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| D-Mark Münzen (Bundesrepublik Deutschland) alle bundesdeutschen Münzen ab 1948-2001 , z.B. Kursmünzen [-Sätze], Goldmark, Gedenkmünzen etc. |
16-02-2010, 23:29
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#1 (permalink)
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komisches 1 Pf 1966 Stück
Hi zusammen,
ich glaub nicht das es was zu bedeuten hat! Aber ich frag doch lieber, weil es ein bischen komisch ist.
In einem Münzalbum vom Opa sind alle Münzen ansich gleich gealtert und haben ne schöne Patina. Bis auf 1 PF von 1966, der ist nicht gealtert. Auch leutet das Stück nicht kupfern sondern eher nach Messing. Im Jäger habe ich aber nix gefunden, das es 1966 was besonders gegeben hat. Daher denke ich eher an sehr komischen Zufall. Aber schaut selbst :-)
zweite Spalte von rechts/ der unterste.
Jemand nen Tipp was da los ist??
gruss
pesion
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16-02-2010, 23:32
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#2 (permalink)
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Jemand nen Tipp was da los ist??
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vermutlich nachvergoldet = wertlos.
Halt mal die Münze an nen Magneten, wird sie angezogen hab ich recht.
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17-02-2010, 17:36
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#3 (permalink)
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vermutlich nachvergoldet = wertlos.
Halt mal die Münze an nen Magneten, wird sie angezogen hab ich recht.
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Moin, Moin, mifrjoar,
Generelles zu solchen Stücken:
Das stimmt bei einer ausschließlichen Überprüfung mit dem Magneten nur bedingt   .
1. Es besteht bei diesen Stücken immer die Möglichkeit, dass es sich um eine "Fehlplattierung" handeln kann - wenn die Chance aufgrund meiner Erfahrungen auch als äußerst gering zu bezeichnen ist.
2. Desweiteren muss man in diesen Fällen neben der Magnetreaktion auch immer das Gewicht überprüfen, denn es könnte sich um eine Ronde für eine Auslandsprägung in deutschen Prägestätten handeln. Stimmt das Gewicht von ca. 2,0 g, dann rückt eine Vergoldung in den Bereich des "Höchstwahrscheinlichen".
Zu diesem Stück:
Wenn es die erforderlichen ca. 2,0 g auf die Waage bringt, dann handelt es sich auch m.E. mit allergrößter Wahrscheinlichkeit - auch über die auf der Abb. sichtbare, recht typische, Goldfarbe (Messing bzw. Tombak sind eher leicht grünliche statt gelblich) - um eine Vergoldung.
Hat man nicht selten, wie auch jetzt wieder beim Euro, im Umlauf finden können, da diese, meist für Werbezwecke "veredelten", aber für "echte" Münzsammler wertlosen, Münzen irgendwann auch im Umlauf landeten.
Grüße
varukop
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17-02-2010, 18:40
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#4 (permalink)
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Moin, Moin, mifrjoar,
Generelles zu solchen Stücken:
Das stimmt bei einer ausschließlichen Überprüfung mit dem Magneten nur bedingt   .
1. Es besteht bei diesen Stücken immer die Möglichkeit, dass es sich um eine "Fehlplattierung" handeln kann - wenn die Chance aufgrund meiner Erfahrungen auch als äußerst gering zu bezeichnen ist.
2. Desweiteren muss man in diesen Fällen neben der Magnetreaktion auch immer das Gewicht überprüfen, denn es könnte sich um eine Ronde für eine Auslandsprägung in deutschen Prägestätten handeln. Stimmt das Gewicht von ca. 2,0 g, dann rückt eine Vergoldung in den Bereich des "Höchstwahrscheinlichen".
Zu diesem Stück:
Wenn es die erforderlichen ca. 2,0 g auf die Waage bringt, dann handelt es sich auch m.E. mit allergrößter Wahrscheinlichkeit - auch über die auf der Abb. sichtbare, recht typische, Goldfarbe (Messing bzw. Tombak sind eher leicht grünliche statt gelblich) - um eine Vergoldung.
Hat man nicht selten, wie auch jetzt wieder beim Euro, im Umlauf finden können, da diese, meist für Werbezwecke "veredelten", aber für "echte" Münzsammler wertlosen, Münzen irgendwann auch im Umlauf landeten.
