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Deutschland vor 1948 Drittes Reich, Weimar, Kaiserreich, Taler

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Alt 24-11-2011, 18:01   #1 (permalink)
 
Mehwertsteuer und Auktion

Hallo in die Runde, ich habe im Nachverkauf (diese Woche) bei einer Auktion (die war letzte Woche) ein sehr gut erhaltenes Stück erwerben können. Heute kam die Rechnung und nun kommt die Steuerfrage. Es handelt sich um eine Doppelkrone, also 7,168 g Gold-Feingehalt. Zuschlagspreis und Aufgeld inclusive betragen 472,50 Euro. Also bin ich nach der 1,8 fachen Regel davon ausgegangen das dieses Stück MwSt. frei ist. Nach einer Nachfrage in einem großem Edelmetall und Münzhandelshaus in München wurde mir als Grenzwert bei Doppelkronen ein Wert von 525,- Eur gesagt. Da wäre ich auch nach dem aktuellen Goldpreis rechnerisch hingekommen. Das Auktinshaus möchte aber 19% Mwst haben. Nach einem Anruf im Auktionshaus wurde mir etwas von einem Goldwert auf der Grundlage des BMF erzählt, allerdings wussten der Mitarbeiter dies auch nicht so ganz genau. Man will dies jetzt nochmals prüfen. Rein rechnerisch habe ich das Stück für einen Goldfeinwert pro Gramm von 65,92 Euro erworben, dies durch 1,8 geteilt würde einen Grenzwert von 36,63 Euro (gerundet) ergeben.
Jetzt meine Frage, weiß jemand von dem ominösen Grenzwert des BMF und vielleicht wo dieser liegt?
Fusselbär ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24-11-2011, 18:17   #2 (permalink)
 
Ich kenne den da, kannst ja mal ausrechnen ob der passt

Für das Kalenderjahr 2011 ist die Metallwertermittlung nach einem Gold-preis (ohne Umsatzsteuer) von 34.273 EUR je Kilogramm (umgerechneter Tagespreis vom 30. November 2010) vorzunehmen.
rufuszufall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24-11-2011, 18:33   #3 (permalink)
 
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Ich kenne den da, kannst ja mal ausrechnen ob der passt

Für das Kalenderjahr 2011 ist die Metallwertermittlung nach einem Gold-preis (ohne Umsatzsteuer) von 34.273 EUR je Kilogramm (umgerechneter Tagespreis vom 30. November 2010) vorzunehmen.
Ich habe es mittlerweile auch gefunden, es stimmt was du schreibst, allerdings ist in diesem Erlass nur von dem Ermäßigtem Steuersatz (7% beim 2,5 fachen Wert) die Rede. Ob und wie weit der Erlass dann auch für die Mwst Freien Goldmünzen zutrifft, erschließt sich mir nicht. Im Erlass steht auch, das eigentlich grundsätzlich der aktuelle Tagespreis die Grundlage der Berechnung ist. Allerdins halt die Ausnahme das der Unternehmer auch den Novemberwert des vorjahres als Berechnungsgrundlage genommen werden kann ,dann also die 34,273 Euro/Gramm.

Edit: Das heißt dann für mich zukünftig, ich muss beim Münzkauf nicht nur beachten ob 0%, 19% oder 7% Steuer anfallen, sondern ich muss also noch vorher den Unternehmer kontaktieren was er denn zugrunde legt, aktueller Goldpreis oder Novemberwert des Vorjahres,damit ich eine Möglichkeit habe überhaupt abschätzen zu können wo ich landen könnte. Komplizierter geht es wirklich nicht. Typisch Deutsch!

