|
|
| Bilder von Münzen Hier erfahren Sie mehr über das Thema Münzfotografie und können über Beiträge in der Galerie diskutieren. |
15-02-2009, 20:59
|
#26 (permalink)
|
|
|
|
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass er das nicht darf, selbstverständlich darf er das, wer wollte ihm das verbieten? ...
|
Du hast es ihm zwar nicht direkt verboten, aber wenn ich Dich recht verstanden habe, willst Du anderen erlauben mit seinen Werken oder mit deren Hilfe Geld zu verdienen. Das sind alles Verdienste, von denen der Urheber nichts hat, und wer das Produkt dann schon woanders gekauft hat, kauft es nicht mehr bei ihm und schmälert somit seinen Gewinn. Er wird um die Früchte seiner Arbeit gebracht.
|
... Was darüber hinaus mit den Fotos passiert, ist ihm dann egal - was ich auch recht gut nachvollziehen kann - ich habe mich auch noch nie um das weitere "Schicksal" meiner Bilder gekümmert obwohl die durchschnittliche Qualität meiner Scans sicherlich recht hoch ist. ...
|
Dich und corrado26 mag es vielleicht nicht stören, was mit Euren Bildern passiert, weil Ihr einfach nicht "über den Tellerrand hinausschaut". Wenn es Euch nicht stört, dass Euch ein Gewinn entgeht, weil dieser anderen zufließt, die diesen Gewinn nur mit Hilfe Eurer Bilder erreichen konnten, dann ist das sicherlich Eure eigene Sache. Aber Ihr dürft nicht erwarten, dass andere ähnlich großzügig sind wie Ihr.
|
|
|
15-02-2009, 22:10
|
#27 (permalink)
|
|
|
|
Dich und corrado26 mag es vielleicht nicht stören, was mit Euren Bildern passiert, weil Ihr einfach nicht "über den Tellerrand hinausschaut". Wenn es Euch nicht stört, dass Euch ein Gewinn entgeht, weil dieser anderen zufließt, die diesen Gewinn nur mit Hilfe Eurer Bilder erreichen konnten, dann ist das sicherlich Eure eigene Sache. Aber Ihr dürft nicht erwarten, dass andere ähnlich großzügig sind wie Ihr.
|
Nehmen wir einmal einen Fall an wie das tatsächlich läuft (und nicht was Du da alles hereininterpretierst):
corrado26 verkauft eine seiner schönen alten Münzen über Ebay (z. B. weil er ein Exemplar des gleichen Typs in besserer Erhaltung nachgekauft hat).
Er macht Bilder davon, erstellt die Auktion (wo dann natürlich die betreffenden Bilder in Verwendung kommen) und verkauft die Münze zu einem ihn zufriedenstellenden Preis.
Ein paar Wochen später stolpert irgend ein Greenhorn, welches zufälligerweise eine Münze gleichen Typs verkaufen will, über die Auktion von corrado26.
Da dieses Greenhorn nicht in der Lage ist, eigene Bilder seiner Münze zu erstellen, verwendet es die Bilder von corrado26 für seine Auktion.
Wenn er einigermaßen clever ist, dann wird er noch erwähnen, dass es sich nur um Beispiel-Fotos handelt (um späteren Ärger beim Käufer vermeiden zu können) und dass die Qualität nicht mit der seines Stücks übereinstimmt.
Inwieweit entgeht corrado26 nun ein Gewinn ?
Wurde seine Münze deswegen weniger teuer verkauft ?
Hätte er am Verkaufserlös des Greenhorns mitschneiden wollen ?
Wollte er seine Münz-Bilder später kommerziell verwerten ?
Ich blicke da echt nicht durch  - bitte kläre mich diesbezüglich auf...
