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| Goldmünzen Hier finden Sie alle Informationen zu Goldmünzen - Anlagemünzen und dem Thema Gold im Allgemeinen , sowie der Wertanlage. |
13-06-2011, 13:56
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#1 (permalink)
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Suchaufruf: 100 EUR Gold 5 Uz. "Blaue Flagge" Frankreich 2005 mit Zertifikat Nr. 21
Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit einem Betrugsfall bitte ich um Hinweise, ob jemand etwas über den Verbleib folgender Münze sagen kann:
100 EUR Gold 5 Uz. "Blaue Flagge" Frankreich 2005 aus der Europaserie mit Zertifikat Nr. 21
Diese Münze wurde vor etwa 2 Jahren von einem "Händler" angeboten, von mir bezahlt, ist aber nie bei mir angekommen. Da der Händler damals kein Bild des Zertifikates Nr. 21 vorweisen konnte, vermute ich, dass er die Münze nie besessen hat und einen Betrug begangen hat. Einen Ankaufnachweis für diese Münze konnte er bisher auch nicht vorlegen.
Sollte jemand diese Münze mit dem entsprechenden Zertifikat Nr. 21 besitzen oder mal besessen haben, wäre ich für entsprechende Hinweise dankbar, damit der Betrug nachgewiesen und aufgeklärt werden kann. Sollte der Händler damit des Betruges überführt werden können, winkt dem Tippgeber selbstverständlich eine Prämie für seinen Hinweis.
Vielen Dank!
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13-06-2011, 16:38
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#2 (permalink)
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Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit einem Betrugsfall bitte ich um Hinweise, ob jemand etwas über den Verbleib folgender Münze sagen kann:
100 EUR Gold 5 Uz. "Blaue Flagge" Frankreich 2005 aus der Europaserie mit Zertifikat Nr. 21
Diese Münze wurde vor etwa 2 Jahren von einem "Händler" angeboten, von mir bezahlt, ist aber nie bei mir angekommen. Da der Händler damals kein Bild des Zertifikates Nr. 21 vorweisen konnte, vermute ich, dass er die Münze nie besessen hat und einen Betrug begangen hat. Einen Ankaufnachweis für diese Münze konnte er bisher auch nicht vorlegen.
Sollte jemand diese Münze mit dem entsprechenden Zertifikat Nr. 21 besitzen oder mal besessen haben, wäre ich für entsprechende Hinweise dankbar, damit der Betrug nachgewiesen und aufgeklärt werden kann. Sollte der Händler damit des Betruges überführt werden können, winkt dem Tippgeber selbstverständlich eine Prämie für seinen Hinweis.
Vielen Dank!
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Hm ... wäre aber für den Besitzer der diese Münze nach dir vom dem Händler gekauft hat und diese auch vom Ihm erhalten hat, äußerst problematisch, da er ja eigentlich nie Eigentümer dieser Münze geworden ist.
Und wer die Münze einmal von dem Händler nach dir gekauf hat und die Münze weitergegeben hat, wäre ja schon fast ein Hehler.
Ob sich unter diesen Aspekten wohl jemand meldet?
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13-06-2011, 17:41
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#3 (permalink)
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Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit einem Betrugsfall bitte ich um Hinweise, ob jemand etwas über den Verbleib folgender Münze sagen kann:
100 EUR Gold 5 Uz. "Blaue Flagge" Frankreich 2005 aus der Europaserie mit Zertifikat Nr. 21
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Hallo MdP-Sammler
Eventuell könnte Dir die Monnaie de Paris mitteilen, an wen diese Münze Nr. 21 zuerst verkauft wurde. Vielleicht lässt sich auf diesem Weg der jetzige Besitzer ausfindig machen.
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13-06-2011, 20:26
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#5 (permalink)
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Hm ... wäre aber für den Besitzer der diese Münze nach dir vom dem Händler gekauft hat und diese auch vom Ihm erhalten hat, äußerst problematisch, da er ja eigentlich nie Eigentümer dieser Münze geworden ist.
Und wer die Münze einmal von dem Händler nach dir gekauf hat und die Münze weitergegeben hat, wäre ja schon fast ein Hehler.
Ob sich unter diesen Aspekten wohl jemand meldet?
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Das ist sicherlich richtig, aber wenn die Münze tatsächlich z. B. noch im Erstbesitz befindet, kann man dem Verkäufer den Betrug nachweisen. Dafür müsste der Eigentümer nur die Münze und die Rechnung vorlegen, zum Nachweis.
Selbst bei Zweit- oder Drittbesitzern wäre ein Nachweis noch möglich, wenn die nötigen Unterlagen vorhanden sind.
