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Goldmünzen Hier finden Sie alle Informationen zu Goldmünzen - Anlagemünzen und dem Thema Gold im Allgemeinen , sowie der Wertanlage.

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Alt 04-01-2008, 10:36   #1 (permalink)
 
euro münze

Hallo,ich habe mal eine Frage!Wo werde ich eine 200 Euro Goldmünze der Prägung A von 2002 los???


--- Anmerkung: Vorsicht Betrug ---

Geändert von Golden-Lord (20-01-2008 um 20:11 Uhr)
von Naumburg ist offline  
Alt 04-01-2008, 10:45   #2 (permalink)
 
Schick sie einfach zu mir , ne Spass beiseite.

Bei einem Münzhändler deines Vertrauens, bei ebay, per Zeitungsannonce.
jannys33 ist offline  
Alt 04-01-2008, 12:37   #3 (permalink)
 
Ebay und Münzhändler sind wahrscheinlich die besten Alternativen. Sinnvoll ist se erst einmal die Preise mit ebay zu vergleichen, dann zum Händler zu gehen und deren Angebote abzuwarten und dann entscheiden wo du sie verkaufst.

Ich geb dir dafür 250€
Kerrigan2 ist offline  
Alt 04-01-2008, 12:45   #4 (permalink)
 
Ich täte dir sogar 750 Euro cash bezahlen
(aber bei Ebay kriegst du locker 1100 - 1200 Euro dafür, selbst bei Startpreis 1 Euro...)

Münzhändler werden wahrscheinlich deutlich weniger bezahlen wollen...


PS: Wenns nur ums Loswerden geht: für den Nennwert muss die theoretisch jeder Einzelhändler annehmen...
bayreuth ist offline  
Alt 04-01-2008, 14:19   #5 (permalink)
 
Hallo,
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PS: Wenns nur ums Loswerden geht: für den Nennwert muss die theoretisch jeder Einzelhändler annehmen...
[Klugsch...] nö, muß er nicht... [/Klugsch...]

Gruß,
Thomas
thhko ist offline  
Alt 04-01-2008, 16:53   #6 (permalink)
 
Ich dachte immer, dass das offizielles Zahlungsmittel in D wäre??
bayreuth ist offline  
Alt 04-01-2008, 17:11   #7 (permalink)
 
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Ich dachte immer, dass das offizielles Zahlungsmittel in D wäre??
Falsch gedacht, bzw. falsch interpretiert:

Das Münzgesetz vom 21. Dezember 1999 (MünzG 2002), welches das MünzG 1950 zum 1. Januar 2002 ersetzt hat, ergänzt diese Vorschrift in Bezug auf deutsche Euro-Gedenkmünzen und definiert auch die zu nennenden Personen (§ 3 Abs. 1 und 2 MünzG 2002). Die Annahmepflicht von deutschen, auf Euro lautende Gedenkmünzen ist auf Euro 100,-- je Zahlung beschränkt. Ergänzend gilt die Beschränkung auf 50 Münzen auch für aus Umlauf- und Gedenkmünzen zusammengesetzten Zahlungen (Abs. 1). In Absatz zwei werden Bundeskassen und die Deutsche Bundesbank verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in unbegrenzter Zahl und unbegrenzter Höhe als Zahlungsmittel anzunehmen oder die in andere Nominale umzutauschen.
rufuszufall ist offline  
Alt 05-01-2008, 01:16   #8 (permalink)
 
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Hallo,
[Klugsch...] nö, muß er nicht... [/Klugsch...]
Er wäre aber schön blöd, wenn er's nicht täte!
Lolo! ist offline  
Alt 14-01-2008, 10:52   #9 (permalink)
 
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Er wäre aber schön blöd, wenn er's nicht täte!
Och, ob es denn Sinn machen würde? Den ganzen Verkaufstrouble wegen ein bisschen Gewinn?
bionicdragon ist offline  
Alt 14-01-2008, 18:55   #10 (permalink)
 
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Falsch gedacht, bzw. falsch interpretiert:

Das Münzgesetz vom 21. Dezember 1999 (MünzG 2002), welches das MünzG 1950 zum 1. Januar 2002 ersetzt hat, ergänzt diese Vorschrift in Bezug auf deutsche Euro-Gedenkmünzen und definiert auch die zu nennenden Personen (§ 3 Abs. 1 und 2 MünzG 2002). Die Annahmepflicht von deutschen, auf Euro lautende Gedenkmünzen ist auf Euro 100,-- je Zahlung beschränkt. Ergänzend gilt die Beschränkung auf 50 Münzen auch für aus Umlauf- und Gedenkmünzen zusammengesetzten Zahlungen (Abs. 1). In Absatz zwei werden Bundeskassen und die Deutsche Bundesbank verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in unbegrenzter Zahl und unbegrenzter Höhe als Zahlungsmittel anzunehmen oder die in andere Nominale umzutauschen.
Man lernt wohl wirklich nie aus; ich dachte bisher auch, dass die Gedenkmünzen in jeder beliebigen Menge bzw. Wert im Handel angenommen werden müssen. Ich wusste nur, dass sie mich mit ausländischen Gedenkmünzen rausschmeißen können...
andi-friedrich ist offline  
Alt 14-01-2008, 20:15   #11 (permalink)
 
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Die Annahmepflicht von deutschen, auf Euro lautende Gedenkmünzen ist auf Euro 100 je Zahlung beschränkt.
Die Gesetzesänderung mit der Erhöhung auf 200 Euro ist schon unterwegs. Dabei entfällt dann die Annahmepflicht an Bundeskassen.
schoen ist offline  
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