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| Euromünzen Informationen zum Sammelgebiet Euromünzen (Gedenkmünzen und Kursmünzensätze KMS) |
05-02-2002, 16:30
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#1 (permalink)
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Gefahr bei Goldeuro: Goldpreis!
Was passiert eigentlich, wenn sich der Goldpreis, sagen wir, bis Mai verzehnfacht? Ist zwar äußerst unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich!
Müssen die, die vorbestellt haben, dann die Münzen zu 3500 Euro das Stück abnehmen?
Der Goldpreis steigt nämlich schon!
Duffing
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05-02-2002, 16:42
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#2 (permalink)
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Goldpreis
Der Goldpreis wird sich bis Mai nicht verzehnfachen! Ich bin außerdem der Meinung, dass die Bestellung dann nicht mehr rechtskräftig ist. Auf den Formularen steht eine Preisspanne, die erstens Bestandteil der Bestellung ist und zweitens quasi einen Kostenvorschlag darstellt.
Wäre aber nicht schlecht, wenn sich der Goldpreis verzehnfacht, nachdem wir die Münzen habe!
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05-02-2002, 16:54
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#7 (permalink)
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Goldpreis
Hallo!
Es ist nicht möglich, daß der Goldpreis sich verzehnfacht, aber darum geht es ja auch nicht. Der Goldpreis in Euro ist von zwei Dingen abhängig:
1. vom aktuellen Goldpreis
2. immer gemessen in US-Dollar
Der Goldpreis ansich schwagt so gut wie garnicht, aber beim Euro-Dollar Wechselkurs sieht es schon anders aus. Es ist aber davon auszugehen, daß der Kurs die Kursmünzen im Mai eher niedriger wird als der "heutige" Preis. Der Dollar steht es hoch und der Goldpreis ist auch sehr auch:
" LONDON (dpa-AFX) - Die Kapitalanlage in Gold gewinnt offensichtlich wieder an Ansehen: Der Goldpreis stieg am Dienstag in London auf den höchsten Stand seit vier Monaten. Eine Unze wurde für 290,35 Dollar (336 Euro) gehandelt. Noch am Montagabend waren es nur 287,40 Dollar gewesen. Als Gründe für die Entwicklung nannten Händler die sinkenden Börsenkurse und Produktionsdrosselungen bei den großen Gold-Anbietern./jes/pin/FP/mur/ "
Wenn aber alles doch mal wieder anders kommt als erwartet, kannst Du immer noch, wie oben bereits gesagt, vom Kauf zurück treten.
Gruss
Armin
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05-02-2002, 16:57
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#8 (permalink)
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Festpreis bei meinem Münzhändler
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05-02-2002, 17:28
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#11 (permalink)
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Hi Arne,
ich will mich keinesfalls wichtig machen. Aber ich bin Jurist und zwar nicht irgend einer
Wenn ein Kaufvertrag vorliegen würde (was eindeutig nicht der Fall ist), hätte jeder Käufer daraus das Recht auf Leistung der Goldeuros.
Da die Bundesschuldenverwaltung dieser Verpflichtung nicht nachkommen kann (sie weiß ja nicht, wieviele Käufer da sein werden), gibt sie weder ein Angebot ab, noch kann sie ein Angebot der Interessenten akzeptieren.
Solange Menge und Preis nicht verhandelt sind, fehlt es an sämtlichen Voraussetzungen für einen Kaufvertrag.
Wie anders wäre es dann zu erklären, dass Neukunden nur beliefert werden, wenn sie vorher bezahlen? Na? Na?
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05-02-2002, 18:41
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#14 (permalink)
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Goldpreis
Nachtrag:
OK - Sollte der Goldpreis (bzw. Dollar) steigen, steigt auch der Preis der beiden Münzen - ist schon klar.
Aber bitte denkt daran, daß somit das "Aufgeld" von 20 Euro für die 100 Euro Münze und 30 Euro für 200 Euromünze fällt (zumindest %). Den Goldwert bekommt ihr ja immer bei den Landeszentralbanken zurück (bei den normalen Banken auch, aber dann kostet es wieder was).
