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| Deutschland vor 1948 Drittes Reich, Weimar, Kaiserreich, Taler |
3gefällt
11-02-2012, 16:48
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#1 (permalink)
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Fälschung? Vereinstaler Preussen
Hallo zusammen!
Ich habe einen Vereinstaler aus Preussen von 1862.
Auf dem Münzgrund sind lauter kleine Striche zu sehen.
Ist es eine billige Kopie? 
Was ist sowas Wert?
Kennt sich damit jemand aus?
Gruß und Dank 
Kreitl
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11-02-2012, 17:02
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#4 (permalink)
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Was ist gestichelt? Ist das Wertmindernd?
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Ja, ahnlich wie beim Glätten wird versucht Kratzer und Schläge auf der Münzoberfläche zu verbergen. Beim Sticheln wird dafür Hartholz verwendet.
Daduch sieht die Münze auf schlechten oder verwackelten Bildern von weitem besser aus, die Wertminderung der Münze ist jedoch enorm.(Materialpreis)
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11-02-2012, 17:08
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#5 (permalink)
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Ja, ahnlich wie beim Glätten wird versucht Kratzer und Schläge auf der Münzoberfläche zu verbergen. Beim Sticheln wird dafür Hartholz verwendet.
Daduch sieht die Münze auf schlechten oder verwackelten Bildern von weitem besser aus, die Wertminderung der Münze ist jedoch enorm.(Materialpreis)
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Stimmt, auf den Bildern bei ebay ist mir das nicht aufgefallen.
Waren sehr schlecht...
klarer Fehlkauf
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11-02-2012, 17:24
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#6 (permalink)
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Nein, das ist wahrscheinlich keine Fälschung, die Münze wurde gestichelt.
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Das kannte ich auch noch nicht. Man lernt nicht aus. Danke an euch beiden.
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11-02-2012, 20:02
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#7 (permalink)
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Stimmt, auf den Bildern bei ebay ist mir das nicht aufgefallen.
Waren sehr schlecht...
klarer Fehlkauf 
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Ich hoffe, Du kannst den netten "Fehlverkäufer" noch entsprechend bewerten!
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11-02-2012, 21:43
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#9 (permalink)
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Stimmt, auf den Bildern bei ebay ist mir das nicht aufgefallen.
Waren sehr schlecht...
klarer Fehlkauf 
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Darf man fragen, wieviel Du für den Preußen - Taler gelöhnt hast  ?
Grüße Klaus
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11-02-2012, 22:15
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#11 (permalink)
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In der Regel wurden Münzen, die solch tiefe Riefen aufweisen, mit einem polierten Achat geglättet. Mit einem Stück Hartholz ist so etwas physikalisch gar nicht möglich.
So, hab jetzt auch noch meinen fachlichen Senf dazu gegeben.
P.S. Ein einschlägig eBay-bekanntes Münchner Auktionshaus hatte im vergangenen Jahr mal einen deutlich geglätteten 5er Willi II im Angebot ohne (!!!) jeglichen Hinweis auf eine derartige Manipulation. In der Beschreibung stand lediglich ziemlich lapidar "Kratzer"
Ich schrieb die Fa. daraufhin an:
"Hallo ***, sollte man hier fairerweise nicht besser von "geglätteten Feldern" statt euphemistisch-verwirrend von "Kratzern" [sprechen]? Nix für ungut, aber im Münzhandel sollte [man] sich m. E. an die im Fachhandel üblichen Begrifflichkeiten halten."
Ich erhielt darauf hin folgende Antwort:
"Hallo ***, Wie kommen sie auf geglaettete Felder? Die hellen Stellen ohne Patina sind doch kein Hinweis auf "glaetten"." [IMG]http://honscha.appspo*****m/img/smilies/neu/wut.gif[/IMG]
Nach Angebotsende wurde vom Erwerber folgende Bewertung für den Artikel abgegeben: NEGATIV mit dem Kommentar: "Münze war gestichelt und bearbeitet - kein Rückporto erstattet :-(" [IMG]http://honscha.appspo*****m/img/smilies/biggrin.gif[/IMG]
Geändert von Fehlprägung (11-02-2012 um 22:18 Uhr)
Grund: orthographische Korrektur
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11-02-2012, 22:23
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#12 (permalink)
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33,44 Euro... ist wohl zuviel. Silberwert wird bei ca. 15 Euro liegen.