Grüße
varukop
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klar, kann man alles prüfen. Aber es gibt so viele vergoldete Pfennige, dass es einfach auf der Hand liegt. Die Wahrscheinlichkeit tatsächlich eine Rondenverwechslung zu haben tendiert sehr groß gegen Null. Oder anders ausgedrückt, liegt die Wahrscheinlichkeit eine vergoldete Münze zu haben bei deutlich über 99,99 %
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17-02-2010, 19:21
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#5 (permalink)
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klar, kann man alles prüfen. Aber es gibt so viele vergoldete Pfennige, dass es einfach auf der Hand liegt. Die Wahrscheinlichkeit tatsächlich eine Rondenverwechslung zu haben tendiert sehr groß gegen Null. Oder anders ausgedrückt, liegt die Wahrscheinlichkeit eine vergoldete Münze zu haben bei deutlich über 99,99 %
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Moin, Moin mifrjoar,
hier liegst Du ein wenig falsch, denn um Deine fehlenden "0,01 %" abzudecken MUSS man das von mir Genannte prüfen!!
(sammelst Du intensiv- oder beschäftigst Du Dich intensivst mit -Fehlprägungen und hast entsprechende Erfahrungen, dass Du in diesem Zusammenhang derart "forsch" die (Ausschluss)Prozentzahl 99,9 für eine solche nennen magst ?   ) .
Macht man es nicht, läuft man eben Gefahr im ungünstigsten Fall eine kleine Rarität zu übersehen.
Grüße
varukop
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17-02-2010, 19:30
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#6 (permalink)
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Moin, Moin mifrjoar,
hier liegst Du ein wenig falsch, denn um Deine fehlenden "0,01 %" abzudecken MUSS man das von mir Genannte prüfen!!
(sammelst Du intensiv- oder beschäftigst Du Dich intensivst mit -Fehlprägungen und hast entsprechende Erfahrungen, dass Du in diesem Zusammenhang derart "forsch" die (Ausschluss)Prozentzahl 99,9 für eine solche nennen magst ?   ) .
Macht man es nicht, läuft man eben Gefahr im ungünstigsten Fall eine kleine Rarität zu übersehen.
Grüße
varukop
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ich beschäftige mich mit Münzen, nicht mit Ausschuss.
von den 1 Pfg Münzen wurden sehr große Stückzahlen hergestellt, von denen zwar recht wenige, aber absolut sehr viele vergoldet wurden.
Mir ist bisher noch keine Münzansammlung / kleine Sammlung untergekommen in der nicht ein vergoldeter "Glückspfennig" enthalten gewesen wäre.
meine 99,99 Prozent sagt doch nichts anderes aus, als dass Du in "unbestimmter Ware" eher 10.000 vergoldete Münzen findest, als 1 der von Dir angesprochenen Rondenverwechslungen.
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17-02-2010, 22:09
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#7 (permalink)
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ich beschäftige mich mit Münzen, nicht mit Ausschuss.
von den 1 Pfg Münzen wurden sehr große Stückzahlen hergestellt, von denen zwar recht wenige, aber absolut sehr viele vergoldet wurden.
Mir ist bisher noch keine Münzansammlung / kleine Sammlung untergekommen in der nicht ein vergoldeter "Glückspfennig" enthalten gewesen wäre.
meine 99,99 Prozent sagt doch nichts anderes aus, als dass Du in "unbestimmter Ware" eher 10.000 vergoldete Münzen findest, als 1 der von Dir angesprochenen Rondenverwechslungen.
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Hallo,
lassen wir es besser im "Ausschuss" ruhen    .
Beste Grüße
varukop
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26-02-2010, 03:51
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#8 (permalink)
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Macht man es nicht, läuft man eben Gefahr im ungünstigsten Fall eine kleine Rarität zu übersehen.
Grüße
varukop
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Bei ebay gab es eine Auktion, da hatte jemand ein 5Pf Stück aus 1968 F mit Kupferplattierung (wie 2 Pf) angeboten, für dessen Echtheit "garantiert" und auf Nachfrage noch den Rand näher beschrieben und nochwas von chemischer Prüfung erzählt.
5 Pfg. 1968-F-**FEHLPRÄGUNG** SUPERRARITÄT***
Übersandt wurde dann ein normales 5 Pf-Stück. Ein sog. IHK-Sachverständiger hat dann so etwa 1000 Euro berechnet, um festzustellen, das es sich um ein stinknormales 5 Pf-Stück handelt -und 5Pf 68 mit Kupferplattierung, das gäbe es gar nicht und das habe dann auch keinen Wert. Ende vom Lied: Der betrogene Käufer mußte alle Kosten tragen und darf die Münze gegen Kaufpreis"erstattung" zurückgeben. Das ist wie wenn man Lotto spielt und 6 Richtige hat - und dann seinen Einsatz statt des Gewinns zurückbekommt. Soviel zur deutschen Gerichtsbarkeit.