Geändert von Fusselbär (24-11-2011 um 18:49 Uhr) Grund: Erweitert
Fusselbär ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24-11-2011, 20:04   #4 (permalink)
 
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Typisch Deutsch!
Ja, völliger Quatsch.
Kronerogøre ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 10:42   #5 (permalink)
 
mir ist letztens was ähnliches passiert mit ner lmu münze.

zur allgemeinen vereinfachung der abrechnung nehmen die auktionshäuser aber leider immer den festen wert vom vorjahr,wie ich jetzt festgestellt habe.

wenn der aktuelle goldpreis als rechnungsgrundlage genommen worden wäre hätte ich sogar gar keine steuer bezahlen müssen.die rechnung hat aber 19% mwst ergeben

mein glück war aber das es sich um eine e-auktion gehandelt hat und ich wohl guter kunde bin,deshalb konnte ich vom kauf zurücktretten.

typisch deutsche kacke halt,diese befreiungsliste.
n@utilus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 12:30   #6 (permalink)
 
Fairerweise muss man auch dazuschreiben, dass es bei der ermäßigten Ust. hilft. Denn da wird dann bei dem Festem Wert eher die Grenze erreicht wo nur noch 7% statt 19% fällig werden. Und unter dem Strich spart man da deutlich mehr.
Nutzt mir nur nix bei dem aktuellen Fall, der Grenze Steuerfrei zu 19%. Leider.
Fusselbär ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 12:42   #7 (permalink)
 
Was passiert eigentlich, wenn der Goldpreis im Laufe einenes Jahres um 80%% steigen würde?
Muss ich dann beim Erwerb jeder Anlagemünze nachfragen, welche Berechnungsgrundlage der Händler zu Grunde legt, um sicher zu sein, keine MWSt entrichten zu müssen? Oder habe ich das ganze absolut nicht verstanden? So richtig glauben kann ich das nämlich eigentlich nicht so recht.
Das ganze würde doch in dem von mit oben angenommen Fall dem Sinn der MWSt-Befreiung bei Gold, dieses gegenüber anderen Anlageformen nicht zu benachteiligen, absolut zuwider laufen.
Ich würde bei den Auktionshaus noch einmal ganz freundlich nachfragen, ob sie nicht doch den (kundenfreundlicheren) Tageskurs bei Erwerb zu Grunde legen wollen. Das kostet denen nichts und Kundenfreundlichkeit sichert auch Kunden für die Zukunft. Offensichtlich scheint dies (blödsinnigerweise) im Ermessen des Verkäufers zu liegen.
Silberheini ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 13:11   #8 (permalink)
 
Kannst du nähere Angaben zur Doppelkrone (???) machen. Land und Nominal und Jahr.

Gruß

Volker
Volker1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 13:57   #9 (permalink)
 
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Was passiert eigentlich, wenn der Goldpreis im Laufe einenes Jahres um 80%% steigen würde?
Muss ich dann beim Erwerb jeder Anlagemünze nachfragen, welche Berechnungsgrundlage der Händler zu Grunde legt, um sicher zu sein, keine MWSt entrichten zu müssen? Oder habe ich das ganze absolut nicht verstanden? So richtig glauben kann ich das nämlich eigentlich nicht so recht.
Das ganze würde doch in dem von mit oben angenommen Fall dem Sinn der MWSt-Befreiung bei Gold, dieses gegenüber anderen Anlageformen nicht zu benachteiligen, absolut zuwider laufen.
Ich würde bei den Auktionshaus noch einmal ganz freundlich nachfragen, ob sie nicht doch den (kundenfreundlicheren) Tageskurs bei Erwerb zu Grunde legen wollen. Das kostet denen nichts und Kundenfreundlichkeit sichert auch Kunden für die Zukunft. Offensichtlich scheint dies (blödsinnigerweise) im Ermessen des Verkäufers zu liegen.
Ich habe doch schon mit dem Auktionshaus gesprochen. Die nehmen generell den Wert des BMF. Das ist für die einfacher, weil nicht ständig gerechnet werden muss.
Ich finde das in diesem Fall Schei.. . Nur was soll ich machen, wie schon geschrieben, wenn es um die 19% zur 7% Grenze geht dann ist es für den Kunden zum Vorteil. Das Auktionshaus hat auch einen Münzhandel und auch dort wird nach der Methode verfahren laut auskunft. Letzendlich geht es um ca. 90 Euro Umsatzsteuer die ich draufzahlen soll. Laut AGB ist das Haus im Recht, ich hätte mich ja vorher informieren können, allerdings komme ich mir verarscht vor.
Ich werde dies unter Lebenserfahrung abtun, was solls. Wieder etwas dazugelernt. Wegen den 90 Euro terz zu machen, da kommt eh zum Schluss nix bei raus.
Das Auktionshaus wird nicht bei dem einen Stück den Tagespreis zu Grunde legen, warum? Wenn eine Steuerprüfung kommt, würde ein solches Verhalten Ärger ohne Ende bringen.