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Nö, nö..., daß paßt schon (der Verlust hält sich ja noch in Grenzen). Ist zwar in diesem Falle nicht unbedingt ein Schnäppchen (da..., siehe obige Beiträge), aber wenn Du ihn bei eBay in ein paar Wochen wieder einstellst (mit nicht allzu scharfen Bildern!  ) wirst`de Deinen Einsatz denk ich mal zurück bekommen, natürlich vorausgesetzt daß dieser Vereinstaler nicht gerade noch in ein, zwei anderen Angeboten eingestellt ist. Versuch macht gluch  ...
Grüße Klaus
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11-02-2012, 22:33
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#13 (permalink)
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P.s.:
Ach ja, hab´ ich fast übersehen, besser wär`s natürlich, Du wartest die 90 Tage ab wegen der Sichtbarkeit Deiner Einkäufe bei den Bewertungspünktchen  ...
> Ich meine, Dir wurde das Teil ja auch untergejubelt ! <
Grüße Klaus
Geändert von NikolausderIII. (11-02-2012 um 22:36 Uhr)
Grund: Ergänzung
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11-02-2012, 22:52
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#15 (permalink)
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hab erst mal den Verkäufer angeschrieben was er zu der Sache meint.
Aber mit den 90 Tagen gebe ich Dir recht- bei ebay ist man ja ein "offenes Buch"
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Genau, daß wäre natürlich der richtigere Weg! Daß Du versuchst mit dem Verkäufer eine Einigung zu erzielen, von wegen Rücknahme wegen Vortäuschung falscher, bzw. nicht bekanntgegebener Tatsachen. Kannst`de ja dann auch ein bisschen Druck machen und mit negativer Bewertung, bzw. Meldung des Falles beim eBay - Sicherheitsdienst drohen. Ich drücke Dir die Daumen...
Grüße Klaus
P.s.: Ich hatte erst angenommen, daß Deine "Erwerbung" schon etwas zurück liegt, deshalb mein obiger Rat mit der Widereinstellung bei eBay.
Geändert von NikolausderIII. (11-02-2012 um 23:03 Uhr)
Grund: Ergänzung
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11-02-2012, 23:28
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#16 (permalink)
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Genau, daß wäre natürlich der richtigere Weg! Daß Du versuchst mit dem Verkäufer eine Einigung zu erzielen, von wegen Rücknahme wegen Vortäuschung falscher, bzw. nicht bekanntgegebener Tatsachen. Kannst`de ja dann auch ein bisschen Druck machen und mit negativer Bewertung, bzw. Meldung des Falles beim eBay - Sicherheitsdienst drohen. Ich drücke Dir die Daumen...
Grüße Klaus
P.s.: Ich hatte erst angenommen, daß Deine "Erwerbung" schon etwas zurück liegt, deshalb mein obiger Rat mit der Widereinstellung bei eBay.
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Du gibst hier ja schöne Ratschläge...  Anstatt hier was zu erzählen von "mit nicht allzu scharfen Bildern wieder einstellen" oder "mit negativer Bewertung drohen" solltest Du erst mal fragen wie der Angebotstext verfasst war (da stand bestimmt nix von vz oder so) und ob der Käufer nach besseren Bildern gefragt hat. Wohl kaum.
Wer auf zweifelhafte Angebote bietet, bei denen das/die Bild/er nichts genaues erkennen lassen - bestenfalls besteht das eigentliche Angebot noch aus den Worten "siehe Bilder" - sollte sich an seiner eigenen Nase fassen. Tja, dumm gelaufen, eben nicht aufgepasst...
Aber Deine Ratschläge entsprechen nicht dem Niveau dieses Forums, und ich glaube nicht, dass es hier viele gibt, die anders denken.
