Münzen
Werbung www.honscha.de

Zurück   Münzen / Euromünzen - Deutsches Münzenforum > Münzen > Goldmünzen

Goldmünzen Hier finden Sie alle Informationen zu Goldmünzen - Anlagemünzen und dem Thema Gold im Allgemeinen , sowie der Wertanlage.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 08-12-2006, 09:54   #1 (permalink)
 
Mehrwertsteuer

Alle Goldbarren, Silbermünzen und -barren unterliegen einer Verkaufssteuer (Umsatz- oder Mehrwertsteuer). Wo ist diese Steuer am geringsten, und wieviel Münzen kann ich verkaufen ohne steuerpflichtig zu werden.
hejo16 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08-12-2006, 11:18   #2 (permalink)
 
Beitrag anzeigen
Alle Goldbarren, Silbermünzen und -barren unterliegen einer Verkaufssteuer (Umsatz- oder Mehrwertsteuer). Wo ist diese Steuer am geringsten, und wieviel Münzen kann ich verkaufen ohne steuerpflichtig zu werden.
Zu fallbezogenen Auskünften im Steuerrecht sind ausschliesslich die steuerberatenden Berufe berechtigt.
Frage also am Besten Deinen Steuerberater oder das für Dich zuständige Finanzamt.
mifrjoar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08-12-2006, 16:43   #3 (permalink)
 
Auf Feingoldbarren gibt es keine Märchensteuer.
jeggy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-12-2006, 12:03   #4 (permalink)
 
jeggy

Da schmeisst du etwas durcheinander. Auf Goldbarren wird in Dweutschland keine MWST erhoben. Das heißt ich kaufe als Kunde Gold MWST-frei. Wenn ich aber mit Goldbarren handel muß ich trotzdem eine Umsatzsteuer bezahlen.
Goldnase ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-12-2006, 13:42   #5 (permalink)
 
@Goldnase

Ich habe mich zwar nicht intensiv mit diesem Thema beschäftigt, bislang dieses Gesetz jedoch so verstanden...

Steuerbefreiungen/Geldgeschäfte

(§ 4 Nr. 8 UStG ) Für die verschiedensten Geldgeschäfte enthält das UStG eine Steuerbefreiung. Dadurch sollen die damit im Wesentlichen befassten Banken von der Umsatzbesteuerung ausgenommen werden. Die Steuerbefreiung gilt allerdings auch für alle anderen Unternehmer, die entsprechende Geschäfte tätigen. Eine ausschließliche Bindung nur an Banken ist nicht vorgesehen.

Im Einzelnen werden die folgenden Umsätze von der Steuerbefreiung erfasst:

1. Gewährung und Vermittlung von Krediten,

2. Verkauf und Vermittlung von gesetzlichen Zahlungsmitteln, soweit sie nicht wegen ihres Metallgehaltes oder ihres Sammlerwertes umgesetzt werden,

3. Umsätze und deren Vermittlung im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren, ausgenommen die Einziehung von Forderungen,

4. typischen Bankgeschäfte (Einlagengeschäft, Kontokorrentverkehr, Zahlungs- und Überweisungsverkehr, Inkasso von Handelspapieren),

5. Geschäfte mit Wertpapieren, ausgenommen die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren,

6. Geschäfte mit Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen,

7. Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten,

8. Verwaltung bestimmter Sondervermögen,

9. Verkauf der im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert,

10. Beteiligung als stiller Gesellschafter an dem Unternehmen eines anderen,

11. Geschäfte mit Goldbarren, Goldmünzen, die als gesetzliche Zahlungsmittel gelten und mit unverarbeitetem Gold.

Mit Ausnahme der steuerbefreiten Umsätze nach Nummern 8-10 kann der Unternehmer auf die Steuerfreiheit verzichten, wenn die Voraussetzungen für eine Option vorliegen und dadurch einen eventuellen Vorsteuerabzug erlangen. Für die Verwaltung der Sondervermögen, den Handel mit Wertzeichen und die Beteiligung als stiller Gesellschafter ist ein Verzicht ausgeschlossen.
Zu 11.