Geändert von Fusselbär (26-11-2011 um 14:19 Uhr) Grund: Rechtschreibung
Fusselbär ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 14:05   #10 (permalink)
 
Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) zur Umsatzsteuerbefreiung von Anlagegold

Zitat aus Umsatzsteuer-Anwendungserlass - 25c.1. - Kurs - Infothek - Rechtsquellen - Zeitschrift für Finanzdienstleistung aus der Verlagsgruppe Handelsblatt

"Zu § 25c UStG
in Kraft ab 11.04.2011

(1) 1 Steuerbefreit sind nach § 25c Abs. 1 Satz 1 UStG die Lieferungen, die Einfuhr sowie der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold. 2 Als Lieferungen von Anlagegold gelten auch:

a.die Veräußerung von ideellen Miteigentumsanteilen an einem Goldbarrenbestand oder einem Goldmünzenbestand;
b.die Veräußerung von Gewichtsguthaben an einem Goldbarrenbestand, wenn die Gewichtskonten obligatorische Rechte ausweisen;
c.die Veräußerung von Goldbarrenzertifikaten oder Goldmünzenzertifikaten;
d.die Abtretung von Ansprüchen auf Lieferung von Goldbarren oder Goldmünzen;
e.die Veräußerung von Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein Eigentumsrecht an Anlagegold oder ein schuldrechtlicher Anspruch auf Anlagegold begründet wird;
f.die Veräußerung von Terminkontrakten und im Freiverkehr getätigten Terminabschlüssen mit Anlagegold, die zur Übertragung eines Eigentumsrechts an Anlagegold oder eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Anlagegold führen.
3 Steuerfrei ist auch die Vermittlung der Lieferung von Anlagegold. 4 Optionsgeschäfte mit Anlagegold und die Vermittlung derartiger Dienstleistungen fallen unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchstabe e UStG.

(2) 1 Goldbarren und -plättchen bestehen aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln in firmenspezifischer typisierter eckiger Form mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehalts und des Gewichts; auf das Herstellungsverfahren kommt es nicht an. 2 Die Barren können mit bildlichen Darstellungen geprägt sein. 3 Goldmünzen müssen einen Goldgehalt von mindestens 900 Tausendsteln aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt sein, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sein bzw. gewesen sein und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der 180 % des Goldgehalts nicht übersteigt. 4 Eine Mindestauflagenhöhe ist nicht erforderlich.

(3) 1 Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich vor dem 1. Dezember in der Reihe C ABl. EU ein Verzeichnis der Goldmünzen, die die Kriterien für die Steuerbefreiung erfüllen. 2 Für Umsätze von Goldmünzen, die in dem Verzeichnis enthalten sind, gilt die Sonderregelung nach § 25c UStG während des gesamten Jahres, das auf das Jahr der Veröffentlichung folgt. 3 Bei Münzen, die nicht in dem Verzeichnis enthalten sind, hat der Unternehmer im Einzelfall zu prüfen, ob die genannten Voraussetzungen für die Behandlung als Anlagegold erfüllt sind. 4 Der Metallwert von Goldmünzen ist dabei grundsätzlich anhand des aktuellen Tagespreises für Gold zu ermitteln. 5 Maßgeblich ist der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold (1 Unze = 31,1035 Gramm). 6 Dieser in US-Dollar festgestellte Wert muss anhand der aktuellen Umrechnungskurse in Euro umgerechnet werden.

(4) Nicht zum Anlagegold gehört unverarbeitetes Gold (Industriegold), d.h. insbesondere Barren mit einem Feingoldgehalt von weniger als 995 Tausendsteln, sowie Granalien und Feingoldband in handelsüblicher Form.