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12-02-2012, 01:09
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#17 (permalink)
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Du gibst hier ja schöne Ratschläge...  Anstatt hier was zu erzählen von "mit nicht allzu scharfen Bildern wieder einstellen" oder "mit negativer Bewertung drohen" solltest Du erst mal fragen wie der Angebotstext verfasst war (da stand bestimmt nix von vz oder so) und ob der Käufer nach besseren Bildern gefragt hat. Wohl kaum.
Wer auf zweifelhafte Angebote bietet, bei denen das/die Bild/er nichts genaues erkennen lassen - bestenfalls besteht das eigentliche Angebot noch aus den Worten "siehe Bilder" - sollte sich an seiner eigenen Nase fassen. Tja, dumm gelaufen, eben nicht aufgepasst...
Aber Deine Ratschläge entsprechen nicht dem Niveau dieses Forums, und ich glaube nicht, dass es hier viele gibt, die anders denken.
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Ich danke Dir für Deine konstruktive Kritik, streue Asche auf mein Haupt und gelobe hiermit feierlich Besserung !
Trotzdem hätte der Verkäufer die mehr als offensichtliche "Bearbeitung" der Münze, genau wie beispielsweise eine "Henkelspur" oder ähnliches angeben müssen und nicht absichtlich unscharfe Bilder einstellen dürfen (oder willst Du mir jetzt auch noch weis machen, daß der Verkäufer natürlich vom Fotografieren mal eben nichts versteht, bzw. zur Zeit keine entsprechende Kamera zur Hand hatte?). Denn da kann man davon ausgehen, daß der Verkäufer sich sehr wohl über den Zustand der Münze im Klaren war. Solche unlauteren Angebote gibt es bei eBay mehr als genug und ich ärgere mich eben über sowas  .
Außerdem verstehe ich nicht ganz, wieso kreitl nicht versuchen sollte im nachhinein mit dem netten "Fehlverkäufer" (Zitat von Silberheini) vieleicht doch noch eine Einigung zu erreichen und bei solchen Verkäufern kannst Du nicht mit "Bitte, Bitte" kommen, da mußt Du höflich zwar aber doch mit Druck nachhelfen. Es ist kreitl`s gutes Recht diesen Streitfall beim eBay - Sicherheitsteam zu melden, genau so wie es kreitl`s gutes Recht ist dem feinen Verkäufer eine negative Bewertung zu verpassen und wenn ich damit etwas erreichen will (z.B. eine Rückabwicklung), muß ich logischerweise Selbigen vorher auf diese, meine wenigen Mittel als geprellter Käufer hinweisen  .
Grüße Klaus
P.s.: Natürlich hast Du im ersten Pkt. "mit nicht allzu scharfen Bildern wieder einstellen" vollkommen Recht und ich bereue zutiefst diese in der Hitze des Gefechtes wirklich unbedachten Worte ausgesprochen, bzw. niedergeschrieben zu haben, denn damit würde ich mich auf die Stufe dieses Verkäufers stellen! Aber dies war eher humoristisch gemeint (siehe dort beigefügten Smiley). Ich kann nur hoffen, mir wird meine Unvollkommenheit verziehen...
Geändert von NikolausderIII. (12-02-2012 um 01:44 Uhr)
Grund: Ergänzung
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12-02-2012, 11:50
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#19 (permalink)
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... Außerdem verstehe ich nicht ganz, wieso kreitl nicht versuchen sollte im nachhinein mit dem netten "Fehlverkäufer" (Zitat von Silberheini) vieleicht doch noch eine Einigung zu erreichen und bei solchen Verkäufern kannst Du nicht mit "Bitte, Bitte" kommen, da mußt Du höflich zwar aber doch mit Druck nachhelfen. Es ist kreitl`s gutes Recht diesen Streitfall beim eBay - Sicherheitsteam zu melden, genau so wie es kreitl`s gutes Recht ist dem feinen Verkäufer eine negative Bewertung zu verpassen und wenn ich damit etwas erreichen will (z.B. eine Rückabwicklung), muß ich logischerweise Selbigen vorher auf diese, meine wenigen Mittel als geprellter Käufer hinweisen  .
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Dieser Vorschlag gefällt mir entschieden besser, als Dein zuerst gemachter! 
