21-10-2011, 18:16
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#35 (permalink)
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bei mir stand auf der Berechnung der Einfuhrabgaben der Zollbehörde(auch 2009):
"Sammlermünzen aus Edelmetal"
es war aber(auch) der KMS San Marino in Spiegelglanz
es wurden 7% Einfuhrabgaben berechnet also 6,86 Euro
aber ich musste nichts zahlen.... 
Die Sendung habe ich an der Haustür von dem Postboten angenommen. 
Da hat wahrscheinlich die Post die Einzahlung vorgenommen.
Ich definiere es mal so :
1. reine Willkür, man kann es ja mal probieren.
Hierbei wollte man mir einen Betrag von 14x,xx.- berechnen.
Nachdem ich nachfragte, woher dieser Betrag den komme, verschwand die Dame und legte mir einen neuen Wisch mit anderen Beträgen vor.
2. Inkompetenz
Trotz mehrmaliger Hinweise, wurden die 19% berechnet.
Dazu hatte ich den Z-Beamten eine Zollbescheinigung von 2009 vorgelegt (mit 7%), dies wurde aber ignoriert, das sich zwischenzeitlich ja einiges geändert habe bla bla bla
Mail ans Z-Amt ist raus :
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgemäß gegen o. a. Berechnung der Einfuhrabgaben (siehe Anlagen) Einspruch ein.
Begründung:
Die von Ihnen bzw. dem Zollamt gewählte Warennummer 7118 9000 90 9 ist falsch. Die Besteuerung wurde mit einem Steuersatz von 19 % statt 7% durchgeführt.
Die deklarierte Lieferung enthielt 1 Umlaufmünzensatz aus San Marino. Es handelt sich um kursgültige Münzen aus San Marino. Somit ist die richtige Warennummer 7118 9000 00 4 (Münzen aus unedlen Metallen - VSF Z 8212, Abs. 1 Abs. (4) Satz 3), was zu einer Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % führt.
Ich bitte um Neuberechnung der Zollanmeldung und Überweisung des zu viel erhobenen Betrages auf mein Konto:
*Daumen drücken* und abwarten...
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