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26-02-2010, 10:01
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#9 (permalink)
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Bei ebay gab es eine Auktion, da hatte jemand ein 5Pf Stück aus 1968 F mit Kupferplattierung (wie 2 Pf) angeboten, für dessen Echtheit "garantiert" und auf Nachfrage noch den Rand näher beschrieben und nochwas von chemischer Prüfung erzählt.
5 Pfg. 1968-F-**FEHLPRÄGUNG** SUPERRARITÄT***
Übersandt wurde dann ein normales 5 Pf-Stück. Ein sog. IHK-Sachverständiger hat dann so etwa 1000 Euro berechnet, um festzustellen, das es sich um ein stinknormales 5 Pf-Stück handelt -und 5Pf 68 mit Kupferplattierung, das gäbe es gar nicht und das habe dann auch keinen Wert. Ende vom Lied: Der betrogene Käufer mußte alle Kosten tragen und darf die Münze gegen Kaufpreis"erstattung" zurückgeben. Das ist wie wenn man Lotto spielt und 6 Richtige hat - und dann seinen Einsatz statt des Gewinns zurückbekommt. Soviel zur deutschen Gerichtsbarkeit.
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Hallo "Xylon",
ich gehe davon aus, dass Du meine Ausführungen zu den wichtigen Prüfparametern solcher Fehlprägungen - egal welchen "Tatbestand"    sie abdecken sollen - richtig interpretiert hast / interpretierst !
Da Du aber meine allgemeine Aussage "macht man es nicht" in Bezug auf Einholung der grundsätzlich unabdingbaren Informationen zu dieser Art von Fehlprägung - einerseits um sich vor "Überraschungen" zu schützen und andererseits um die Möglichkeit des Vorliegens einer möglichen echten Fehlprägung nicht "verpennt" zu haben- zitierst, möchte ich nur kurz betonen, dass, wer daraus eine Aufforderung ableitet, solche Stücke bei ebay kaufen zu sollen, beim Lesen und Interpretieren m.E. evtl. nicht nur "nicht ganz gegenwärtig"? gewesen sein muss !!!
Diese von Dir genannte Auktion habe ich aufgrund meines großen Interesses an Fehlprägungen aller Art sehr wahrscheinlich ebenfalls verfolgt - bestimmt auch eimal mehr kopfschüttelnd  .
Sollte der Teil -und 5Pf 68 mit Kupferplattierung, das gäbe es gar nicht und das habe dann auch keinen Wert. - der Aussage eines IHK-Sachverständigen zutreffen, dann zeigt sich wieder einmal eklatant, welchen Wissensstand diese sogar vereidigten Sachverständigen in Sachen Fehlprägungen haben - nämlich oft einen geringeren als die Sammler / Interessierten selber - oder aber sogar so gut wie keinen.
Gleichzeitig scheint mir häufig hinzu zu kommen, dass einige dieser Sachverständigen aufgrund der "offiziellen" Bescheinigung "irgendeines" Wissens zu Münzen meinen, sie dürften sich nun trotz geringen Wissens in bestimmten Bereichen auch "wider besseren Wissens" zu allen die Münzen betreffenden Sachen äußern.