Die Tatsache, dass man mich beschissen hat, gibt mir nicht das Recht, nun widerum einen anderen ebenfalls anzuschmieren.
Und ich meine dies nicht nur moralisch! Wenn ich bei jemandem vorsätzlich einen Irrtum errege (z.B. durch Einstellen eines unscharfen Fotos), damit ein anderer eine Vermögensverfügung trifft (Überweisen des vermeintlich angemessenen Kaufpreises) und ich daraus einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erziele (Differenz zwischen Wert der Münze und dem Kaufpreis), dann nennt unser Strafgesetzbuch ein solches Handeln einen Betrug (§ 263 StGB)  .
Natürlich kann es sehr schwierig werden, dies nachzuweisen, vor allem den Betrugsvorsatz beim Einstellen des Fotos  , aber man kann natürlich den Verkäufer auf diesen Tatbestand hinweisen und dass er ihm immerhin "ein wenig Ärger" bereiten könnte.
Vielleicht steigert dies seine Bereitschaft zur Rückabwicklung doch ein wenig?
Geändert von Silberheini (12-02-2012 um 11:54 Uhr)
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12-02-2012, 12:49
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#20 (permalink)
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@ Nikolaus III.
Das mit den 90 Tagen stimmt übrigens nicht:
Über die Profile des V kann man alles bestens sehen, bis Ende November 2006 zurück.
Mal als Beispiel:
Deine erste Abgegebene Bewertung war am 7.1.2010 für
Preußen: Taler 1818 - Friedr. Wilhelm III. - Erhaltung! (Nr.270506280741), erstanden um 35,50 Euro
Mein ältester im Profil noch einsehbarer Verkauf war
KING CRAFT HEIßLUFTPISTOLE, 1500 WATT, 500°C, 480 L/min (Nr.260051846276) um stolze 1,50 Euro, bewertet am 25.11.2006
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Ups, daß habe ich noch nicht gewußt. Ich dachte immer, meine länger zurückliegenden "archivierten" Käufe kann nur ich persönlich einsehen. Denn als bisher reineweg "Nur - Käufer" sehe ich beim Bewertungsprofil anderer eBay - Mitglieder zu deren länger zurückliegenden Aktivitäten nur den Hinweis: "Für Artikel, für die Bewertungen vor mehr als 90 Tagen abgegeben wurden, sind keine ausführlichen Artikelinformationen verfügbar."! D.h. ich sehe zwar seine bekommene Bewertung mit Datum und Uhrzeit und von wem erhalten (und kann mir so ein Urteil über Selbigen bilden), aber in der Regel nicht mehr was für ein Artikel ver- oder gekauft wurde (in der Regel nur noch die Artikelnummer). Dankeschööön für den Hinweis  !
Übrigens, als Du Ende Nov. 2006 die Heißluftpistole für sage und schreibe 1,50 € veräußert hast (war ja`n Riesengeschäft  ), war das vieleicht der Moment wo Du bemerktest, daß Du als Münzsammler Selbige nicht unbedingt benötigst  ?
Gruß Klaus
P.s.: Ich hoffe, Du verstehst Spaß  .
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12-02-2012, 13:04
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#21 (permalink)
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Trotzdem hätte der Verkäufer die mehr als offensichtliche "Bearbeitung" der Münze, genau wie beispielsweise eine "Henkelspur" oder ähnliches angeben müssen und nicht absichtlich unscharfe Bilder einstellen dürfen (oder willst Du mir jetzt auch noch weis machen, daß der Verkäufer natürlich vom Fotografieren mal eben nichts versteht, bzw. zur Zeit keine entsprechende Kamera zur Hand hatte?). Denn da kann man davon ausgehen, daß der Verkäufer sich sehr wohl über den Zustand der Münze im Klaren war. Solche unlauteren Angebote gibt es bei eBay mehr als genug und ich ärgere mich eben über sowas  .
