02-12-2011, 20:52
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#2 (permalink)
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Ich wundere mich etwas. Vielleicht habe ich mich auch etwas zu allemein ausgedrückt...
Münzen in Polierter Platte bzw. Spiegelglanz werden doch für Münzsammler hergestellt, sind aber dennoch offizielles Zahlungsmittel. Diese Sammlermünzen haben eine gewisse Auflagenhöhe. Konkretes Beispiel:
| 10 DM ● Gedenkmünze zum geplanten Wiederaufbau der Frauenkirche in Dresden | 1995 | 62,5% Silber 37,5% Kupfer | 7.000.000 | 450.000 |
Hier sind in der Hamburgischen Münze 7 Millionen in Stempelglanz und zusätzlich 450.000 in PP geprägt worden. Prägungen von gültigem Zahlungsmittel ohne offiziellen Prägeauftrag vom Finanzminister sind nicht erlaubt. Daher müssen für beide Prägeaufträge vorliegen. Meine Frage: Lautete der Prägeauftrag vom BFM 7.450.000 oder gab es zwei getrennte Aufträge?
Bei den späteren Münzen wurde ja von jeder deutschen Prägestätte Gedenkmünzen in PP geprägt. Da muss es ja jeweils einen separaten Auftrag gegeben haben.
Welche Institution entscheidet eigentlich, wieviele Sammlermünzen in PP geprägt werden sollen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Schöne Grüße,
JPN
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