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Goldmünzen Hier finden Sie alle Informationen zu Goldmünzen - Anlagemünzen und dem Thema Gold im Allgemeinen , sowie der Wertanlage.

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Alt 31-03-2006, 09:46   #1 (permalink)
 
Lightbulb Auktionen bei Banken (z.B. UBS) = Echtheit der Münze garantiert?

Hallo liebes Forum

Kann man davon ausgehen, dass bei offiziellen Auktionen bei Banken (z.B UBS Schweiz, od. Deutsche Bank) die Gold-Münzen, bzw. natürlich auch die anderen Münzen, garantiert echt sind, da diese von Experten geprüft worden sind?
Oder kann man auch dort Pech haben und eine Fälschung ersteigern?

Besten Dank für Eure Hilfe

Grüsse
Roland
aragon2008 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31-03-2006, 10:48   #2 (permalink)
 
Hallo

sicher sind im traditionellen Münzhandel zum großen Teil erfahrene Experten am Werk, die eine Goldmünzenfälschung problemlos erkennen, zum Teil aber auch nicht !!
Trotzdem heißt es in den AGB *Echtheitsgarantie und Rückgaberecht*
Leider bedeutet dies natürlich nicht, das die Münze garantiert 100% echt ist, sondern nur, das ich als Käufer beim geringsten Verdacht nach Prüfung durch Dritte oder eigene Zweifel diese Münze problemlos und kostenfrei zurück geben kann.

Verkaufe ich als Privatsammler Münzen über xbay so garantiere ich auch die Echtheit und gewähre Rückgaberecht, und zwar gerade deswegen, weil ich nicht das Handwerkszeug zur Prüfung der Echtheit besitze, von eindeutigen Machwerken einmal abgesehen.

Freundlicher Gruß
rocco ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31-03-2006, 10:58   #3 (permalink)
 
genauso sehe ich das auch.

Es ist ja schon vorgekommen, dass in namhaften Auktionshäusern Fälschungen verkauft worden sind.
Ausschließen kann man das nie, jedoch die Gefahr verringern, indem man einen 2. Gutachter zu Rate zieht.
4 Augen sehen mehr als 2.
bionicdragon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31-03-2006, 19:20   #4 (permalink)
 
Question Rückgabe-Recht

Hallo zusammen

Vielen Dank für die raschen und sehr aufschlussreichen Antworten.

Wie lange ist denn so ein Rückgabe-Recht anwendbar?

Kann ich auch noch nach 10 Jahren oder mehr der Bank/Auktionshaus eine falsche Münze zurückgeben? Oder muss ich sofort einen unabhängigen Sachverständigen zu Rate ziehen?

Grüsse
Roland
aragon2008 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31-03-2006, 20:03   #5 (permalink)
 
Normalerweise gibt es zeitlich unbegrenzte Echtheitsgarantie.
Näheres steht jedoch in den jeweiligen Auktionsbedingungen.
jeggy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02-04-2006, 19:49   #6 (permalink)
 
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, verjähren nach 30 Jahren alle Ansprüche, selbst bei arglistiker Täuschung und Betrug.

Gruß,

Nik
Niklas Woitok ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02-04-2006, 20:42   #7 (permalink)
 
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, verjähren nach 30 Jahren alle Ansprüche, selbst bei arglistiker Täuschung und Betrug.

Gruß,

Nik
Wäre mal interessant, ob das auch so ist, wenn zeitlich unbegrenzte Gewährleistung expliziter Vertragsbestandteil ist.
jeggy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-04-2006, 10:10   #8 (permalink)
 
Wäre mal interessant, ob das auch so ist, wenn zeitlich unbegrenzte Gewährleistung expliziter Vertragsbestandteil ist.
Vor einigen Jahren hat die Firma Leatherman (Taschenmesser) mal probleme bekommen, da sie die Lebenslange Funktionsgarantie auf ihre Messer nicht mehr nur in den USA sondern auch in Deutschland anbieten wollten.

Die Mitbewerber schliefen nicht, kurz darauf hiess es nur noch 30 Jahre.

(.... meine ich. Ist schon etwas lang her)

Mittlerweise scheines es aber auch in den Staaten nur noch 25 Jahre zu sein.

Andi
andiCT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-04-2006, 12:06   #9 (permalink)
 
Hallo zusammen

Vielen Dank für die raschen und sehr aufschlussreichen Antworten.

Wie lange ist denn so ein Rückgabe-Recht anwendbar?

Kann ich auch noch nach 10 Jahren oder mehr der Bank/Auktionshaus eine falsche Münze zurückgeben? Oder muss ich sofort einen unabhängigen Sachverständigen zu Rate ziehen?

Grüsse
Roland
Hallo, reicht eigentlich ein Bild der Münze, die man vor zig-Jahren erworben hat, um zu beweisen, dass es sich tatsächlich um die damalige Münze handelt, die man beanstandet. Oder welche anderen Charakteristika kommen da in Frage ?? Gruß Dieter Sauter (stesido00)
stesido00 ist offline   Mit Zitat antworten
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