SORRY: FEHLER 2008 !!!!!!!!!!!!!
Trotz aller Unkenrufe, daß der Einspruch nur innerhalb 3 Monaten möglich sei:
Ich habe beim Hauptzollamt Frankfurt/Main Anfang Juli 2009 Bescherde/Einspruch darüber eingelegt, daß die Goldmünzen des Vatikans 20/50 Euro des Jahres 2008 mit 7 % Zoll belegt wurden - und eine Kopie der Berechnung beigefügt.
Vor 10 Tagen erhielt ich die Rückerstattung in Höhe von gut 40 Euro für die in 2008 erhobenen Zollgebühren.
Da es sich um Anlagemünzen handelt, die lt. Liste Abgabenfrei sind, entfällt die Einfuhrumsatzsteuer - wie es richtig heißt - in Höhe von 7 %.
Wer also diese zahlen musste, sollte sich darauf berufen und diese vom Hauptzollamt Frankfurt/Main zurückverlangen.
Wenn die Zöllner ihre eigenen Gesetze bzw. Weisungen nicht kennen, können Sie uns Verbraucher nicht dafür zur Kasse bitten - oder müssen dann auch nachträglich ertstatten. Unwissenheit schützt vor ..... nicht