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| Goldmünzen Hier finden Sie alle Informationen zu Goldmünzen - Anlagemünzen und dem Thema Gold im Allgemeinen , sowie der Wertanlage. |
12-07-2006, 09:57
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#1 (permalink)
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Platin-Münzen (und Gold)
Hallo,
ich habe mal eien Frage. Angenommen ich möchte z.B. eine Gold- oder Platinmünze kaufen. Edelmetalle sind doch bestimmt mit Mehrwertsteuer belegt, Gold ja auf jeden Fall, oder?
Wäre es dann geschickter, wenn es sich nicht um eine ausschließliche Sammlermünze handelt sondern um eine Wertanlagemünze, diese Münze in einem anderen Land zu kaufen? Sprich dort, wo der Mehrwertsteuersatz geringer ist? Oder werden die Metalle in jedem Land unterschiedlich besteuert?
Ich finde dazu leider keine Infos bei google (oder ich suche falsch...), kann mir jemand genauere Infos geben?
Grüße
Fabian
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12-07-2006, 14:01
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#4 (permalink)
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Hallo,
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Angenommen auf Platin ist 16% Mwst und ich kaufe in einem Land der EU, das eine geringere Mwst hat als Deutschland, dann muss ich doch innerhalb der EU nicht nachverzollen, oder?
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Da bleibt dann ja nur Luxemburg oder Zypern, da sparst du dann 1%...
Gruß,
Thomas
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12-07-2006, 17:20
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#7 (permalink)
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Es sei denn, die Münzen sind in der Liste des Bundesfinanzministeriums "Befreites Anlagegold" aufgeführt. Somit sind sie völlig mehrwertsteuerfrei, egal zu welchem Preis verkauft wird.
Gruß
code46
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Einspruch euer Ehren.
Diese Liste ist nur gültig, wenn die Münzen die Kriterien des Artikels 26b Teil A Ziffer ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen.
http://www.jurathek.de/showdocument....1&referrer=399
Fazit: Goldmünzen mit Sammleraufschlägen, wie bereits genannt, sind Einfuhr-/bzw. Umsatzsteuerpflichtig
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12-07-2006, 23:18
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#8 (permalink)
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Einspruch euer Ehren.
Diese Liste ist nur gültig, wenn die Münzen die Kriterien des Artikels 26b Teil A Ziffer ii) der 6. EG-Richtlinie erfüllen.
http://www.jurathek.de/showdocument....1&referrer=399
Fazit: Goldmünzen mit Sammleraufschlägen, wie bereits genannt, sind Einfuhr-/bzw. Umsatzsteuerpflichtig
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In der Liste steht drin:
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Es wird davon ausgegangen, dass die in dieser Liste aufgeführten Münzen die Kriterien des Artikels 26b erfüllen und deshalb als Anlagegold zu behandeln sind. Demzufolge ist ihre Lieferung während des gesamten Jahres 2006 von der MwSt befreit.
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Daher muss man die Erfüllung der Kriterien nicht nochmals extra hinterfragen, oder? Sonst macht die Liste ja keinen Sinn
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...de00100022.pdf
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13-07-2006, 07:35
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#9 (permalink)
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Daher muss man die Erfüllung der Kriterien nicht nochmals extra hinterfragen, oder? Sonst macht die Liste ja keinen Sinn
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Ich habe einmal einen Satz Münzen vom Zoll geholt (Singapur Löwen). Ich hatte Sie Ihnen in der Liste gezeigt, hatte ihnen beschrieben, dass Sie alle Kriterien der steuerfreien Anlagemünzen erfüllen. Antwort war, dass Sie es nicht genau wüssten und 16% zahlen müsste, wenn ich was dagegen hätte, müsste ich Einspruch einlegen.
Ich denke Bilder zu den Münzen wären in der Liste angebracht.
Das habe ich gemacht und mein Geld zurückbekommen, sowie ein Schreiben, wo ich bei einem erneuten Problem einen direkten Ansprechpartner der Hauptzollstelle habe.
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13-07-2006, 17:06
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#11 (permalink)
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Also, das der Zoll in manchen Bereichen keine Ahnung hat, ist glaube ich hinlänglich bekannt. Deshalb ist das jetzt für mich keine hinzunehmende Erklärung. Hier ist der Empfänger oft in der Beweispflicht.
Wenn ich z.b. eine 10/20 oder 50 € Goldmünze aus Frankreich kaufen, ist diese nicht besteuert. Bei keinem Händler.
Aber hier gibt es sicher auch eine "Grauzone" in der sich alle bewegen, ohne
sich ganz genau an die Vorgaben zu halten.
Gruß
code46
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Wieso nicht?
nenne mir bitte das Gewicht und den Verkaufspreis von den Münzen, die Du meinst.
z.B. bei einer Unze ist immerhin momentan bis knapp 920,- Euro Steuerfrei.
Wer darüber verkauft, kann sich evtl. noch was mit dem Goldkurs zurechtrücken. Sprich Zeitpunkt der Festsetzung.
(PS: ich meine damit nicht, dass er ewig Spielraum hat)
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13-07-2006, 21:13
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#13 (permalink)
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Ich habe einmal einen Satz Münzen vom Zoll geholt (Singapur Löwen). Ich hatte Sie Ihnen in der Liste gezeigt, hatte ihnen beschrieben, dass Sie alle Kriterien der steuerfreien Anlagemünzen erfüllen. Antwort war, dass Sie es nicht genau wüssten und 16% zahlen müsste, wenn ich was dagegen hätte, müsste ich Einspruch einlegen.
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Denen hätte ich sofort den Einspruch zur Niederschrift diktiert mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bis über den Einspruch entschieden ist
Ich denke, die hätten dann erstmal blöd geschaut und dann die Sache gleich geregelt.
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