(5) 1 Zur Umsatzsteuerpflicht kann optieren:

- ein Unternehmer, der Anlagegold herstellt oder Gold in Anlagegold umwandelt, bei der Lieferung von Anlagegold.

- ein Unternehmer, der üblicherweise Gold zu gewerblichen Zwecken liefert, bei der Lieferung von Anlagegold in Barren- oder Plättchenform.

2 Voraussetzung für die Option ist, dass er diese Lieferung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt. 3 Kreditinstitute sind grundsätzlich als Unternehmer anzusehen. 4 Vermittelt ein Unternehmer eine Lieferung von Anlagegold, kann er nur dann für die Vermittlungsleistung zur Steuerpflicht optieren, wenn der vermittelte Umsatz zuvor vom liefernden Unternehmer als steuerpflichtig behandelt worden ist. 5 Zum Vorsteuerabzug vgl. Abschnitt 15.13 Abs. 1.

(6) Im Übrigen bleiben die Regelungen des § 18 Abs. 7 UStG, § 49 UStDV unberührt.

(7) 1 Liegen für Goldlieferungen nach § 4 Nr. 4 UStG auch die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Anlagegold (§ 25c Abs. 1 und 2 UStG) vor, geht die Steuerbefreiung des § 25c Abs. 1 und 2 UStG der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 4 UStG vor. 2 Liegen für die Lieferung von Anlagegold auch die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a, § 6 UStG) bzw. einer innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a UStG) vor, geht die Steuerbefreiung des § 25c Abs. 1 und 2 UStG diesen Steuerbefreiungen vor."

Also: Goldmünze ist nicht im Verzeichnis vorhanden; Absatz 3 lesen.


Viele Grüße

Volker
Volker1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 14:29   #11 (permalink)
 
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Kannst du nähere Angaben zur Doppelkrone (???) machen. Land und Nominal und Jahr.

Gruß

Volker
Na klar, es ist ein 20 Mark Stück aus Deutschland 1888, und hat 7,16 g Feingewicht. Goldgehalt 900er Fein. Ich hange unten mal den BMF Erlass daran, Seite 2 da ist die Stelle die von Interesse ist.
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Fusselbär ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 14:33   #12 (permalink)
 
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Ich habe doch schon mit dem Auktionshaus gesprochen. Die nehmen generell den Wert des BMF. Das ist für die einfacher, weil nicht ständig gerechnet werden muss.
.
genau die antwort bekam ich auch,die buchhaltung/rechnungsstelle wäre überlastet :-)
n@utilus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 14:47   #13 (permalink)
 
Hallo n@utilus und Fusselbär,

bei euren letzen beiden Beiträgen geht es um die Berücksichtigung eines ermäßigten Steuersatzes.

Ich habe einen Anwendungserlaß zur Umsatzsteuerbefreiung beigefügt.

Also für mich ist unklar, ob die Vereinfachungsregel für den ermäßigten Steuersatz auch für die Umsatzsteuerbefreiung gilt; habe diesbezüglich noch nichts gefunden.

Viele Grüße

Volker
Volker1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 14:52   #14 (permalink)
 
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Hallo n@utilus und Fusselbär,

bei euch geht es um die Berücksichtigung eines ermäßigten Steuersatzes.

Ich habe einen Anwendungserlaß zur Umsatzsteuerbefreiung beigefügt.

Also für mich ist unklar, ob die Vereinfachungsregel für den ermäßigten Steuersatz auch für die Umsatzsteuerbefreiung gilt; habe diesbezüglich noch nichts gefunden.

Viele Grüße

Volker
Volker das war mir auch schon aufgefallen. Nur die Auskunft war halt, dass generell der Satz des BMF verwendet wird. Wie schon geschrieben, man kann sicherlich Streiten, oder es halt abhaken. Zweiteres habe ich gemacht.
Fusselbär ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 14:57   #15 (permalink)
 
Hallo Fusselbär und auch n@utilus,

mir war auch klar, das es dir (euch) aufgefallen war. Habe nur für andere Leser auf Unterscheidung ermäßigter Steuersatz oder Umsatzsteuebefreiung aufmerksam machen wollen.

