Original geschrieben von benjaminschmid
Ich glaub das interessiert hier keinen
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Naja, das mag schon sein, daß es keinen so richtig interessiert.
Mich stört's auch nicht wirklich (es macht einen nur betroffen, weil ich von einem Münzhändler wie RS nicht gedacht hätte, daß er solche Inhalte auf seine HP bastelt!) Aber egal. Es gibt da halt nur den §184 des Stgb....den sollte man wenigstens mal gesehen haben.
"(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
und § 11 Abs. 3 sagt:
"Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen."
Gruß,
Flo