilder, die ausdrücklich Sammlermünzen als Zahlungsmittel ausschließen, s. das zweite Muster auf dieser Seite.)
An Tankstellen - wo man ja in der Regel erst zapft und dann zahlt - finden sich auch in Deutschland häufig Hinweise darauf, welche Scheine nicht akzeptiert werden. Ob es nun Pflicht des Verkäufers ist, die Nichtannahme bestimmter Zahlungsmittel vorab kundzutun, weiß ich nicht; mitunter ist die Annahme ja auch nicht möglich, weil man nicht genug Wechselgeld hat.
Was meint Wikipedia dazu?  "Entsprechend kann die Pflicht des Gläubigers zur Annahme von Bargeld auch lediglich eingeschränkt werden, bspw. auf eine Annahmepflicht nur bis zu bestimmten Entgelthöhen, oder beschränkt auf bestimmte Münzen (z. B. nur 2 €) oder Scheine (z. B. keine 200 €) bzw. Stückelungen (z. B. max. 10 x 1 €)." Zahlungsmittel
Und schließlich gibt es hier schon ein paar Themen zu dieser Frage, zum Beispiel dieses: http://www.emuenzen.de/forum/allgeme...mepflicht.html Vielleicht sollten wir dort weitermachen bzw. ein Moderator nimmt sich dieser Diskussion an?
Tschüs,
Christian
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25-10-2011, 14:38
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#62 (permalink)
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Also wieder zum Thema 
Wenn ich beim Bäcker Brötchen hole, dann werden mir die gewünschten Brötchen in die Hand gedruckt und es besteht dann ein Schuldverhältnis, sodass ich meiner Meinung nach auch mit einer 10 Euro Gedenkmünze bezahlen kann, auch wenn es der Bäcker nicht möchte.
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Dann wird er dir die Brötchen nie wieder in die Hand drücken
Oder sie sind spez. für dich dann teuerer
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25-10-2011, 18:57
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#64 (permalink)
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Außerdem begleichst Du beim Kauf in einer Bäckerei in aller Regel keine Schuld; der Händler muss das Geld, das Du ihm anbietest, also auch nicht annehmen.
Tschüs,
Christian
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Das ist so nicht richtig.
Juristisch begleichst Du beim bezahlen eine Schuld. Ein Kaufvertrag kommt bekanntlich durch konkludentes Handeln zustande. Wenn Du also sagst "2 Brötchen, bitte", der Bäcker dann 2 Brötchen in ne Tüte packt und sagt "1 Euro" ist ein Vertrag mit gegenseitigen Schuldverhältnissen entstanden. Du schuldest dem Bäcker EUR 1, der Bäcker schuldet Dir die Herausgabe der Brötchen. Aus dem Verpflichtungsgeschäft (Kauf) entstehen zwei zu tilgende Schuldverhältnisse.
Packst Du die Tüte vor dem Bezahlen ein, hat der Bäcker keine Chance mehr den Vertrag rückgängig zu machen, sofern Du mit gesetzlichen Zahlungsmitteln Deine Schuld begleichen möchtest muss er dieses Zahlungsmittel annehmen (es sei denn er hat die Annahme bestimmter Zahlungsmittel vor Vertragsabschluss ausgeschlossen - findet man oft an Tankstellen mit dem Großgeld).
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25-10-2011, 19:19
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#65 (permalink)
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Das ist so nicht richtig.
Juristisch begleichst Du beim bezahlen eine Schuld. Ein Kaufvertrag kommt bekanntlich durch konkludentes Handeln zustande. Wenn Du also sagst "2 Brötchen, bitte", der Bäcker dann 2 Brötchen in ne Tüte packt und sagt "1 Euro" ist ein Vertrag mit gegenseitigen Schuldverhältnissen entstanden. Du schuldest dem Bäcker EUR 1, der Bäcker schuldet Dir die Herausgabe der Brötchen. Aus dem Verpflichtungsgeschäft (Kauf) entstehen zwei zu tilgende Schuldverhältnisse.
Packst Du die Tüte vor dem Bezahlen ein, hat der Bäcker keine Chance mehr den Vertrag rückgängig zu machen, sofern Du mit gesetzlichen Zahlungsmitteln Deine Schuld begleichen möchtest muss er dieses Zahlungsmittel annehmen (es sei denn er hat die Annahme bestimmter Zahlungsmittel vor Vertragsabschluss ausgeschlossen - findet man oft an Tankstellen mit dem Großgeld).
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Absolut richtig, auch wenn sich die Tüte mit den Semmeln noch beim Bäcker befindet und dieser die Annahme des Geldes verweigert, bleibt der Kaufvertrag bestehen. Denn die Verweigerung des Geldes berüht den Kaufvertrag nicht und man hat einen Anspruch auf seine Semmeln. (Theoretisch natürlich, in der Praxis beim Bäcker im Laden wird dieser einem etwas anderes erzählen  )
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25-10-2011, 23:23
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#66 (permalink)
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War ich eben beim Bäcker?!Wollte mal mit der neuen 10 Euro cc Cu/Ni Münze bezahlen,die nehmen diese Münze(n) nicht an.Das ist doch ein Offizielles Zahlungsmittel?Oder irre ich mich da? 
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Ich vermute einfach mal, dass der Bäcker (Angestellte/r) einfach kein Münzsammler war - also, keep cool
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26-10-2011, 13:53
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#68 (permalink)
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eine möchte ich heute abend einmal zum bezahlen benutzen.
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Weißt du schon, wo du damit bezahlen möchtest? Geschäft, Restaurant, Kino, McDoof, was auch immer?
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