Und bitte bringe nicht irgendwelche Konstellationen von welchen weder corrado26 noch ich geschrieben haben - weil natürlich gibt es sehr wohl viele Fälle, wo (Bilder-)Copyright-Verletzungen zu tatsächlichen finanziellen Einbußen führen, aber die wurden eben nicht (von uns beiden) thematisiert.
|
|
|
15-02-2009, 22:58
|
#29 (permalink)
|
|
|
|
@alex11
Sorry ich weis ja nicht wo du lebst, wenn ich mir unberechtigt etwas aneigne woran ich kein Eigentumsrecht habe, dann ist das eine Straftat. Völlig unabhängig ob der Bestohlene das Toleriert, ein sofortiger greifbarer Schaden ensteht oder nicht.
So ist das!
Wenn Nachbars Kids mir die Äpfel von Baum klauen ist das auch Diebstahl, auch wenn ich sie dafür nicht gleich vors Gericht zerren würde.
Der Respekt vor fremden Eigentum scheint mir in der Gesellschaft abhanden gekommen zu sein.
|
Dass es bei dem sog. Bilderklau nach den Gesetzen in Deutschland (und natürlich auch Österreich) zu einer (Gesetzes-)Übertretung kommt, hat überhaupt niemand in Abrede gestellt in diesem Thread.
Es geht darum wie man damit - in einer ganz konkreten Situation - umgeht.
Z. B. darum, ob man Nachbar's Kids anzeigt bzw. anzeigen würde oder eben nicht.
Wenn Du sie dafür nicht vor Gericht zerren würdest, dann bist Du ja (in diesem hypothetischen Fall) genau auf corrado26's Linie.
Auch er könnte im Fall des Falles etwas machen, läßt es aber - aus seinen eigenen höheren Überlegungen - lieber bleiben.
Auch Hr. Gravenreuth (der Abmahn-Anwalt) hat - nach den Buchstaben des Gesetzes - korrekt gehandelt.
Die längste Zeit zumindest, bis ihn seine Gier selber in eine Gesetzesübertretung und (vermutliche) Gefängnisstrafe hineinstolbern ließ.
Dieser gute Mann hat die Gesetzeslage maximal zu seinem Vorteil auszunutzen versucht, war dafür aber im Laufe der Zeit bei vielen so beliebt wie eine Pestbeule.
(Rechtlich) korrekt und (moralisch) richtig ist keineswegs immer deckungsgleich.
Genauso wie das Gegenteil.
Wenn ich um ein Leben zu retten (z. B. weil ein PKW-Mitfahrer einen Herzanfall erlitten hat), mit Augenmaß Geschwindigkeitsüberschreitungen begehe, dann wird mich wohl niemand dafür (zumindest moralisch) verurteilen.
|
|
|
15-02-2009, 23:00
|
#30 (permalink)
|
|
|
|
...
Inwieweit entgeht corrado26 nun ein Gewinn ?
Wurde seine Münze deswegen weniger teuer verkauft ?
Hätte er am Verkaufserlös des Greenhorns mitschneiden wollen ?
Wollte er seine Münz-Bilder später kommerziell verwerten ?
...
|
Ob er seine Bilder später kommerziell verwerten wollte? Keine Ahnung. Wie soll ich das als Bilderdieb denn wissen können? Ich muss jedenfalls immer davon ausgehen, dass er sie kommerziell verwerten will. Stehle ich die Bilder einfach ungefragt und verwende sie für meine Verkäufe, dann nehme ich dem Urheber doch dieses Recht der kommerziellen Verwertung, zumindest was meinen eigenen Verkauf angeht, von dem der Urheber ja gar nichts hat. Wie gesagt: wenn Dir und corrado26 das egal ist, weil Ihr Eure Bilder sowieso nicht kommerziell verwerten wollt, dann ist das okay. Aber als Bilderdieb kann ich das ja nicht wissen, weshalb ich mich auch nicht einfach so bedienen darf.
|
|
|
15-02-2009, 23:03
|
#31 (permalink)
|
|
|
|
.................
