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Goldmünzen Hier finden Sie alle Informationen zu Goldmünzen - Anlagemünzen und dem Thema Gold im Allgemeinen , sowie der Wertanlage.

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Alt 06-09-2009, 21:25   #1 (permalink)
 
100 Kronen Fälschungen?

Hallo und schönen Abend,

bin bei einem allseits bekannten Auktionshaus heute über eine Versteigerung einer 100 Kronen Goldmünze von 1915 gestolpert, die sehr niedrige Gebote hatte.
Der Verkäufer hat mir auf meine Frage bezüglich des Gewichtes leider nicht geantwortet. Da ich weiss, dass es von dieser Münze Fälschungen gibt und soweit ich mich erinnern kann auch Prägungen aus anderen Metallen, die die Banken ausgestellt haben, war ich skeptisch und anscheinend alle anderen auch, den die Auktion ergab nur Euro 267, was für eine 100 Kronen-Münze (immerhin hat die amtliche Nachprägung doch über 30 Gramm Gold) recht günstig wäre.
Was mich allerdings etwas verwundert hat, war dass der Verkäufer einen Hinweis auf die Randschrift "unitis viribu ..." gemacht hat. Sind Fälschungen wirklich so genau, dass sie sogar die Randschrift haben oder ist dies ein Hinweis, dass die Münze doch echt ist. Oder gibt es diese Randschrift bei den amtlichen Neuprägungen gar nicht. Bei Schön ist leider kein Hinweis auf die Randschrift vorhanden.

Danke für alle Informationen, die ihr mit geben könnt
michelmaria
michelmaria ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07-09-2009, 08:12   #2 (permalink)
 
Die 100 Kronen-Fälschungen, von denen es reichlich gibt, sind äußerlich kaum vom Original zu unterscheiden. Einfaches und sicheres Erkennungsmerkmal ist das Gewicht. Die Fälschungen wiegen ca. 21 bzw. ca. 27 gr. Wenn der Verkäufer keine Angaben zum Gewicht machen wollte, dann wird er mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Betrüger sein. Wie ist denn der ebay-Name? Die meisten dieser schwarzen Schafe sind bekannt.
54321 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08-09-2009, 10:02   #3 (permalink)
 
Hallo und schönen Tag,

anbei die Artikelnummer: 200379581252

Was mich insbesondere interessiert hätte ist, ob die angegebene Randschrift auch bei den Fälschungen vorhanden ist oder ob durch das Vorhandensein der Randschrift auf die Echtheit der Münze geschlossen werden kann, auch wenn man das Gewicht nicht kennt.

LG
michelmaria
michelmaria ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08-09-2009, 14:27   #4 (permalink)
 
Wenn echt dann wirklich ein Schnäppchen, wenn falsch, bleibt nur Geld zurückfordern. Falschgoldhandel ist eine Straftat.

Das mit der Randschrift kann man nichts sagen. Es bleibt wirklich nur das Gewicht offen. Das Bild in Ebay zeigt eigentlich von der Qualität her eine echte.
Golden-Lord ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08-09-2009, 16:33   #5 (permalink)
 
Die 21 gr.-Varianten sehen wirklich täuschend ähnlich aus, einschließlich der Randinschrift. Angeblich sollen die als Ausstellungsexemplare für Banken und Händler sogar mit den Originalwerkzeugen hergestellt worden sein.

Bei dem Angebot fällt auf, dass der Verkäufer Goldmünzen ansonsten nur kauft, das allerdings öfter. Dass einer, der sich mit der Materie auskennt, sich wirklich durch eine unglückliche Artikelbeschreibung derart selbst schädigt? Na ja, ich will mal an das gute im Menschen glauben.

Im übrigen stimme ich Golden-Lord zu. Das war ein Schnäppchen mit geringem Risiko, denn wenn sie nicht echt sein sollte, dann wäre es in diesem Fall kein Problem, den Kauf zurück abzuwickeln. Immerhin war "Gold" als Eigenschaft zugesichert und der Vertrieb einer falschen 100 Krone ist nach dem MünzG verboten, Verträge darüber sind nichtig.
54321 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08-09-2009, 17:35   #6 (permalink)
 
Gold ?

