Es gibt ein Dokument der EG-Kommission zu den Euro-Münzen "Von der Konzeption bis zur Emission", aus dem ich mal zitiere (Seiten 5/6) - ist zwar etwas länger, gibt aber eine offizielle Auskunft auf die hier gestellten Fragen. Das komplette Dokument ist herunterzuladen z. B. von der Seite der Vertretung der EG-Kommission in Deutschland als pdf-Dokument unter
http://www.eu-kommission.de/pdf/dokumente/eumunz.pdf
Die Zahlen von 4 bis 9 in Klammern verweisen auf die Fußnoten, die ich ganz unten eingefügt habe.
Hier der Text:
"Wahl der Stückelungen
Im Jahr 1991 (d.h. ein Jahr vor Unterzeichnung des Maastricht-Vertrags) wird auf Initiative der Münzdirektoren der Mitgliedstaaten eine informelle Arbeitsgruppe eingesetzt, die die technischen Anforderungen an die Münzen der zukünftigen einheitlichen Währung untersuchen sollen. Im Mai 1992 werden die Kommissionsdienststellen zu diesen Arbeiten hinzugezogen. Im Februar 1994 billigt der Rat Wirtschaft und Finanzen den Entwurf eines Mandats : die « Mint directors working group for the technical study of the European single coinage system » wird mit der Aufgabe betraut, die technischen Aspekte zu prüfen und die Probleme aufzuzeigen, die gelöst werden müssen, um die zukünftigen europäischen Münzen erfolgreich herzustellen und in Umlauf zu bringen. Technisch wird die Frage der Stückelungen der Münzen von der Arbeitsgruppe der Münzdirektoren aufgrund einer Analyse der nationalen Praktiken und des Bedarfs rasch entschieden. Es gilt ein Gleichgewicht zu finden zwischen einer zu reichen Vielfalt, die die Erkennung einzelner Münzen erschweren kann, und einer zu beschränkten Zahl verschiedener Münzen, die die Geldrückgabe erschwert hätte. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es durchschnittlich 7,17 (4) verschiedene Stückelungen. Nach Erörterung dieser Frage schlagen die Münzdirektoren eine achtteilige Münzserie vor: 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent sowie 1 und 2 Euro. Die Emission einer 5-Euro-Münze wird erwogen, der Plan aber wieder verworfen, als beschlossen wird, eine Banknote mit diesem Nennwert auszugeben. Durch die Ausgabe von sechs unterschiedlichen Stückelungen von Cent-Münzen sollen die Währungsumrechnung und Rundungen in dem neuen System erleichtert werden. Der Beschluß über die Stückelungen wird am 3. Mai 1998 mit Erlaß der Verordnung (EG) Nr. 975/98 (5) des Rates über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen formell gefaßt.
Festlegung der technischen Merkmale der Münzen
Die Münzdirektoren legen den Ministern im Mai 1992 erste Vorschläge zu den technischen Merkmalen vor und werden von diesen beauftragt, ihre Arbeiten fortzusetzen. Die Vorschläge beinhalten bereits detaillierte Schemazeichnungen für die einzelnen Münztypen sowie Angaben zu Gewicht, Durchmesser und verwendeter Legierung. Es werden Kontakte zu den Automatenherstellern (insbesondere nach 1996 zur « European Vending Association » , EVA) sowie zu den Blindenverbänden aufgenommen, um mit diesen über die Vorschläge zu diskutieren. 1994 erarbeitet die Untergruppe einen Zwischenbericht. Er gibt eine erste Antwort auf den ganzen Komplex technischer Fragen, die die Herstellung der neuen Währung aufwirft. Der Schlußbericht wird im November 1996 veröffentlicht und im Februar 1997 überarbeitet. Im März 1997 fordert der Rat die Kommission auf, in Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 (ex 105 Absatz 2) EG-Vertrag einen formellen Vorschlag zu den technischen Merkmalen der Münzen vorzulegen.
Es werden erhitzte Diskussionen geführt, insbesondere über eine etwaige Verwendung von Nickel. Einige Studien machen deutlich, daß ein regelmäßiger und längerer Kontakt mit Legierungen schlechter Qualität auf Nickelbasis zu Hautentzündungen oder allergischen Reaktionen (Ekzeme…) führen kann. Der überwiegende Teil der medizinischen Studien kommt hingegen zu dem Ergebnis, daß Nickel völlig ungefährlich ist, wenn es in einer Legierung verwendet wird, deren Oberflächenbehandlung verhindert, daß Nickelionen in die Haut diffundieren. Nickel ist ein im Alltag häufig verwendetes Material: es findet sich in Bestecken, Posaunen oder auch in chirurgischen Instrumenten. Alle europäischen Länder verwenden Nickel bei der Herstellung ihrer Münzen. In den Vereinigten Staaten ist in 25% der Münzen Nickel enthalten, und dieses Metall hat der 5-Cent-Münze sogar ihren bekannten Beinamen gegeben. In Europa enthalten 75% der im Umlauf befindlichen Münzen Nickel.