Wenn ich um ein Leben zu retten (z. B. weil ein PKW-Mitfahrer einen Herzanfall erlitten hat), mit Augenmaß Geschwindigkeitsüberschreitungen begehe, dann wird mich wohl niemand dafür (zumindest moralisch) verurteilen.
|
Auch rechtlich nicht, das steht auch im Gesetz.
|
|
|
15-02-2009, 23:14
|
#32 (permalink)
|
|
|
|
Ob er seine Bilder später kommerziell verwerten wollte? Keine Ahnung. Wie soll ich das als Bilderdieb denn wissen können? Ich muss jedenfalls immer davon ausgehen, dass er sie kommerziell verwerten will. Stehle ich die Bilder einfach ungefragt und verwende sie für meine Verkäufe, dann nehme ich dem Urheber doch dieses Recht der kommerziellen Verwertung, zumindest was meinen eigenen Verkauf angeht, von dem der Urheber ja gar nichts hat. Wie gesagt: wenn Dir und corrado26 das egal ist, weil Ihr Eure Bilder sowieso nicht kommerziell verwerten wollt, dann ist das okay. Aber als Bilderdieb kann ich das ja nicht wissen, weshalb ich mich auch nicht einfach so bedienen darf.
|
Du hast mir leider nicht konkret sondern wieder nur mit Allgemeinplätzen geantwortet - dass andere die Bilder kommerziell verwerten hätten können wollen (wieviel % der Ebay-Privatverkäufer sind das denn  ).
Worin besteht nun der entstande Schaden (ohne hätti-wari) im Falle von corrado26 welchen Du in Deinem vorletzen Post erwähnt hast ?
Das ist keine rhetorische Frage; vielleicht kannst Du mir ja eine interessante, lehrreiche Antwort darauf geben und etwas zu meiner Weiterbildung bzw. vielleicht sogar zu meiner zukünftigen Bereicherung beitragen...
|
|
|
15-02-2009, 23:20
|
#33 (permalink)
|
|
|
|
Auch rechtlich nicht, das steht auch im Gesetz.
|
Welches Gesetz bzw. welchen Paragraphen meinst Du da konkret ?
|
|
|
15-02-2009, 23:38
|
#34 (permalink)
|
|
|
|
Auch rechtlich nicht, das steht auch im Gesetz.
|
Welches Gesetz bzw. welchen Paragraphen meinst Du da konkret ? 
|
Versuch es mal hiermit:
§ 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Um bei dem Fall mit dem Lebenretten aufgrund eines Herzinfarktes zu bleiben, käme dies z.B. bei einer Unfallflucht in Frage. Das heißt, du fährst denjenigen ins Krankenhaus und verursachst dabei aus Versehen einen Verkehrsunfall mit Blechschaden. Eigentlich müsstest du anhalten und mit dem Unfallgegner Kontakt aufnehmen zwecks Personalienaustausch. Fährst du einfach weiter, begehst du eine Unfallflucht nach § 142 StGB. Dies kann dir aber aufgrund des rechtfertigenden Notstandes nicht angelastet werden und du gehst straffrei aus der Sache, weil die Lebensgefahr höher einzustufen ist als der Blechschaden.
|
|
|
15-02-2009, 23:51
|
#35 (permalink)
|
|
|
Du hast mir leider nicht konkret sondern wieder nur mit Allgemeinplätzen geantwortet - dass andere die Bilder kommerziell verwerten hätten können wollen (wieviel % der Ebay-Privatverkäufer sind das denn  ). ...
|
Natürlich kann man solche Fragen nur allgemein beantworten. Oder willst Du jeden Einzelfall extra im Gesetz verankern? Sicher ist es nichts Weltbewegendes, wenn ein Greenhorn mal ein Bild klaut. Der entstandene Schaden dürfte minimal sein. Wenn allerdings viele Greenhorns das machen, weil die Gesetzeslage zu lasch ist oder weil bei den Leuten das entsprechende Unrechtsbewusstsein fehlt, dann wird das sehr schnell ärgerlich. Daher ist auch die Gesetzeslage allgemein, aber eindeutig gehalten: die Veröffentlichung oder die kommerzielle Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (und dazu zählt nun mal per Gesetz ein popeliges Bild bei eBay) bedarf einer Genehmigung des Urhebers.
