Du mußt ungefähr 8 g Feingold ( 8x15 euro/g)auf die Mark auftragen. Dann hast du einen Metallwert um die 120 Euro.
Das wäre dann aber trotzdem nur "vergoldet". Also Gold darf man dann nicht schreiben.
Normale Vergoldung hat ca. 0,05-0,1 mm Dicke.
Das ist schweinedünn und wiegt fast nichst. 1g Gold kostet 15 Euro.
Lass die Vergoldung mal o,1g wiegen-dann haste einen Metallwert von 1,50 Euro.
Und wenn dich dann einer anzeigt wegen Verstoß gegen das Münzgesetz....
Du darfst nämlich nichts vergolden( abändern), was mal gültige Umlaufmünze DM war.
Dann hast du garantiert nichts verdient daran!
denn:
Unzulässig ist es nach § 11 Abs. 1 Münzgesetz (MünzG) ferner, eine außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene (auch ausländische) Münze nachzumachen, zu verfälschen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder einzuführen, soweit sie nicht deutlich als Nachahmung gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden ist; dies gilt in gleicher Weise auch für Gegenstände, die den Anschein erwecken, als wären sie früher eine gültige (auch ausländische) Münze gewesen.
Verstöße gegen die vorgenannten Vorschriften stellen gemäß § 12 MünzG eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu EUR 10.000 geahndet werden.
http://www.bundesbank.de/download/ba...n_anlage10.pdf
§11 Münzg
I. Die Bundeswertpapierverwaltung geht bei Anwendung der Bestimmung davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Gestaltung als Nachahmung im Sinne von § 11 Abs. 1, Satz 2 Alt 1 MünzG nur dann erfüllt sind, wenn ein nachgemachtes Stück aus sich selbst heraus als Nachahmung deutlich erkennbar und die Kennzeichnung untilgbar ist.
1. Als aus sich selbst heraus erkennbar wird nur eine solche Kennzeichnung angesehen, die nicht erst durch Vergleich mit einem Original oder einer Abbildung des Originals festgestelltwerden kann. Nicht genügen daher Veränderungen des Münzmetalls, des Durchmessers, derStärke der Münzen, der Prägung, der Münzbilder und Hinzufügungen von Firmenzeichen,Initialen des Graveurs und ähnliches. Feingehaltsstempel sind zur Kennzeichnungnachgemachter Münzen als Nachahmung ebenfalls nicht geeignet, da auch bei Originalstücken Feingehaltsangaben vorkommen. Ungenügend ist weiter die Einprägung von Buchstaben, z.B. einem „C“, „N“, „NP“ oder „R“ als Abkürzung von Copy, Nachgemacht,Nachprägung oder Replik, da sie als Münzzeichen, Münzmeisterzeichen oderMünzsammlerzeichen fehlgedeutet werden können.