Ich würde sagen, ein Versuch ist es wert. Lustig finde ich nur diese Aussage...
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Diese Münze wurde vor etwa 2 Jahren von einem "Händler" angeboten, von mir bezahlt, ist aber nie bei mir angekommen. Da der Händler damals kein Bild des Zertifikates Nr. 21 vorweisen konnte, vermute ich, dass er die Münze nie besessen hat und einen Betrug begangen hat.
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Ob er sie besessen hat oder nicht kann man nicht sagen, aber nach 2 Jahren würde ich hier nichts mehr "vermuten"...
PS: Sinneswandlung: Ich finde es doch nicht lustig.
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13-06-2011, 20:44
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#6 (permalink)
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Das ist sicherlich richtig, aber wenn die Münze tatsächlich z. B. noch im Erstbesitz befindet, kann man dem Verkäufer den Betrug nachweisen. Dafür müsste der Eigentümer nur die Münze und die Rechnung vorlegen, zum Nachweis.
Selbst bei Zweit- oder Drittbesitzern wäre ein Nachweis noch möglich, wenn die nötigen Unterlagen vorhanden sind.
Ich würde sagen, ein Versuch ist es wert. Lustig finde ich nur diese Aussage...
Ob er sie besessen hat oder nicht kann man nicht sagen, aber nach 2 Jahren würde ich hier nichts mehr "vermuten"...
PS: Sinneswandlung: Ich finde es doch nicht lustig.
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Das ist leider deutscher Rechtsstaat: Die Staatsanwaltschaft und auch das Landgericht beschäftigten sich leider aktuell immer noch mit dem Fall. Es ist doch traurig, dass es ein Landgericht nach nunmehr 2 Jahren nicht schafft, ein Urteil zu sprechen. Es gibt einige Merkwürdigkeiten auf der Verkäuferseite, immerhin ein Händler mit über 2.500 positiven Bewertungen bei eBay, allerdings nie mit hochpreisigen Münzen, sondern immer mit 5 DM-Stücken oder ähnlichem. Es wurde unterversichert versendet, obwohl der Händler volle Versicherung zugesichert hat. Mittlerweile frage ich mich allerdings bei einem positiven Urteil, wovon ich nach der letzten Gerichtsverhandlung ausgehe, ob der Händler noch zahlungsfähig ist, denn er führt seit Ende letzten Jahres keine Geschäfte mehr durch und ist den letzten beiden Verhandlungsterminen auch unter fadenscheinigen Gründen ferngeblieben und hat seinen Anwalt vorgeschickt, obwohl er persönlich geladen war.
Und er gibt an, die Münze von einem Freund ohne Rechnung angekauft zu haben. Er kann also nicht der Erstbesitzer sein. Ganz klar wäre es, wenn es jemanden gäbe, der die Münze Nr. 21 als Erstbesitz hat oder den Kauf schon vor Jahren nachweisen kann. Dann kann der Händler die Nr. 21 unmöglich in 2009 zum Verkauf angeboten haben. Damit wäre der Betrug bewiesen.
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13-06-2011, 20:46
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#7 (permalink)
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Hallo MdP-Sammler
Eventuell könnte Dir die Monnaie de Paris mitteilen, an wen diese Münze Nr. 21 zuerst verkauft wurde. Vielleicht lässt sich auf diesem Weg der jetzige Besitzer ausfindig machen.
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Danke für den Tipp, daran habe ich noch nicht gedacht. Die Frage ist, ob die MdP dies aus Datenschutzgründen darf. Da müsste wohl schon die Staatsanwaltschaft vorstellig werden.
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13-06-2011, 22:23
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#8 (permalink)
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Danke für den Tipp, daran habe ich noch nicht gedacht. Die Frage ist, ob die MdP dies aus Datenschutzgründen darf. Da müsste wohl schon die Staatsanwaltschaft vorstellig werden.
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Und das wird sie wohl nicht ...
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13-06-2011, 22:45
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#9 (permalink)
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Die Frage ist, ob die MdP dies aus Datenschutzgründen darf. Da müsste wohl schon die Staatsanwaltschaft vorstellig werden.
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Wenn es Dir weiterhelfen könnte, würde ich bei der MdP nachfragen (Fragen kostet ja bekanntlich nichts).
Wenn die Staatsanwaltschaft vorstellig werden würde, wäre es natürlich aussichtsreicher.
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14-06-2011, 12:01
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#10 (permalink)
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Und das wird sie wohl nicht ...