|
... Worin besteht nun der entstande Schaden (ohne hätti-wari) im Falle von corrado26 welchen Du in Deinem vorletzen Post erwähnt hast ?...
|
Ich weiß es nicht. Das kann nur corrado26 selbst wissen. Obwohl er es wahrscheinlich nie erfahren wird, weil ihn der Verbleib seiner Bilder ja nicht interessiert. Daher kann ich nur hypothetisch sprechen und es gilt auch hier: ein Greenhorn, das sein Bild klaut, wird ihn nicht arm machen. Vor allem, wenn er das Bild tatsächlich nicht mehr braucht. Aber was ist, wenn seine Bilder z. B. so toll sind, dass sie plötzlich tausendfach geklaut und für kommerzielle Zwecke verwendet werden? Okay, auch dann entgeht ihm nichts, wenn er selbst das Bild nicht mehr braucht. Nur was, wenn er den gleichen Verkauf mit identischer Ware noch einmal tätigen und dafür dasselbe Bild wieder verwenden will? Nun sind da plötzlich 1000 Konkurrenten da, die sein Bild ebenfalls verwenden.
|
|
|
16-02-2009, 08:37
|
#36 (permalink)
|
|
|
... aber er macht für eine geleistete arbeit auch keinen umsatz. entgangener gewinn ist glaube ich das "fachwort".
-------------
leute, die rechtslage ist eindeutig, obs dem einzelnen gefällt oder nicht.
mir gefallen einige rechtslagen nicht, trotzdem muss ich mich daran halten, oder ich werde bestraft (wenn ich erwischt werde  ).
|
|
So ein blödsinn in beiden Fällen wird jemand um die Früchte seine Arbeit betrogen.
|
Ihr glaubt doch nicht, dass der durchschnittliche "Bilderklauer", der bei Ebay eine Münze vertickern will, ansonsten den Fotografen beauftragt hätte? Nur dann würde diesem Gewinn entgehen. Den Gewinn hätte er also so oder so nicht gemacht und damit verschlechtert sich die Situation des Fotografen nicht.
Oder meinst Du den "Gewinn" durch die Abmahnung?
|
|
|
16-02-2009, 09:01
|
#37 (permalink)
|
|
|
|
Ihr glaubt doch nicht, dass der durchschnittliche "Bilderklauer", der bei Ebay eine Münze vertickern will, ansonsten den Fotografen beauftragt hätte? Nur dann würde diesem Gewinn entgehen. Den Gewinn hätte er also so oder so nicht gemacht und damit verschlechtert sich die Situation des Fotografen nicht.
Oder meinst Du den "Gewinn" durch die Abmahnung?
|
das hast du falsch verstanden.
dem fotografen steht ein nutzungsentgelt für sein foto zu. so ist das eben und das ist auch gut so; und damit ist ihm ein gewinn entgangen.
ob der bilderklauer den fotografen beauftragt hätte, hat damit überhaupt nichts zu tun.
---------
|
|
|
16-02-2009, 10:07
|
#38 (permalink)
|
|
|
|
Ihr glaubt doch nicht, dass der durchschnittliche "Bilderklauer", der bei Ebay eine Münze vertickern will, ansonsten den Fotografen beauftragt hätte? Nur dann würde diesem Gewinn entgehen. Den Gewinn hätte er also so oder so nicht gemacht und damit verschlechtert sich die Situation des Fotografen nicht.
Oder meinst Du den "Gewinn" durch die Abmahnung?
|
Mal ein aderes Beispiel:
Eine Straßenbahn fahrt nach Fahrplan von A nach B ohne das auch nur ein Fahrgast mitfährt. Bei der nächsten Fahrt steige ich ein und löse kein Ticket, warum auch die Bahn würde ja auch so von A nach B fahren. 