Die Lieferung und die sonstigen Leistungen in Verbindung mit Gold sind auf bestimmte Gegenstände beschränkt. Dabei handelt es sich um Goldbarren mit einem Reinheitsgrad von 995 Promille in typisierter Form, Goldmünzen mit einem Reinheitsgrad von mindestens 900 Promille, die vom Ausgabestaat als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert werden und noch nicht außer Kurs gesetzt worden sind. Außerdem darf für diese Goldmünzen der Sammlerwert nicht im Vordergrund stehen, z.B. durch Erwerbs- oder Veräußerungsbeschränkungen oder eine niedrige Auflage (unter 25.000 Stück). Die insoweit steuerfrei zu handelnden Goldmünzen werden im Bundessteuerblatt Teil I aufgelistet. Bei Bedarf wird die Liste ergänzt (zuletzt BStBl 1994 I S. 534). Auch unbearbeites Gold in anderer Form ist steuerbefreit, wenn es mit einem Reinheitsgrad von mindestens 900 Promille gehandelt wird.
Ausgeschlossen ist die Steuerbefreiung für Leistungen in Zusammenhang mit Schmuck in jeglicher Form, Sammlermünzen und verarbeitetem Gold für andere, insbesondere industrielle Zwecke. Auch die Lieferung von Goldabfällen durch Zahnärzte, Dentallabors oder Juweliere fällt nicht unter die Steuerbefreiung.

Steuerbefreit ist der Handel mit diesem Gold auch in Form der Veräußerung von Miteigentumsanteilen an größeren Beständen oder der Übertragung von Optionen oder Lieferansprüchen sowie die Bearbeitung von Goldbarren. Gleiches gilt bei Vermittlung dieser Umsätze.

Geändert von jeggy (11-12-2006 um 13:47 Uhr)
jeggy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-12-2006, 17:11   #6 (permalink)
 
Dann lieg ich falsch. Also demnach ist der Handel mit Barren auch für den Verkäufer Umsatzsteuerfrei?!


Du hattest dann wohl Recht.
Entschuldigung!
Goldnase ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-12-2006, 22:31   #7 (permalink)
 
Mir sind keine Geschäfte zwischen zwei getrennten natürlichen/juristisischen Personen bekannt, wo nur eine Partei Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer zahlt. Wo keine Mehrwertsteuer, da keine Umsatzsteuer. Soweit zumindest mein Wissensstand. Sollte es Gegenbeispiele geben, würden die mich interessieren.

Gruss,
jeggy
jeggy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-12-2006, 22:49   #8 (permalink)
 
Beitrag anzeigen
Mir sind keine Geschäfte zwischen zwei getrennten natürlichen/juristisischen Personen bekannt, wo nur eine Partei Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer zahlt. Wo keine Mehrwertsteuer, da keine Umsatzsteuer. Soweit zumindest mein Wissensstand. Sollte es Gegenbeispiele geben, würden die mich interessieren.

Gruss,
jeggy
Zu den Begriffsbestimmungen:
Mehrwertsteuer: Ist der Oberbegriff, weil der Mehrwert besteuert wird (das auszuführen ist mir jetzt zu viel)
Umsatzsteuer: Ist die Steuer, die auf ausgehende Umsätze berechnet wird, deshalb heist das ja auch Umsatzsteuergesetz.
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, welche der Unternehmer in erhaltenen Rechnungen (= Umsatzsteuer beim Lieferanten) findet und durch Abzug von seiner Umsatzsteuer "wiederbekommt". Die Differenz nennt man Zahllast und entspricht dem Mehrwert zwischen Einkauf und Verkauf (egal ob Handel oder Industrie).
Insofern hat jeggy natürlich Recht, an dieser Steuer sind immer beide beteiligt, auch wenn die Privatperson nur Umsatzsteuer bezahlt, ohne Vorsteuer in Abzug bringen zu können (wäre dies der Fall könnte man die Steuer gleich abschaffen).
mifrjoar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-12-2006, 22:59   #9 (permalink)
 
Beitrag anzeigen
(das auszuführen ist mir jetzt zu viel)
...ist auch müßig Aber dennoch danke für die Auffrischung, so hatte ich mir das auch mal angelesen.
jeggy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12-12-2006, 22:00   #10 (permalink)
 
Die insoweit steuerfrei zu handelnden Goldmünzen werden im Bundessteuerblatt Teil I aufgelistet. Bei Bedarf wird die Liste ergänzt (zuletzt BStBl 1994 I S. 534).


Die genannte Liste wird übrigens jedes Jahr aktualisiert. Enthält die gängigen Anlagemünzen aller Länder, die Goldmünzen prägen.
Lord Vetinari ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mehrwertsteuer Nitz277 Plauderecke 19 27-11-2006 15:39
Mehrwertsteuer bei Münzverkauf jowie Euromünzen 8 31-07-2003 17:12
Mehrwertsteuer bei Ebay corrado26 Münzauktionen im Internet 18 08-04-2003 20:53
mehrwertsteuer steklo Münzauktionen im Internet 3 27-08-2002 22:34
Frage zur Mehrwertsteuer Physiker Euromünzen 2 12-07-2002 11:33


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:33 Uhr.