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Warum sollte sie nicht? Über Verbindungsbeamte oder Interpol ist das natürlich möglich... und wird auch praktiziert
Nur sollte man die Ermittlungsbehörden mal darauf stupsen, das sind nähmlich keine Münzsammler und haben dementsprechend nicht das Fachwissen
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14-06-2011, 15:25
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#11 (permalink)
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Warum sollte sie nicht? Über Verbindungsbeamte oder Interpol ist das natürlich möglich... und wird auch praktiziert
Nur sollte man die Ermittlungsbehörden mal darauf stupsen, das sind nähmlich keine Münzsammler und haben dementsprechend nicht das Fachwissen
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Tja, sobald es in der EU grenzüberschreitend wird, wird es immer kompliziert. Da werden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen am Fließband erlassen, aber die Umsetzung scheitert meist an schlichtem Unwillen und was nicht sonst noch allem.
Einen Trost hat es, die Münze ist so samt Zertifikat unverkäuflich, es ist wie mit einem Gemälde, das gestohlen wurde. Vielleicht sollte die MdP mal dazu übergehen, die Zertifikatnummer auch in die Münze selber zu prägen. Das wäre wirkungsvoller, zumindest bei den großvolumigen Stücken.
Da der Händler sich offenbar nach seinen 2.500 positiven Bewertungen aus dem Staub gemacht hat, lässt selbst bei einem positiven Gerichtsurteil wenig Hoffnung zu, den Geldbetrag erstattet zu bekommen.
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14-06-2011, 17:41
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#13 (permalink)
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Warum sollte sie nicht? Über Verbindungsbeamte oder Interpol ist das natürlich möglich... und wird auch praktiziert
Nur sollte man die Ermittlungsbehörden mal darauf stupsen, das sind nähmlich keine Münzsammler und haben dementsprechend nicht das Fachwissen
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Klar ... Interpol ... weltweite Suche ... 8-stellige Belohnung ... Sondersendung auf allen Kanälen ... 
Ich glaube nicht, dass in diesem Fall wirklich mit ALLEN Mitteln ermittelt wird ... leider für den Geschädigten.
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14-06-2011, 18:31
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#14 (permalink)
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Klar ... Interpol ... weltweite Suche ... 8-stellige Belohnung ... Sondersendung auf allen Kanälen ... 
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Du schaust zuviel fern
Solche Sachen dauern heutzutage wenige Minuten und werden per Mail erledigt. Ich habe nahezu täglich mit solchen Sachen zu tun und dort geht es oftmals um Werte, die bei weitem keine 5oz Gold sind
Ermittlungsbehörden sind übrigens verpflichtet, jeden Hinweis, der zur Aufklärung von Straftaten führen könnte, nachzugehen. Deshalb kann MdP-Sammler da ruhig mal anfragen, ob sie diese Möglichkeit in Betracht gezogen haben, mal den Werdegang der Münze von der Monnaie aus nachverfolgen zu lassen... kostet doch nichts. Ich würde es machen
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14-06-2011, 19:47
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#15 (permalink)
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Du schaust zuviel fern
Solche Sachen dauern heutzutage wenige Minuten und werden per Mail erledigt. Ich habe nahezu täglich mit solchen Sachen zu tun und dort geht es oftmals um Werte, die bei weitem keine 5oz Gold sind
Ermittlungsbehörden sind übrigens verpflichtet, jeden Hinweis, der zur Aufklärung von Straftaten führen könnte, nachzugehen. Deshalb kann MdP-Sammler da ruhig mal anfragen, ob sie diese Möglichkeit in Betracht gezogen haben, mal den Werdegang der Münze von der Monnaie aus nachverfolgen zu lassen... kostet doch nichts. Ich würde es machen 
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Dazu eine kleine Geschichte:
Vor einiger Zeit klingelten an einem schönen, arbeitsfreien Montag Morgen bei mir zwei Polizeibeamte ... Klimbimrasseldong.
Höflich bat ich die Herren in meine Gemächer und erkundigte mich nach ihrem Begehren.
Parallel bot ich ihnen natürlich einen Carokaffee und/oder Saft an.
Beides lehnten die Herren dankend ab und kamen zum Kern ihres Daseins (bei mir).
Förmlich erkundigten sie sich, ob ich der Besitzer des Wagens mit dem Amtlichen Kennzeichen KO-BLA-BLA sei.
Diese einfache Frage konnte ich mit einem fröhlichen und stolzen JA beantworten.
Darauf hin eröffneten die netten Herren, dass mein Wagen abgebrannt sei .... dongeldoinpeng ... 
Sodalla, meinte ich etwas verdutzt ... wie so dieses?
"Ja", entgegneten die Herren, um diese Frage zu klären seien sie nun bei mir ...