Nach deinem Rechtsverständnis wäre das ja ok, oder?
|
|
|
16-02-2009, 10:32
|
#39 (permalink)
|
|
|
Hallo,
|
Ihr glaubt doch nicht, dass der durchschnittliche "Bilderklauer", der bei Ebay eine Münze vertickern will, ansonsten den Fotografen beauftragt hätte?
|
nö, aber das ist die gleiche Argumentation wie: "ihr glaub doch nicht, dass der durchschnittliche Filesharer, der bei xxxx eine CD/ einen Film/ Software runterlädt, die ansonsten auch gekauft hätte?". Also auch kein Schaden entstanden... trotzdem nicht so ganz legal.
Gruß,
Thomas
|
|
|
16-02-2009, 10:33
|
#40 (permalink)
|
|
|
|
Hallo,
nö, aber das ist die gleiche Argumentation wie: "ihr glaub doch nicht, dass der durchschnittliche Filesharer, der bei xxxx eine CD/ einen Film/ Software runterlädt, die ansonsten auch gekauft hätte?". Also auch kein Schaden entstanden... trotzdem nicht so ganz legal.
Gruß,
Thomas
|
Natürlich ist es nicht legal, trotzdem ist dem Fotografen kein Gewinn entgangen.
|
|
|
16-02-2009, 10:39
|
#41 (permalink)
|
|
|
|
Natürlich ist es nicht legal, trotzdem ist dem Fotografen kein Gewinn entgangen.
|
Dem Verkehrsunternehmen, CD, Software, Film und Musikproduzenten ja auch nicht.
|
|
|
16-02-2009, 10:43
|
#42 (permalink)
|
|
|
|
Natürlich ist es nicht legal, trotzdem ist dem Fotografen kein Gewinn entgangen.
|
doch, wie oft soll ich das noch begründen?
|
|
|
16-02-2009, 11:33
|
#44 (permalink)
|
|
|
Versuch es mal hiermit:
§ 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Um bei dem Fall mit dem Lebenretten aufgrund eines Herzinfarktes zu bleiben, käme dies z.B. bei einer Unfallflucht in Frage. Das heißt, du fährst denjenigen ins Krankenhaus und verursachst dabei aus Versehen einen Verkehrsunfall mit Blechschaden. Eigentlich müsstest du anhalten und mit dem Unfallgegner Kontakt aufnehmen zwecks Personalienaustausch. Fährst du einfach weiter, begehst du eine Unfallflucht nach § 142 StGB. Dies kann dir aber aufgrund des rechtfertigenden Notstandes nicht angelastet werden und du gehst straffrei aus der Sache, weil die Lebensgefahr höher einzustufen ist als der Blechschaden.
|
Das ist ja in der Theorie recht schön, aber in der Praxis ?
Geschwindigkeitsüberschreitungen (auf was ich mich bezog) werden z. B. durch Radarpistolen von Verkehrspolizisten oder durch Radarboxen festgestellt und in der Folge der Strafbescheid zugestellt.
Nun gilt es dann als "Sünder" nachzuweisen, dass man in vorliegenden Fall aufgrund höherer Umstände unschuldig ist.
Bei einem Herzanfall mit Spitalseinlieferung (Bestätigung des Spitals) läßt sich das vermutlich noch bewerkstelligen - aber was ist, wenn sich z. B. nach einigen Schreckminuten der vermeintliche Herzanfall "nur" als Herzstechen herausgestellt hatte, ohne dass es in der Folge noch zu einer Spitaleinlieferung kam ?
Wenn man dann so eine Story als Nicht-Zahlungsgrund an die Behörden schreibt, bekommt man vermutlich als Antwort:
Wissen Sie, wie oft wir so eine Geschichte schon aufgetischt bekommen haben, damit die Strafzahlung nicht geleistet werden muß ?
Weisen Sie das zweifelsfrei nach - oder zahlen Sie pronto...
Ein eindeutiger Nachweis ist dann natürlich nicht mehr wirklich möglich und man wird um die Zahlung kaum herumkommen.
