23-08-2011, 20:52
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#11 (permalink)
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Einfuhrumsatzsteuer bei Kombiprodukt
Nach einem Bescheid des HZA Frankfurt a. M. vom 15. März 2010, Registerkennzeichen: BRZ-1102-092980-03-2010-3300, richtet sich die Einfuhrumsatzsteuer bei einem amtlichen Münzenset, bei welchem die einfuhrumsatzsteuerbefreite Goldmünze die Silbermünze wertmäßig übersteigt, nach der höherwertigen Goldmünze.
Da der Bescheid aus einem anderen Münzenforum kommt, kann er hier nicht verlinkt werden
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