Außerdem verstehe ich nicht ganz, wieso kreitl nicht versuchen sollte im nachhinein mit dem netten "Fehlverkäufer" (Zitat von Silberheini) vieleicht doch noch eine Einigung zu erreichen und bei solchen Verkäufern kannst Du nicht mit "Bitte, Bitte" kommen, da mußt Du höflich zwar aber doch mit Druck nachhelfen. Es ist kreitl`s gutes Recht diesen Streitfall beim eBay - Sicherheitsteam zu melden, genau so wie es kreitl`s gutes Recht ist dem feinen Verkäufer eine negative Bewertung zu verpassen und wenn ich damit etwas erreichen will (z.B. eine Rückabwicklung), muß ich logischerweise Selbigen vorher auf diese, meine wenigen Mittel als geprellter Käufer hinweisen  .
Grüße Klaus
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Hallo Klaus,
ich glaube auch, dass der VK wohl wusste was er für eine Münze verkauft. Nachweisen kannst Du es ihm meist aber nicht, selbst wenn er schon dutzende verkauft hat muss er kein Profi sein. Und wenn er es wirklich nicht ist kennt er wohl kaum den Begriff Henkelspur bzw. hier "gestichelt" oder "geglättet". Wo steht denn geschrieben, dass man etwas angeben muss, dass man gar nicht kennt...
Das mit dem Foto, der defekt ist oder gerade bei Onkel Egon liegt, kennen wir doch aus hunderten Angeboten in der Bucht. Gerade war wieder einer mit einem Willi-I.-Fünfer hier im Gespräch, der seine Bilder einer falschen Münze mit dem Mikroskop machen musste  .
Natürlich kann der Käufer sich an den VK wenden, um evtl. eine Wandlung zu erzielen. Aber bekanntermaßen sorgt Druck meist für Gegendruck, man sollte also in dem Fall (-> eigene Dummheit) sehr vorsichtig agieren. Ich würde mich auch um eine Lösung bemühen, aber diese kann fast nur auf einer gewissen Kulanz des VKs basieren. Denn solange er keine Eigenschaften zugesichert hat, die dann nicht vorhanden waren, wird Ebay & Co. kaum eine Reaktion- zumindest nicht in der erhofften Weise - zeigen. Und ich fürchte, die negative Bewertung wird dem anderen kaum jucken...
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12-02-2012, 13:40
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#22 (permalink)
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Dieser Vorschlag gefällt mir entschieden besser, als Dein zuerst gemachter! 
Die Tatsache, dass man mich beschissen hat, gibt mir nicht das Recht, nun widerum einen anderen ebenfalls anzuschmieren.
Und ich meine dies nicht nur moralisch! Wenn ich bei jemandem vorsätzlich einen Irrtum errege (z.B. durch Einstellen eines unscharfen Fotos), damit ein anderer eine Vermögensverfügung trifft (Überweisen des vermeintlich angemessenen Kaufpreises) und ich daraus einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erziele (Differenz zwischen Wert der Münze und dem Kaufpreis), dann nennt unser Strafgesetzbuch ein solches Handeln einen Betrug (§ 263 StGB)  .
Natürlich kann es sehr schwierig werden, dies nachzuweisen, vor allem den Betrugsvorsatz beim Einstellen des Fotos  , aber man kann natürlich den Verkäufer auf diesen Tatbestand hinweisen und dass er ihm immerhin "ein wenig Ärger" bereiten könnte.
Vielleicht steigert dies seine Bereitschaft zur Rückabwicklung doch ein wenig? 
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Ich danke Dir, denn dies war meiner Rede eigentlicher Sinn, bloß halt nicht so nicht so hochtrabend (bezüglich StGB und so)  !
Was Deinen ersten Satz betrifft: "Dieser Vorschlag gefällt mir entschieden besser, als Dein zuerst gemachter!  " - verweise ich nochmals auf mein obiges Postskriptum (Heute, 01:09, an Eric7): "Natürlich hast Du im ersten Pkt. "mit nicht allzu scharfen Bildern wieder einstellen" vollkommen Recht und ich bereue zutiefst..." - und betone nochmals nachdrücklich, daß ich nur meinte daß kreitl die Münze (wenn als nicht Sammelwürdig befunden) ja wieder bei eBay einstellen könne in der Hoffnung, den materiellen Einsatz wieder zu erzielen. Und ich betone nochmals nachdrücklich: mein Klammer - Zusatz (mit nicht allzu scharfen Bildern! [IMG]http://honscha.appspo*****m/img/smilies/biggrin.gif[/IMG]) war eher humoristisch - satirisch gemeint (siehe beigefügten Smiley)!