Mein Fall sollte ja auch nur zur Illustration dienen.
Dass in Ausnahmefällen Gesetzesübertretungen moralisch gerechtfertigt sein können - auch wenn die damit verbundene Pönale nicht (immer) abgewendet werden kann.
|
|
|
16-02-2009, 11:43
|
#45 (permalink)
|
|
|
Natürlich wird der Bauer ärmer - um die paar Kartoffeln eben...
Außerdem geht es mir um etwas ganz anderes - ab wann ist ein Vergehen sinnvoll gerichtlich verfolgbar ?
Wenn Du bei Rot über die Straße geht - dann wird ein Polizist der das sieht entweder die Augen zudrücken oder Dir eine (relativ kleine) Geldbuße verhängen.
Aber er wird damit nicht vor Gericht rennen.
Wenn jedes x-beliebige Vergehen vor Gericht landet bzw. einklagbar ist (sei es auch noch so ein Bagatell-Fall), dann ist das für den Steuerzahler auch nicht gerade billig...
Alexander
|
Wenn du dein Verhalten aber nicht einsiehst, dann geht das Ganze an die Bußgeldstelle und wenn du das auch wieder nicht einsiehst und dein Bußgeld nicht bezahlst, dann geht es vor Gericht. Das gleiche ist hier auch passiert.
|
|
|
16-02-2009, 11:43
|
#46 (permalink)
|
|
|
Natürlich kann man solche Fragen nur allgemein beantworten. Oder willst Du jeden Einzelfall extra im Gesetz verankern? Sicher ist es nichts Weltbewegendes, wenn ein Greenhorn mal ein Bild klaut. Der entstandene Schaden dürfte minimal sein. Wenn allerdings viele Greenhorns das machen, weil die Gesetzeslage zu lasch ist oder weil bei den Leuten das entsprechende Unrechtsbewusstsein fehlt, dann wird das sehr schnell ärgerlich. Daher ist auch die Gesetzeslage allgemein, aber eindeutig gehalten: die Veröffentlichung oder die kommerzielle Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (und dazu zählt nun mal per Gesetz ein popeliges Bild bei eBay) bedarf einer Genehmigung des Urhebers.
Ich weiß es nicht. Das kann nur corrado26 selbst wissen. Obwohl er es wahrscheinlich nie erfahren wird, weil ihn der Verbleib seiner Bilder ja nicht interessiert. Daher kann ich nur hypothetisch sprechen und es gilt auch hier: ein Greenhorn, das sein Bild klaut, wird ihn nicht arm machen. Vor allem, wenn er das Bild tatsächlich nicht mehr braucht. Aber was ist, wenn seine Bilder z. B. so toll sind, dass sie plötzlich tausendfach geklaut und für kommerzielle Zwecke verwendet werden? Okay, auch dann entgeht ihm nichts, wenn er selbst das Bild nicht mehr braucht. Nur was, wenn er den gleichen Verkauf mit identischer Ware noch einmal tätigen und dafür dasselbe Bild wieder verwenden will? Nun sind da plötzlich 1000 Konkurrenten da, die sein Bild ebenfalls verwenden.
|
Was ist idente Ware ?
Bei den Münzen, welche corrado26 bekanntlich sammelt, kommt sowas sicher nicht vor.
Er wäre ein schlechter Verkäufer - sollte er tatsächlich einmal eine Münze des gleichen Typs ein 2. Mal verkaufen - wenn er dafür nicht neue Bilder erstellen würde um den potentellen Käufern eine möglichst realistische optische Information über die zu erwerbende Münzen bieten zu können.
Wenn Du daran Zweifel hast, kannst Du ja bei corrado26 nachfragen wie oft er schon die selben Münzbilder für (mindestens 2) unterschiedliche Auktionen verwendet hat...