Das Fragezeichen nach "Gold" in der Überschrift weißt m.E. relativ eindeutig darauf hin, dass es sich nicht um Gold handelt. Somit eigentlich ein klarer Hinweis, die Finger davon zu lassen. Verwunderlich, dass trotzdem mehrere Bieter bis zu 267 Euro riskieren.

Eine solche Beschreibung nach dem Motto "weiß zwar nicht, was das ist, aber möglicherweise etwas Wertvolles" ist allerdings unzulässig. Auch ein privater Anbieter muss eindeutig angeben, was er anbietet. Wenn er es nicht weiß, muss er vorher kompetenten Rat einholen oder das Angebot eben bleiben lassen. Eine Rückabwicklung ist daher trotz Ausschluss der Gewährleistung möglich, wenn auch bei einem privaten Anbieter evtl. mit Aufwand und Ärger verbunden.

Zudem steht noch im Raum, ob der Käufer überhaupt merkt, was er da bekommt.
Löwenherz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08-09-2009, 17:44   #7 (permalink)
 
Ja, das Fragezeichen hatte ich übersehen. Es erscheint bei mir nach einem Zeilenumbruch erst in der nächsten Zeile.

In jedem Fall ist der Kaufvertrag über eine 100-Kronen-Fälschung nach § 134 BGB i.V.m. § 11 MünzG unwirksam.
54321 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-09-2009, 13:27   #8 (permalink)
 
die münze ist eine fälschung.
da ich gegen den verkäufer jetzt vorgehen werde, wäre ich dankbar, wenn michelmaria sich bei mir melden könnte. die tatsache, dass der verkäufer auf explizite nachfrage zum gewicht schweigt, ist mehr als eindeutig und ein klarer hinweis auf betrugsabsicht. hätte ich bei 307 positiven bewertungen nicht vermutet.
hinweise bitte per pn

danke im voraus
goldmob ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-09-2009, 17:42   #9 (permalink)
 
Hallo goldmob,


du hast ein mail von mir erhalten.

LG
michelmaria
michelmaria ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-09-2009, 22:28   #10 (permalink)
 
@ goldmob:

Sei froh, dass Du ausnahmsweise in der glücklichen Situation bist, Täuschungsabsicht nicht nachweisen zu müssen. Es ist bereits verboten und rechtlich unwirksam, eine unechte 100 Kronen-Münze zu verkaufen, egal ob der Verkäufer gut- oder bösgläubig war.
Beitrag anzeigen
...
In jedem Fall ist der Kaufvertrag über eine 100-Kronen-Fälschung nach § 134 BGB i.V.m. § 11 MünzG unwirksam.
Schweigen auf die Frage von michelmaria ist sicher kein Beweis für Betrugsabsicht zu Deinen Lasten. Aber darauf kommt es eben auch nicht wirklich an, s.o.
54321 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-09-2009, 08:43   #11 (permalink)
 
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@ goldmob:

Sei froh, dass Du ausnahmsweise in der glücklichen Situation bist, Täuschungsabsicht nicht nachweisen zu müssen. Es ist bereits verboten und rechtlich unwirksam, eine unechte 100 Kronen-Münze zu verkaufen, egal ob der Verkäufer gut- oder bösgläubig war.

Schweigen auf die Frage von michelmaria ist sicher kein Beweis für Betrugsabsicht zu Deinen Lasten. Aber darauf kommt es eben auch nicht wirklich an, s.o.
beweisen muss ich gar nichts außer der münzfälschung, das ist schon klar.

aber die anfrage von michelmaria ist ein starkes indiz dafür, dass bewusst getäuscht werden sollte. hinzu kommt noch, dass er dieselbe münze relativ kurz vorher zu einem realistischen preis gekauft hatte und nach eigener aussage mehrere solcher münzen besitzt, etc. pp.
die anfrage ist eben noch mal ein klares signal für ihn gewesen, seine zweifel relativ simpel auszuräumen, wer das nicht tut, hat in einem strafprozess schlechte karten. als anwalt weiß ich wovon ich da spreche. solche typen gehören aus dem verkehr gezogen und dieser hier wird es sich in ein paar monaten dreimal überlegen, ob er noch einmal falsche münzen unters volk bringt.
goldmob ist offline   Mit Zitat antworten
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