Beste Grüße
varukop
Geändert von varukop (26-02-2010 um 10:23 Uhr)
Grund: Ergänzungen
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26-02-2010, 10:26
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#10 (permalink)
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Da Du aber meine allgemeine Aussage "macht man es nicht"
varukop
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Hallo, das "macht man es nicht" hätte ich auch weglassen können, darauf wollte ich mich gar nicht beziehen. Ich wollte darstellen, daß es Auktionen gibt, bei denen derart eindeutige Texte verwendet und Eigenschaften so plastisch beschrieben und gar mit Hinweisen auf FachLiteratur belegt werden, daß man sich manches Stück erstmal "sichern" mag. So hatte ich auch das Posting verstanden - wenn man es nicht so macht wird man niemals eine echte Rarität bekommen und sich womöglich ärgern, wenn dann Andere die glücklichere Hand hatten. Was ist zB mit 2 Euro "drehende Sterne" ? Soll man es glauben oder nicht ? Soll man 2000 Euro bieten oder nicht? Was ist mit als magnetisierbar beschriebenen 2 Pf aus bisher nicht bekannten Jahrgängen - 68 F? 68 J? Oder umgekehrt aus 1966 ? Oder (Euro-)Centstücke aus nordischem Gold? Wer nicht wagt,der nicht gewinnt. Das Problem ist, daß "hinterher" alle schlauer sind als vorher und diverse Richter offenbar gern gegen den Käufer urteilen und ihm daraus einen Strick drehen, daß und wenn er VOR Ende der Auktion wegen der Eigenschaften nachfragt, oder gleich nach Ende nachfragt. Immer heißt es, der Zweifel begründe die Nichtigkeit des Geschäftes. Auch wenn man nicht fragt, wird man verlieren - denn dann heißt es man hätte zur Sicherheit fragen sollen. Mir liegen mehrere solche Urteile jeglicher Couleur vor .
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26-02-2010, 17:42
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#11 (permalink)
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Hallo, das "macht man es nicht" hätte ich auch weglassen können, darauf wollte ich mich gar nicht beziehen. Ich wollte darstellen, daß es Auktionen gibt, bei denen derart eindeutige Texte verwendet und Eigenschaften so plastisch beschrieben und gar mit Hinweisen auf FachLiteratur belegt werden, daß man sich manches Stück erstmal "sichern" mag. So hatte ich auch das Posting verstanden - wenn man es nicht so macht wird man niemals eine echte Rarität bekommen und sich womöglich ärgern, wenn dann Andere die glücklichere Hand hatten. Was ist zB mit 2 Euro "drehende Sterne" ? Soll man es glauben oder nicht ? Soll man 2000 Euro bieten oder nicht? Was ist mit als magnetisierbar beschriebenen 2 Pf aus bisher nicht bekannten Jahrgängen - 68 F? 68 J? Oder umgekehrt aus 1966 ? Oder (Euro-)Centstücke aus nordischem Gold? Wer nicht wagt,der nicht gewinnt. Das Problem ist, daß "hinterher" alle schlauer sind als vorher und diverse Richter offenbar gern gegen den Käufer urteilen und ihm daraus einen Strick drehen, daß und wenn er VOR Ende der Auktion wegen der Eigenschaften nachfragt, oder gleich nach Ende nachfragt. Immer heißt es, der Zweifel begründe die Nichtigkeit des Geschäftes. Auch wenn man nicht fragt, wird man verlieren - denn dann heißt es man hätte zur Sicherheit fragen sollen. Mir liegen mehrere solche Urteile jeglicher Couleur vor .
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---> manches Stück erstmal "sichern" mag. So hatte ich auch das Posting verstanden -
---> Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Moin, Moin,
da hast Du etwas in meine Aussage hinein gelesen, das dort nicht steht, auf keinen Fall meiner Denkweise hinsichtlich mich Interessierendem entspricht und ich somit auch niemand Anderem empfehlen würde !!
Das mit dem "erst einmal sichern" ist absolut nicht meine Aussage, denn das wäre ja genau die falsche Vorgehensweise, die dann zu den von Dir geschilderten und mir ebenfalls bestens bekannten Problemen führen kann (meistens unweigerlich führen wird!).
Pkt. 1. meines ersten postings besagt lediglich, dass es sich grundsätzlich um eine Fehlplattieurng handeln kann - gleich mit der wichtigen Einschränkung: wenn die Wahrscheinlichkeit auch sehr gering ist !!
Pkt 2. gibt lediglich zu bedenken, dass, wenn man z.B. das Gewicht nicht prüfen lässt, einem eine evtl. vorliegende Rondenverwechslung "durch die Lappen gehen"  könnte.
"wer nicht wagt, der nicht gewinnt" --- auch das ist nicht herauslesbar und kannst Du m.E. aus meinen Ausführungen auch nicht heraus gelesen haben ! Grundsätzlich trifft diese Devise in allen Lebensbereichen zu. Man muss eben versuchen, ein Risiko durch entsprechende Aktivitäten so klein wie möglich zu halten. Wenn ich von etwas keine ausreichende Ahnung habe, dann muss ich eben die Finger davon lassen. Aber das ist so ein Problem mit der Selbstüberschätzung und der generellen "Gier" von uns Sammlern nach Besonderem, die uns dann leichtsinnig werden lässt.