Grüße Klaus
Geändert von NikolausderIII. (12-02-2012 um 13:44 Uhr)
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12-02-2012, 14:36
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#24 (permalink)
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Hallo Klaus,
ich glaube auch, dass der VK wohl wusste was er für eine Münze verkauft. Nachweisen kannst Du es ihm meist aber nicht, selbst wenn er schon dutzende verkauft hat muss er kein Profi sein. Und wenn er es wirklich nicht ist kennt er wohl kaum den Begriff Henkelspur bzw. hier "gestichelt" oder "geglättet". Wo steht denn geschrieben, dass man etwas angeben muss, dass man gar nicht kennt...
Das mit dem Foto, der defekt ist oder gerade bei Onkel Egon liegt, kennen wir doch aus hunderten Angeboten in der Bucht. Gerade war wieder einer mit einem Willi-I.-Fünfer hier im Gespräch, der seine Bilder einer falschen Münze mit dem Mikroskop machen musste  .
Natürlich kann der Käufer sich an den VK wenden, um evtl. eine Wandlung zu erzielen. Aber bekanntermaßen sorgt Druck meist für Gegendruck, man sollte also in dem Fall (-> eigene Dummheit) sehr vorsichtig agieren. Ich würde mich auch um eine Lösung bemühen, aber diese kann fast nur auf einer gewissen Kulanz des VKs basieren. Denn solange er keine Eigenschaften zugesichert hat, die dann nicht vorhanden waren, wird Ebay & Co. kaum eine Reaktion- zumindest nicht in der erhofften Weise - zeigen. Und ich fürchte, die negative Bewertung wird dem anderen kaum jucken...
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Hallo Stefan,
wie bist denn Du drauf ? Erst nimmst´de mich für Hochkant und stampfst mich in Grund und Boden ("Aber Deine Ratschläge entsprechen nicht dem Niveau dieses Forums, und ich glaube nicht, dass es hier viele gibt, die anders denken.") - ich konnte die ganze Nacht deswegen nicht schlafen  ... -
Stellst Dich gewissermaßen schützend vor den Verkäufer (durch die Blume gesagt) und sagst dem Käufer "Wer auf zweifelhafte Angebote bietet, ... sollte sich an seiner eigenen Nase fassen. Tja, dumm gelaufen, eben nicht aufgepasst..."  ...
Und jetzt gibst´de mir gewissermaßen recht: "Hallo Klaus, ich glaube auch, dass der VK wohl wusste was er für eine Münze verkauft...", usw., usw. 
Aus Dir soll nun einer mal schlau werden  ...
Liebe Grüße Klaus
P.s.: ...und betone nochmals nachdrücklich, daß ich nur meinte daß kreitl die Münze (wenn als nicht Sammelwürdig befunden) ja wieder bei eBay einstellen könne in der Hoffnung, den materiellen Einsatz wieder zu erzielen. Und ich betone nochmals nachdrücklich: mein Klammer - Zusatz (mit nicht allzu scharfen Bildern! [IMG]http://honscha.appspo*****m/img/smilies/biggrin.gif[/IMG] ) war eher humoristisch - satirisch gemeint (siehe beigefügten Smiley)! - versteht man hier keinen Spaß oder ist mein Humor zu trocken, sodaß ich mißverstanden werde ???
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12-02-2012, 14:40
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#25 (permalink)
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@NikolausderIII.
Die Absolution sei Dir erteilt, die Gemeinde betet einen Rosenkranz für Deinen Seelenfrieden und zur Danksagung darfst Du uns alle zum Forumstreffen zu Dir einladen...  
Oder anders ausgedrückt: Du wirst nun doch nicht gekreuzigt 
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Oh, Dankeschön...
Du hast mir geantwortet, bevor ich Dir geschrieben habe. Wie geht daß denn???
Bist Du Hellseher  ...
Grüße Klaus
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