HÄ?, dachte ich verdattert. HÄ?
Lange Leitung, kurzer Sinn - die Herren wollten überprüfen, ob ich die Karre daselbst gebrandstiftet hätte.

Da ich sie ratzdiefatz davon überzeugen konnte, dass ich es nicht gewesen sei, machten sie ihre Notizbücher zu und verabschiedeten sich höflich von mir.
Beim Rausgehen unterbreiteten sie mir noch, dass ich den Verblichenen unverzüglich entsorgen müsse.
"Warum?", fragte ich zurück, das Autolein hat doch noch TÜV und dürfe doch auf dem Parkplatz stehen bleiben ....
Nein, das dürfe es nicht, da es ausgebrannt ist - meinten die Herren.
Später versuchte ich auf der örtlichen Polizeidienststelle eine Anzeige "aufzugeben" - wegen Sachbeschädigung, Brandstiftung etc.
Die Herren wollten die Anzeige nicht aufnehmen, da die diesbezüglich "ermittelnden" Beamten schon Feierabend hätten.
Es dauerte mehrere Tage, bis ich eine Anzeige aufgeben durfte.
Ermittelt wurde dann aber auch nicht, obwohl ich himself ermittelte, dass in den letzten Monaten mehrere Autos abgefackelt worden waren.
Auch gab es Verdachtsmomente zu eine gewissen Gruppe von Leuten, die in der Umgebung wohnten. Diesbezüglich Hinweise wurden anscheinend nicht wahrgenommen ...
Also: ich hatte nicht den Eindruck, dass ein "Fahndungsdruck" aufgebaut wurde ... 
War schon seltsam ....
Allerdings muss ich den Herren zu Gute halten, dass ich wohl eher ungewöhnlich reagierte und sie sich eventuell nicht so richtig ernst genommen fühlten ... was ich aber damit "entschuldigen" kann, dass ich es unverschämt fand mir zu unterstellen, dass ich meine Karre selber angekokelt hätte ... tzzzz
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15-06-2011, 08:53
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#16 (permalink)
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Hm ... wäre aber für den Besitzer der diese Münze nach dir vom dem Händler gekauft hat und diese auch vom Ihm erhalten hat, äußerst problematisch, da er ja eigentlich nie Eigentümer dieser Münze geworden ist.
Und wer die Münze einmal von dem Händler nach dir gekauf hat und die Münze weitergegeben hat, wäre ja schon fast ein Hehler.
Ob sich unter diesen Aspekten wohl jemand meldet?
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Hallo Josuah,
nichts für ungut, aber beide Gedanken laufen mit dem deutschen Recht nicht so ganz konform:
Man könnte die Münze mit Zertifikat Nr. 21 theoretisch an unendlich viele Leute verkaufen, man kann sie aber nur einmal übereignen (Stichwort: Trennungsprinzip) - an wen sie übereignet wird, würde im Zweifel der Verkäufer durch das Zusenden entscheiden. Dass er sich damit unter Umständen gegenüber anderen Käufern schadensersatzpflichtig macht oder etwa durch einen Betrug gar eine Straftat begehen könnte, steht auf einem anderen Blatt.
Dass zweiteres abwegig ist, ergibt sich dann schon daraus, dass der zweite Käufer Eigentümer geworden wäre.
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17-06-2011, 14:09
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#17 (permalink)
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Hallo Josuah,
nichts für ungut, aber beide Gedanken laufen mit dem deutschen Recht nicht so ganz konform:
Man könnte die Münze mit Zertifikat Nr. 21 theoretisch an unendlich viele Leute verkaufen, man kann sie aber nur einmal übereignen (Stichwort: Trennungsprinzip) - an wen sie übereignet wird, würde im Zweifel der Verkäufer durch das Zusenden entscheiden. Dass er sich damit unter Umständen gegenüber anderen Käufern schadensersatzpflichtig macht oder etwa durch einen Betrug gar eine Straftat begehen könnte, steht auf einem anderen Blatt.
Dass zweiteres abwegig ist, ergibt sich dann schon daraus, dass der zweite Käufer Eigentümer geworden wäre.
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Du hast natürlich vollkommen recht.
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17-06-2011, 14:55
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#18 (permalink)
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HÄ?, dachte ich verdattert. HÄ?
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@Tulitei, warum lässt du die Leute nicht einfach ihre Arbeit machen, ohne
gleich einen auf angepisst zu machen? Ist doch logisch, dass die Beamten
diese Möglichkeit mit in Betracht ziehen müssen, das gehört da einfach zur
Routine. Da hilft deine Empfindlichkeit niemandem, auch nicht dir selbst...
