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| Goldmünzen Hier finden Sie alle Informationen zu Goldmünzen - Anlagemünzen und dem Thema Gold im Allgemeinen , sowie der Wertanlage. |
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Post By wommi
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Post By poerings
09-05-2011, 16:08
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#2 (permalink)
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100 Mils 999 Feingold"auflage"!!!
Ein Stück vergoldetes Blech.
Weiter oben steht noch "Nachprägung".
Aber hübsch ist das Teil... und ist ja nicht viel kaputt
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09-05-2011, 16:19
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#4 (permalink)
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Hab ich da ein Schnäppchen gemacht, oder nicht?
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Nein, für Blech zu teuer!
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09-05-2011, 16:23
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#7 (permalink)
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Und was ist so etwas wert?
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Für den Händler einiges, siehe Dein Gebot!
Solche Dinger kannst Du, bei grösserer Menge, so für ~4-6 Cent
in Fernost herstellen lassen!
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09-05-2011, 16:28
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#9 (permalink)
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okay, also nur ein schönes Geschenk... ;-)
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Nein, selbst von diesem Satz im Angebot lässt Du dich blenden!
Wer freut sich über so ein Teil, auch wenn schön relativ ist?
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09-05-2011, 19:48
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#11 (permalink)
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Hallo Leute!
Hab ich da ein Schnäppchen gemacht, oder nicht?
lg
Marv
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nein ,leider nicht
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23-05-2011, 20:11
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#13 (permalink)
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Ich könnte mir vorstellen, dass ich in einer solchen Situation den Verkäufer darüber informieren würde, dass Rechtsgeschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, nach § 134 BGB nichtig sind. Als gesetzliches Verbot könnte hier § 9 Satz 1 Nr. 4 Feingehaltsgesetz einschlägig sein. Danach stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn man Gold- oder Silberwaren zum Verkauf anbietet, die eine Feingehaltsangabe tragen, die nicht den Vorschriften des Feingehaltsgesetzes entspricht. Nach § 2 Abs. 2 Feingehaltsgesetz darf der tatsächliche Feingehalt von Goldwaren höchstens 5 Promillepunkte unter dem angegebenen Feingehalt bleiben. Diese Grenze dürfte hier wohl unterschritten sein. Alternativ könnte man auch § 8 Abs. 1 Feingehaltsgesetz heranziehen, wonach auf Goldwaren, die mit anderen metallischen Stoffen ausgefüllt sind, kein Feingehalt angegeben werden darf.
Der vernünftige Verkäufer sieht das gleich ein, wirkt freudig bei der Rückabwicklung mit und macht sowas nie wieder.
Der unvernünftige Verkäufer kassiert eine Ordnungswidrigkeitenanzeige (kann bis zu 5.000 € kosten), wenn der Sachverhalt es hergibt eventuell auch noch eine Betrugsanzeige, wird bei Ebay angeschwärzt, sourct die Rückabwicklung zum Amtsgericht und dem Gerichtsvollzieher out und macht sowas danach dann nie wieder.
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24-05-2011, 08:14
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#14 (permalink)
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@poerings, was macht glauben, dass hier so viel weniger Gold verarbeitet wurde?
Auf dem Barren steht, dass es sich um eine Goldauflage mit einer Dicke von 0,00254mm handelt (100 Mils).
Gruss,
jeggy
Geändert von jeggy (24-05-2011 um 08:21 Uhr)
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24-05-2011, 09:17
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#15 (permalink)
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@poerings, was macht glauben, dass hier so viel weniger Gold verarbeitet wurde?
Auf dem Barren steht, dass es sich um eine Goldauflage mit einer Dicke von 0,00254mm handelt (100 Mils).
Gruss,
jeggy
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@jeggy
Eine Feingehaltsangabe auf einem "Goldbarren" muss sich auf den Gesamtklotz beziehen. Wenn man also das ganze Ding einschmilzt, muss die Schmelze bei einer Angabe von 999 insgesamt mindestens 994/1000 reines Gold enthalten. Die Angabe eines Gehalts nur für die dünne Schicht ist unzulässig.
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