Um die Kontroverse zu beenden, schlägt die Kommission vor, die Verwendung von Nickel auf die 1- und 2-Euro-Münzen zu begrenzen. Durch die sehr hochwertige Legierung wird das Allergie-Risiko weitestgehend ausgeräumt, und es bedarf des Nickels, um Techniken anwenden zu können, die das Fälschungsrisiko auf ein Minimum begrenzen: diese Münzen sind die ersten der Welt, bei deren Herstellung gleichzeitig eine Dreischichttechnik (drei Lagen von Legierungen) und eine Zweifarbtechnik (Rand- und Innenfläche aus unterschiedlichen Legierungen) angewandt werden. Für die anderen Münzen wird vorgeschlagen, das Nickel durch eine nickelfreie Legierung namens „Nordisches Gold“ zu ersetzen, das von der Automatenindustrie empfohlen wurde, da seine technischen Merkmale die Erkennung durch Münzautomaten erleichtert. Auf der Grundlage der Arbeiten der Münzdirektoren und nach Anhörung mehrerer Verwenderorganisationen legt die Kommission im Frühjahr 1997 in einer Mitteilung (6) an das Europäische Parlament, an den Rat und das Europäische Währungsinstitut (EWI) den Vorschlag für eine Verordnung über die technischen Merkmale der Münzen vor, die der Rat am 3. Mai 1998 (7) annimmt. Die Münzen unterscheiden sich im Gewicht (von 2,3 bis 8,5 Gramm), in der Größe (von 16,25 mm bis 25,75 mm), der Farbe (zweifarbig, kupferfarben oder gelb) und der Dicke (Anzeigewerte von 1,36 bis 2,125 mm).
Um Blinden und Sehbehinderten die Erkennung der Euro-Münzen zu erleichtern, werden die Ränder bei aufeinanderfolgenden Stückelungen (z.B. : 1 und 2 Cent, 1 und 2 Euro….) unterschiedlich gestaltet. In der Reihenfolge des zunehmenden Nennwerts der Münzen sind die Münzränder wie folgt ausgestaltet: glatt, glatt mit Einkerbung, glatt, Randprägung mit feiner Wellenstruktur, ohne Randprägung, Randprägung mit feiner Wellenstruktur, gebrochen geriffelt, Schriftprägung auf dem Münzrand fein geriffelt.
Der Durchmesser der Euro-Münzen bewegt sich innerhalb der Bandbreite der bestehenden nationalen Münzen (von 14 bis 31,1 mm). Die Münzautomatenhersteller sprachen sich für eine Mindestgröße von 15 Millimetern aus, da die Erkennung kleinerer Münzen für einige Automaten schwierig sei, und wiesen darauf hin, daß der Größenunterschied zwischen zwei verschiedenen Münzen mindestens 1 Millimeter betragen müsse. Die Europäische Blindenunion wünschte einen Unterschied von 3 Millimetern bei identischen Münzrändern, erklärten sich jedoch mit einem Größenunterschied von 2 Millimetern unter der Voraussetzung einverstanden, daß die Ränder der Münzen mit dem jeweils nächstgrößeren bzw. nächstkleineren Nennwert unterscheidbar ausgestaltet würden.
Die Form der Münzen ist rund. Die 20-Cent-Münze hat die Form der „Spanischen Blume“ (rund mit einigen tiefen Riefelungen). Die Herstellung einer viereckigen Münze, die eine Zeitlang erwogen wurde, wurde wegen der Probleme, die ihre Verwendung in Münzautomaten hervorgerufen hätte, wieder verworfen.
Die Beziehung zwischen Durchmesser und Dicke einer Münze wirkt sich auf ihre Lebensdauer aus. Die nationalen Münzen sind zwischen 1,22 und 3,15 Millimeter dick. Die Automatenhersteller sprachen sich für eine Dicke zwischen 1,3 und 2,1 Millimetern aus. Von den Blinden und Sehbehinderten wurde in dieser Frage keine Präferenz zum Ausdruck gebracht.
Die Automatenhersteller wünschten ein Gewicht von mindestens 2 Gramm. Eine Höchstgrenze besteht nicht, doch die Kosten für das verwendete Metall steigen natürlich mit zunehmendem Gewicht, und in der Praxis haben Münzen mit hohem Gewicht den Nachteil, das Portemonnaie der Verbraucher unangenehm schwer zu machen.
Die im Mai 1998 erlassene Verordnung wird im Februar 1999 (8) geändert, um Gewicht und Di-cke der 50-Cent-Münze zu erhöhen, die aufgrund ihrer technische Merkmale von einigen Apparaten mit der 20-Cent-Münze verwechselt werden kann. Bei dieser Gelegenheit wird die zuvor „grob geriffelte“ Rändelung der 50- und der 10-Cent-Münze durch eine „Randprägung mit feiner Wellenstruktur“ ersetzt (9).
(4) Die Anzahl der Münzen beläuft sich auf 5 in Belgien und Luxemburg, 6 in den Niederlanden, 7 in Dänemark, Griechenland, Irland, Portugal und im Vereinigten Königreich, 8 in Deutschland sowie 9 in Frankreich und Spanien.
(5) ABl. L 139 vom 11 Mai 1998, Seite 6.
(6) KOM (97) 247 vom 29. Mai 1997.
(7) Abl. L 139 vom 11. Mai 1998. Der Rat hatte den Entwurf der Verordnung bereits im Anhang zu einer Entschließung vom 19. Januar 1999 (Abl. C 35 vom 2. Februar 1998) veröffentlicht.
(8) Verordnung Nr. 423/1999 vom 22. Februar 1999. Abl. L 52 vom 27.2.1999, S. 2-3.
(9) Nach dem Wortlauf des zweiten Erwägungsgrundes „hat die Europäische Blinden-Union die Rändelung der 50- und der 10-Cent-Münze bemängelt, die nicht der Rändelung der Muster entsprach, denen sie bei den Anhörungen vor der Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 975/98 zugestimmt hatte“."
Klaus