Es gibt diverse Möglichkeiten, sich gegen Überraschungen ab zu sichern - und wenn der Anbieter hier nicht koperiert, dann sollte man nicht steigern und einfach verzichten !!!!! Kann nicht nur viel Ärger ersparen, sondern gestattet dem Geldbeutel gleichzeitig eine Verschnaufpause  .
Nach dieser Devise handele ich - und das obwohl ich der Meinung bin, mich aufgrund meiner in Jahrzehnten angeeigneten Erfahrung auf dem Gebiet der Fehlprägungen optimal aus zu kennen (nicht 100%ig - geht nicht und ist auch nicht erforderlich) .
Ich kann hinsichtlich des Sammelns von Fehlprägungen generell und des Ersteigerns solchen "Münzschrottes"  bei ebay im Besonderen immer wieder dazu raten, sich erforderliches Fachwissen anzueignen und dann immer alle möglichen Details zur Beurteilung zu erfragen. Sie decken dann automatisch auch eine evtl. vorliegende Rondenverwechslung ab (hier über die Frage nach dem Gewicht) und sie kann dann eben nicht "durch die Lappen" gehen.
Diesen meinen Hinweis hat "mifrjoar" mit dem mir unverständlichen und letztlich unklugen Hinweis "man kann alles prüfen", negativiert. Ich habe deshalb vermutet, dass er sich mit Fehlprägungen nicht unbedingt gut auskennt, aber trotzdem etwas zu der Anfrage beisteuern wollte.
Mit seiner Aussage "Ich beschäftige mich mit Münzen, nicht mit Ausschuss" hat er diese Vermutung m.E. bestätigt.
Eines aber ist sicher - einem Betrüger kann man immer und in allen Bereichen aufsitzen, wenn er dem Interessenten falsche Angaben / Versprechen - evtl. wissentlich - macht. Dazu muss ich nicht unbedingt bei ebay Pech haben  .
Ich glaube (und das kann ich aus eigener positiver Erfahrung mit dem Gericht sagen !), das der Richter sich, ebenso wie in meinem Fall, aufgrund von "normaler" Unkenntnis und Unverständnis der in diesen Fällen zu verhandelnden Materie auf das Gutachten eines IHK-Sachverständigen ( hier mit Sicherheit der falsche !!) verlassen hat - ja sogar ganz einfach musste !!! Ich möchte hier in keinem Fall der deutschen Gerichtsbarkeit "die Stange halten", aber wenn dann solche Aussagen zu einer Fehlprägung von einem Münzsachverständigen kommen, kann man vom Richter nicht verlangen, dass er sich gegen ein solches Gutachten ausspricht! Er muss dann dieser unsinnigen Sachverständigenaussage mit seinem Urteil zwangsläufig folgen.
Was meinst Du ?
Ich habe erfahren müssen, dass es im Normalfall auch nicht möglich ist, einen Rechtsbeistand zu finden, der sich in Sachen Münzen und dann auch noch hinsichtlich dieser Spezialitäten auskennt. Es sei denn, er sammelt zufällig selbst Münzen und wenn es dann ganz toll kommt, auch noch Fehlprägungen und hat einen hohen Wissensstand um diese Materie (das wäre dann ebenfalls ein Lottogewinn!!).
Ich habe meinen Rechtsbeistand mit meiner Sammelleidenschaft "leicht anstecken" und dadurch erreichen können, dass er die erforderlichen wichtigen Details dann auch verstand und sie in der Anklageschrift verwenden konnte. Gegen gelesen habe ich diese dann - auch auf seinen Wunsch - trotzdem noch.
Als ich dann in der Verhandlung dem Richter etwas über Erhaltungen und dadurch entsprechende Preisdifferenzen erklären wollte, winkte er ab und gab zu verstehen, dass er davon "keine Ahnung" habe und deshalb ein Gutachten zur Klärung für sinnvoll erachte.
In meinem Fall durfte ich einen mir geeignet erscheinenden Gutachter vorschlagen.
Das ganze Prozedere hat sich bis zur endgültigen Abwicklug zwar über ca. 2 Jahre hin gezogen, aber nach nur einer Gerichtsverhandlung und mit dem Gutachten bekam ich letztlich Recht.
Auch bei Deinen noch aufgeführten Beispielen gibt es m.E. einige Möglichkeiten der Vorabklärung / Vorababsicherung.
Beste Grüße
varukop
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