Leider ist es so, daß sich die Bundesbank an den Goldpreis halten muss. Stellt euch mal vor wir bekommen die zwei Münzen und der Goldpreis fällt nach der Ausgabe weiter und weiter, das würde ich viel schlimmer finden.
Grundsätzlich könnte man die Frage stellen, warum gleichzeit zwei Goldmünzen heraus kommen, mit einem so hohen Wert. Man hätte doch eine im Mai und eine im November bringen können, dann könnten wir unsere Geldtaschen auch mal wieder schonen.
Gruss
Armin
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05-02-2002, 18:49
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#15 (permalink)
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In Ordnung, ich werde die 20 Stück abnehmen
Was ist aber mit einem Neukunden?
Wo ist der rechtliche Unterschied zu einem Altkunden?
Die Bundesschuldenverwaltung schreibt ausdrücklich, dass ein Neukunde nur gegen Vorkasse beliefert wird. Das kann doch nichts weiter bedeuten, als dass ein Neukunde nichts bekommt, wenn er nicht bezahlt.
Kann die Bundesschuldenverwaltung einen Neukunden auf Zahlung verklagen?
Ich verstehe die Formulierung so, dass der Neukunde nach Zuteilung den Kaufvertrag zustande bringt, indem er bezahlt. Dann erfolgt die Übergabe der Ware. Wenn dem so sein sollte (ich kann mich irren  ), dann kann ein Altkunde nicht anders behandelt werden als ein Neukunde.
Auch bei den Altkunden stellt sich ja die Frage, wieso diese vorher benachrichtigt werden müssen, ob und wieviele und zu welchem Preis sie Münzen bekommen können. Es ist ja nicht einmal die Frage des "ob" geklärt.
Aber das alles sind Fragen, die vor Gericht so oder anders beurteilt werden können, je nach Richter, Instanz und Wetter. Wie heißt es so schön: "10 Juristen = 10 Meinungen"
Geändert von Pedro (05-02-2002 um 20:14 Uhr)
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05-02-2002, 18:53
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#16 (permalink)
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Das Ganze geht ja schon mit der Zuteilung los. Erstmal kommt die Rechnung und sollte der Preis höher sein als geplant, kann man den Dauer/Einzelauftrag innerhalb von vier Wochen kündigen bzw. stornieren!
Das steht jedenfalls in den Auftragsbedingungen der VfS!
Und man kann, sofern man die Rechnung schon bezahlt hat, die Münzen auch persönlich abholen!
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05-02-2002, 19:14
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#19 (permalink)
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Falsch Pedro: 10 Juristen = 11 Meinungen !
Ich sehe den Fall so, daß die BSV einem Neukunden gegenüber schriftlich erklären kann, das sie liefern wird (zum angegebenen Preis). Dann liegt meiner Auffassung nach ein wirksamer Kaufvertrag vor, d. h. der Kunde wäre zur Zahlung verpflichtet. Mit Vorkasse meinen die wohl, daß sie erst liefern, wenn bezahlt ist, jedoch werden sie wohl vorher die Lieferabsicht erklären und somit den Vertrag zu Stande kommen lassen. Altkunden bekommen wahrscheinlich die Ware gleich zugeschickt, d. h. konkludente Annahme des Vertragsangebotes mit gleicher Rechtsfolge...
Nur mal im Ernst: Wer wird denn schon zugeteilte Goldeuros nicht bezahlen wollen?
Zurück zur Ausagangsfrage, da waren wir uns wohl alle einig: Bei einem Verkaufspreis über dem im Bestellformular genannten Preis von 195 resp. 375 € besteht kein Abnahmezwang.
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05-02-2002, 19:29
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#21 (permalink)
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wo liegt das Problem?? Bei ALLEN Geschäften über das Internet hat man ein 14 Tägiges Rückgaberecht. Rechtlich festgelegt!! Ab 40 EURO muss sogar der Versender das Rückporto bezahlen
Grüße
Daniel
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