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Alt 22-08-2011, 20:40   #1 (permalink)
 
Steuersatz bei Kombiprodukt

Zur Abwechslung habe ich auch mal eine Frage zur Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer.

Ich habe im EU Ausland EIN Produkt gekauft das sowohl aus einer Goldmünze als auch einer Silbermünze besteht. Einzeln würde die Goldmünze mit 0% und die Silbermünze mit 7% versteuert werden. Die beiden Münzen befinden sich in einer Art Coincard und da es ein Produkt ist hat es auch nur einen Preis.

Wie wird das nun versteuert?
rufuszufall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-08-2011, 20:42   #2 (permalink)
 
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Zur Abwechslung habe ich auch mal eine Frage zur Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer.

Ich habe im EU Ausland EIN Produkt gekauft das sowohl aus einer Goldmünze als auch einer Silbermünze besteht. Einzeln würde die Goldmünze mit 0% und die Silbermünze mit 7% versteuert werden. Die beiden Münzen befinden sich in einer Art Coincard und da es ein Produkt ist hat es auch nur einen Preis.

Wie wird das nun versteuert?
Gar nicht, sie wird direkt zu dir kommen.
jannys33 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 22-08-2011, 20:44   #3 (permalink)
 
Sammlermünze = 7 %

Lg
Marcus
Anubix2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-08-2011, 20:50   #4 (permalink)
 
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Gar nicht, sie wird direkt zu dir kommen.
Ich fürchte, nicht. Fedex macht üblicherweise einen Umweg über den Zoll.
rufuszufall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-08-2011, 20:56   #5 (permalink)
 
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Ich fürchte, nicht. Fedex macht üblicherweise einen Umweg über den Zoll.

Können sie ja, aber innerhalb der EU werden keine Abgaben fällig.
jannys33 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 22-08-2011, 20:57   #6 (permalink)
 
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Zur Abwechslung habe ich auch mal eine Frage zur Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer.

Ich habe im EU Ausland EIN Produkt gekauft das sowohl aus einer Goldmünze als auch einer Silbermünze besteht. Einzeln würde die Goldmünze mit 0% und die Silbermünze mit 7% versteuert werden. Die beiden Münzen befinden sich in einer Art Coincard und da es ein Produkt ist hat es auch nur einen Preis.

Wie wird das nun versteuert?
Du kaufst als Privatmann ohne UST-ID ?
Dann ist der Gegenstand im Absendeland der dortigen Umsatzsteuer unterworfen. Spielt für Dich keine Rolle mehr. Der Zoll interessiert sich nicht für Waren aus EU-Staaten (Stichwort: gemeinsamer Markt)

Du kaufst als Unternehmer mit USt-ID:
Der Verkäufer liefert ohne Steuer und Du musst in Deiner USt-Erklärung die Erwerbsteuer ans Finanzamt abführen. Ist der Vorgang dann auch Vorsteuerabzugsberechtigt erhälst Du die Erwerbsteuer wieder zurück.
mifrjoar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-08-2011, 22:43   #7 (permalink)
 
Okay, ich habe mich mißverständlich ausgedrückt: ich meine Ausland ausserhalb der EU, sorry.
rufuszufall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-08-2011, 23:03   #8 (permalink)
 
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Zur Abwechslung habe ich auch mal eine Frage zur Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer.

Ich habe im EU Ausland EIN Produkt gekauft das sowohl aus einer Goldmünze als auch einer Silbermünze besteht. Einzeln würde die Goldmünze mit 0% und die Silbermünze mit 7% versteuert werden. Die beiden Münzen befinden sich in einer Art Coincard und da es ein Produkt ist hat es auch nur einen Preis.

Wie wird das nun versteuert?
Wie Du ja weist ist Steuerberatung im Einzelfall nur Steuerberatern gestattet. Dies ist keine Steuerberatung sondern die Betrachtung eines fiktiven Falles:

Also ganz allgemein gesprochen gibt es den Grundsatz "Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung". Ist die Hauptleistung steuerfrei, sind auch die Nebenleistungen steuerfrei. Wichtig ist hier die Frage nach der Hauptleistung.

Die VfS zum Beispiel versteuert die deutschen KMS mit 7%. Hier wird also die Münze als Hauptleistung angesehen.
mifrjoar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-08-2011, 23:13   #9 (permalink)
 
@mifrjoar: Danke, das ist verständlich.
rufuszufall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-08-2011, 20:13   #10 (permalink)
 
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Also ganz allgemein gesprochen gibt es den Grundsatz "Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung". Ist die Hauptleistung steuerfrei, sind auch die Nebenleistungen steuerfrei. Wichtig ist hier die Frage nach der Hauptleistung.

Die VfS zum Beispiel versteuert die deutschen KMS mit 7%. Hier wird also die Münze als Hauptleistung angesehen.
Nach meiner Info ist die Hauptleistung der Teil, der den höheren Anteil am Kaufpreis hat. Das wäre in diesem Fall wohl die Goldmünze.

Allerdings bin ich seit der "Steuerreform" für das Beherbergungsgewerbe skeptisch geworden, denn plötzlich wurden die Leistungen Übernachtung und Frühstück getrennt berechnet mit unterschiedlichen MWSt-Sätzen.
reining ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-08-2011, 20:52   #11 (permalink)
 
Einfuhrumsatzsteuer bei Kombiprodukt

Nach einem Bescheid des HZA Frankfurt a. M. vom 15. März 2010, Registerkennzeichen: BRZ-1102-092980-03-2010-3300, richtet sich die Einfuhrumsatzsteuer bei einem amtlichen Münzenset, bei welchem die einfuhrumsatzsteuerbefreite Goldmünze die Silbermünze wertmäßig übersteigt, nach der höherwertigen Goldmünze.
Da der Bescheid aus einem anderen Münzenforum kommt, kann er hier nicht verlinkt werden
Ruhejofes ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 23-08-2011, 21:16   #12 (permalink)
 
Danke für eure Beiträge. Da bin ich mal gespannt was dann das Zollamt Köln (vermutlich) dazu sagt
rufuszufall ist offline   Mit Zitat antworten
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