Vielleicht liege ich ja falsch, aber ich habe da eine feste Vorstellung von seiner Antwort.
|
|
|
16-02-2009, 11:54
|
#47 (permalink)
|
|
|
|
Hallo,
nö, aber das ist die gleiche Argumentation wie: "ihr glaub doch nicht, dass der durchschnittliche Filesharer, der bei xxxx eine CD/ einen Film/ Software runterlädt, die ansonsten auch gekauft hätte?". Also auch kein Schaden entstanden... trotzdem nicht so ganz legal.
Gruß,
Thomas
|
Ein gutes Beispiel.
Wenn jemand z. B. mehr oder weniger permanent Musik downloadet von illegalen ftp-Servern dann halte ich das für verwerflich, und ist auch ein ziemlich eindeutiger gesetzlicher Verstoß.
Nur den entstandenen Schaden kann man recht gut quantifizieren:
nach meinem Wissen liegt der akutelle Downloadpreis von legalen Servern bei 1 € pro Song.
Womit sich auch der entstandene Schaden (pro Lied) bei illegalen Downloads gut abschätzen läßt.
Wenn man in Betracht zieht was für ein Aufwand & eine Leistung in einem kommerziell ernstzunehmende Song steckt und das dem Aufwand für 1 oder 2 Bilder z. B. eines privaten Ebay-Verkäufer gegenüberstellt, dann ist der Bildwert mit 1 € noch sehr großzügig bewertet, für die einmalige Nutzung.
Zu dem was dann offensichtlich als "Nutzungsentgelt" oder als "Lizenzgebühr" verlangt werden darf, scheint mir dann aber schon noch eine sehr große Diskrepanz zu liegen...
|
|
|
16-02-2009, 11:58
|
#48 (permalink)
|
|
|
|
doch, wie oft soll ich das noch begründen?
|
Nein, wie oft soll ich das noch begründen?
|
Ihr habt beide recht, da ihr zwei verschiedene betriebswirtschaftliche Modelle zu Grunde legt:
Modell 1 hat die Alternativen: kaufen oder klauen
Modell 2 hat die Alternativen: kaufen, klauen oder nicht kaufen
Ich personlich unterstelle fast allen Bilderdieben gnadenlose Naivität und keine Kriminalität. Hätte der Bilderdieb gewußt, daß das Bild 40€ kostet, hätte er es nicht verwendet und somit wäre dem Besitzer kein Schaden entstanden.
Noch ein Beispiel:
A kauft sich auf dem orientalischen Basar eine falsche Rolex für 50€, die echt 5000€ kosten würde. Nach dem einen Modell wäre der Firma Rolex ein Schaden von 5000€ entstanden. Nach dem anderen Modell ein Schaden von 0€, da sich A nie im Leben eine Uhr für 5000€ hätte leisten können.
|
Immerhin einer hat es verstanden, danke!
|
|
|
16-02-2009, 12:33
|
#49 (permalink)
|
|
|
Man sollte in solchen Fällen zudem Strafrecht (öffentliches Recht) von Privatrecht trennen und nicht beides zusammen in einen Topf werfen:
Diebstahl steht per se unter Strafe; da ist es zunächst unerheblich, in welcher Höhe welcher Schaden entstanden ist. Strafbar ist die Handlung an sich. Hier stehen sich als "Parteien" der Staat und der Dieb vor einem "Strafgericht" gegenüber.
Ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden und ausgeglichen werden muss, klären die "Parteien" Dieb und Bestohlener miteinander im Rahmen der Zivilgerichte.
Also: ob ich jemanden zur Anzeige bringe, ist eine Überlegung. Ob ich dann auch noch selbst zivilrechtlich gegen ihn vorgehe, wieder eine ganz andere.
Geändert von B555andi (16-02-2009 um 14:34 Uhr)
|
|
|
16-02-2009, 13:14
|
#50 (permalink)
|
|
|
|
..........
Immerhin einer hat es verstanden, danke!
|
Ok, dann hab ich es jetzt auch verstanden.
Wenn ich etwas klaue was ich mir sonst nicht hätte leisten können dann ist das ok.
Alles Klar.
|
|
|
| Themen-Optionen |
|
|
| Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:48 Uhr.
|
|