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| Euromünzen Informationen zum Sammelgebiet Euromünzen (Gedenkmünzen und Kursmünzensätze KMS) |
15-08-2002, 13:09
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#1 (permalink)
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was tun mit unverlangt zugesendeten Goldmünzen!
Frage an die Experten: Ich habe heute von einer Münzhandelsgesellschaft aus Berlin den 100er Euro zugesandt bekommen. Sie wollen dafür 395 Euro haben. Ich hatte mal Interesse an dem Teil bekundet, aber naürlich nicht zu dem Preis. Muss ich nun die Münze nur zur Abholung durch die Münzgesellschaft bereithalten, oder muß ich die Münze auf eigene Kosten zurücksenden? Ich sehe eigentlich nicht ein, daß ich für unverlangte Ware noch auf Versandgebühren sitzenbleibe.
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15-08-2002, 13:34
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#2 (permalink)
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Retoure von Goldmünzen
Hi,
schicke die Münzen unfrei als Paket zurück, dann ist das Zeug versichert und die Kosten trägt der Empfänger. So mache ich das jedenfalls und es hat immer funktioniert.
MfG toni
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15-08-2002, 23:18
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#6 (permalink)
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Original geschrieben von Ralph H.
Falsch, lieber Guido.
Unverlangt zugeschickte Ware muss vom Empfänger weder aufgehoben noch zurückgeschickt werden.
Kurz: Man kann sie wegschmeissen!
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Dito wie Marvek.
Ich geh zur Sicherheit (wegen IP Nr) ins ChatCafe, bestelle irgendwo auf Rechnung 10KMS Vatikan,
lasse sie mir liefern und schmeiße sie weg -in meinen Schrank-
Wenn Post kommt, sage ich, ich habe nie bestellt?!?
DAT GEHT NICH.... Falls ja, schick mal eben ne Link dazu
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15-08-2002, 23:23
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#7 (permalink)
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1.,2.,3.
1. Die Gesellschaft sollte wohl D*M*G sein, was eine Abteilung/Tochter von M*D*M ist....
2. Die Frage ist, ob das wirklich unverlangt war, oder ob der ursprünglichen Vormerkung was stand...wir schicken Ihnen das unverbindlich zu....
3. Selbst wenn es unaufgefordert zugesandt worden war, darf man es nicht wegschmeissen oder sich ungerechtfertigt bereichern, sondern muss denen eine Chance geben, dies in einer zumutbaren Zeit abzuholen.
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15-08-2002, 23:31
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#8 (permalink)
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Original geschrieben von Ralph H.
Unverlangt zugeschickte Ware muss vom Empfänger weder aufgehoben noch zurückgeschickt werden.
Kurz: Man kann sie wegschmeissen!
Die Meinung, dass man die Ware aufheben muss, gehört ins Reich der Märchen.
Beide Sendungen orientierten sich an der aktuellen deutschen Rechtssprechung.
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Ist aber (noch) nicht zu empfehlen. Die Änderung ist noch recht neu und die Rechtssprechung ist zumindest noch nicht "ausgeprägt". Wenn man etwas Pech hat kann man auch an den falschen Richter geraten, der das anders auslegt.
Naja, ich denke mal, dass es eh niemand ernsthaft gemacht hätte, aber theoretisch kann man das wirklich wegschmeißen. Aber auf jeden Fall aber ist niemand dazu verpflichtet, das zurückzuschicken und womöglich noch auf eigene Kosten.
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24-04-2009, 17:49
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#10 (permalink)
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Ist zwar hier ein altes Thema, aber ich schreibe aus aktuellem Anlaß dazu:
Wer nicht bestellte Ware einfach behält oder wegschmeißt, ohne dem Absender vorher Bescheid zu geben und eine angemessene Frist zur Abholung einräumt, der erfüllt den Tatbestand der Unterschlagung.
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Das mag schon sein, nur wer kann denn bei einer ungewollten Zusendung - ohne Unterschrift der erhaltenden Zusendung - beweisen, dass gerade ich die nicht bestellte Ware bekommen habe?
Bei Empfangsbestätigung hättest du Recht!
Ohne Empfangsbestätigung hättest du nicht Recht!
Aber wer verschickt wohl eine Goldmünze ohne den Erhalt sich NICHT zu bestätigen lassen?
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24-04-2009, 19:25
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#11 (permalink)
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Das halte ich für den falschen Weg...
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Unverlangt zugeschickte Ware muss vom Empfänger weder aufgehoben noch zurückgeschickt werden.
Kurz: Man kann sie wegschmeissen!
MfG
Ralph H.
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Er hat sein Interesse bekundet,somit zwar nicht direkt bestellt.
Aber als unverlangt zugesendet zu bezeichnen, wäre grob fahrlässig. Es sei denn, er hat einen Höchstpreis genannt, der überschritten wurde. Andererseits wird er wohl nicht angegeben haben, wie lange er Interesse hat.
Größte Vorsicht mit Wegschmeißen oder behaupten, man hat es nicht mehr. Wer so verfährt, ist nicht besser als die Firma,die ein etwas diskutables Vertriebsverfahren hat.
Freundliche Grüße Matt
Geändert von Mattmit40 (24-04-2009 um 19:26 Uhr)
Grund: s
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24-04-2009, 19:29
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#12 (permalink)
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Den Tatbestand der Unterschlagung...
Das mag schon sein, nur wer kann denn bei einer ungewollten Zusendung - ohne Unterschrift der erhaltenden Zusendung - beweisen, dass gerade ich die nicht bestellte Ware bekommen habe?
Bei Empfangsbestätigung hättest du Recht!
Ohne Empfangsbestätigung hättest du nicht Recht!
Aber wer verschickt wohl eine Goldmünze ohne den Erhalt sich zu bestätigen lassen? 
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hättest Du auch ohne Empfangsbestätigung erfüllt. Allein der Beweis ist etwas schierig zu führen. Jedoch reicht da schon ein Zeuge wie der Postbote, von der Firma am soundsovielten Post erhalten zu haben.....
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24-04-2009, 20:14
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#13 (permalink)
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... Jedoch reicht da schon ein Zeuge wie der Postbote, ....
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Wenn der Absender viel Glück hat, dann hat der Postbote ein überdurchschnittlich gutes Gedächtnis. Das wird aber wahrscheinlich eher die Seltenheit sein. Vor allem in Anbetracht der großen Menge an Post, die so ein Postbote tagtäglich ausliefert.
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24-04-2009, 20:25
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#14 (permalink)
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Also mein Postbote kennt mich persönlich...
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Wenn der Absender viel Glück hat, dann hat der Postbote ein überdurchschnittlich gutes Gedächtnis. Das wird aber wahrscheinlich eher die Seltenheit sein. Vor allem in Anbetracht der großen Menge an Post, die so ein Postbote tagtäglich ausliefert.
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.. und ein übergroßes Gedächtnis muss der nicht haben, wenn er z.B. von der gleichen Firma Post bekommt.
Also, worauf ich hinaus will ist, dass ein schlechtes Gewissen bei den hier vorgeschlagenen Wegwerf-Methoden durchaus angebracht ist und ich Unterschlagung einfach auch nicht gut heiße. Ob die Zusendungsfirma nun nervt oder nicht.
Bestimmte Sachen macht man einfach nicht. Und unter Münz oder Geldschein-Sammlern hätte ich einfach mehr Anstand erwartet.....
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