Trotzdem interessiert mich weiterhin die Frage, welche Werte bei der Umsatzsteuerbefreiung zu Grunde zu legen sind.
Die Vereinfachungsregel bei dem ermäßigtem Steuersatz war mir übrigens nicht bekannt.
Also wenn jemand weitere Informationen besitzt wäre ich für diese sehr dankbar.

Den konkreten Fall würde ich übrigens auch abhaken; Streit mit Auktionshaus zu zeitaufwendig etc.

Viele Grüße

Volker
Volker1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 15:06   #16 (permalink)
 
Hallo Fusselbär,

mich interessiert allerdings noch, ob das Auktionshaus eine Rechnung stellt, in der die Umsatzsteuer offen ausgewiesen wird. Nicht das diese klammheimlich eingesackt wird.

Gruß

Volker
Volker1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 15:12   #17 (permalink)
 
volker,

ich versteh nicht ganz was du meinst.
kannst du mal ein beispiel geben ?
n@utilus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 15:40   #18 (permalink)
 
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Ich würde bei den Auktionshaus noch einmal ganz freundlich nachfragen, ob sie nicht doch den (kundenfreundlicheren) Tageskurs bei Erwerb zu Grunde legen wollen. Das kostet denen nichts und Kundenfreundlichkeit sichert auch Kunden für die Zukunft. Offensichtlich scheint dies (blödsinnigerweise) im Ermessen des Verkäufers zu liegen.
Das geht nicht, denn:
An das gewählte Verfahren (Berechnung nach Tagesnotierung oder nach der letzten Notierung im Monat November des Vorjahres) ist der Unternehmer mindestens für einen Besteuerungszeitraum gebunden. (Quelle: BMF Schreiben IV B 7 - S 7220 - 46/04)
rufuszufall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 15:46   #19 (permalink)
 
Zitat von n@utilus
volker,

ich versteh nicht ganz was du meinst.
kannst du mal ein beispiel geben ?
Hi hi, jetzt weiß ich nicht, was du meinst Wirklich nicht.

Viele Grüße

Volker
Volker1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 16:22   #20 (permalink)
 
-----------------------------------
n@utilus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 17:16   #21 (permalink)
 
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Hallo Fusselbär,

mich interessiert allerdings noch, ob das Auktionshaus eine Rechnung stellt, in der die Umsatzsteuer offen ausgewiesen wird. Nicht das diese klammheimlich eingesackt wird.

Gruß

Volker
Die Rechnung ist absulut nachvollziehbar. Zuschlag separat + Aufgeld separat und 19% Mehrwertsteuer separat ausgewiesen. Und zum Schluss noch der Gesamt Betrag, für Leute die nicht zusammenrechnen wollen.
Fusselbär ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 18:03   #22 (permalink)
 
noch ein kleiner tip um diese lästige geschichte zu umgehen.
einfach mal schaun was so im eu ausland an auktionen geht.
da gibts diese regelung nicht und man zahlt nur aufgeld+ event.standardsteuer
oder in der schweiz gar keine steuer auf goldmünzen.wobei man in der schweiz damit rechnen muss das seine lieferung beim zoll landet und man dann doch bei abholung zahlen muss.
n@utilus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 19:45   #23 (permalink)
 
Schon mal was von Einfuhrumsatzsteuer gehöhrt
rufuszufall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-11-2011, 21:00   #24 (permalink)
 
spanien oder belgien ist meines wissen in der eu.
bei der schweiz ist das was anderes.
n@utilus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-11-2011, 10:12   #25 (permalink)
 
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spanien oder belgien ist meines wissen in der eu.
bei der schweiz ist das was anderes.
Genau beim Beispiel Schweiz fällt dann beim Import in die EU Einfuhrumsatzsteuer an, da die Schweiz (glücklicherweise) kein EU-Mitglied ist.
Ihr habt mein Mitgefühl, ich muss mich um so kompliziertes Zeug nie kümmern, es ist alles sehr einfach geregelt hier, auch die Steuererklärung kapiert jeder.

Gruss,
jeggy
jeggy ist offline   Mit Zitat antworten
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