24-01-2009, 01:29
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#5 (permalink)
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Hatte nur mal aus Interesse die rumstehenden Dosen der Verwandschaften geplündert und diese ihres "Spielgeldes" beraubt 
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Oh oh oh, da kommt ja einiges zusammen. Also in der DDR wäre das: "Funktionelle Neugier zum Nachteil von nahestehenden Familienmitgliedern, in Tateinheit mit vollzogener, vorsätzlicher Plünderung von Privateigentum."
Wegen dem Wort "Spielgeld" käme noch die "öffentliche Herabwürdigung von volkseigenen in verkehrgebrachten sozialistischen Zahlungsmittel" dazu.
Der alleinige Vorwand aus "Interesse" gehandelt zu haben, würde sich nicht strafmildernd auswirken, sondern würde als erdichtet bezeichnet. Auch käme der Vorwurf des "geplanten verschleppens von Zahlungsmitteln in das kapitalistische Ausland aus reiner Befriedigung der Sammlerwollust" in Frage. 
Gruß epareiner
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