...musst du dich dann nicht wundern, dass du hinterher beim Aufgeben
deiner Anzeige nicht in er ersten Reihe stehst...
Gruss,
jeggy
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17-06-2011, 15:32
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#19 (permalink)
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@Tulitei, warum lässt du die Leute nicht einfach ihre Arbeit machen, ohne
gleich einen auf angepisst zu machen? Ist doch logisch, dass die Beamten
diese Möglichkeit mit in Betracht ziehen müssen, das gehört da einfach zur
Routine. Da hilft deine Empfindlichkeit niemandem, auch nicht dir selbst...
...musst du dich dann nicht wundern, dass du hinterher beim Aufgeben
deiner Anzeige nicht in er ersten Reihe stehst...
Gruss,
jeggy
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Naja, werd´ du mal morgens von der Polizei geweckt, erhältst die Nachricht, dein Karre ist abgefackelt worden und du musst quasi deine Unschuld nachweisen und dann, als du dieses kannst, beenden die ihre Befragung UND ihre Untersuchung, obwohl in den letzten Wochen mehrere Autos drumherum abgefackelt wurden?
Das hat nix mit "Arbeit-machen-lassen" zu tun ... und meine Anzeige nicht aufnehmen zu wollen, ist nicht das, was ich von den Aufgaben der Polizei erwarte.
Davon abgesehen möchte ich nicht deren Job machen - miese Arbeitszeiten, schlechte Arbeitsbedingungen, relativ wenig Knete und den permanenten Frust, irgendwie die Welt doch nicht besser machen zu können.
Aber das hat nix damit zu tun, dass sie in meinem Fall nicht tätig werden wollten und geworden sind!
Übrigens, ich kann echt charmant sein, wenn ich was will ... und höflich bin ich fast immer ... auch Staatsbeamten gegenüber ...
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17-06-2011, 15:41
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#20 (permalink)
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Einen Trost hat es, die Münze ist so samt Zertifikat unverkäuflich, es ist wie mit einem Gemälde, das gestohlen wurde. Vielleicht sollte die MdP mal dazu übergehen, die Zertifikatnummer auch in die Münze selber zu prägen. Das wäre wirkungsvoller, zumindest bei den großvolumigen Stücken.
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Hallo MdP-Sammler
Ab der Größe von 5 Unzen (sowohl bei den Silber- als auch den Goldmünzen) ist die Zertifikatnummer jeweils in den Münzrand eingeprägt (z.B. 260/500).
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17-06-2011, 18:43
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#21 (permalink)
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... und meine Anzeige nicht aufnehmen zu wollen, ist nicht das, was ich von den Aufgaben der Polizei erwarte...
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Kann zwar sein, dass ich in deinem speziellen Fall falsch liege, aber meines Wissens wird eine Anzeige bei Bekanntwerden einer Straftat bereits von Amts wegen aufgenommen. Das heißt, als dein Pkw abgefackelt und dies der Polizei bekannt wurde, wurde auch eine Anzeige wegen Brandstiftung aufgenommen. Du brauchst also keine Anzeige aufgeben, sondern musst lediglich zur bereits bestehenden Anzeige noch als Zeuge (da Geschädigter) vernommen werden. Natürlich hätte eine solche Vernehmung jeder Polizist machen können, auch wenn die zuständigen Sachbearbeiter schon Feierabend hatten. Aber es ist viel sinnvoller, wenn der damit betraute Beamte die Vernehmung macht, weil er am besten weiß, was er dich alles fragen will. Wenn ein anderer die Vernehmung macht und dann fehlt am Ende einiges, nützt es dem Sachbearbeiter auch nix und er muss dich erneut zur Nachvernehmung vorladen.
Aber irgendwie schweifen wir von dem Suchaufruf ab...
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18-06-2011, 10:51
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#23 (permalink)
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Hallo MdP-Sammler
Ab der Größe von 5 Unzen (sowohl bei den Silber- als auch den Goldmünzen) ist die Zertifikatnummer jeweils in den Münzrand eingeprägt (z.B. 260/500).
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Soweit ich weiß, ist das erst bei den noch grösseren Münzen der Fall, bzw. bei den neueren Auflagen, die teilweise ja nur noch 39 Stücke betragen. In 2005 war jedoch die Nummer noch nicht dort eingeprägt und auch bei den neueren 5 Unzen konnte ich das bisher nicht feststellen. Den letzten 5 Unzer, den ich geprüft habe, war die 2009er Brandenburger Tor.
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18-06-2011, 10:55
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#24 (permalink)
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@ MDP_Sammler
Hallo, was mir nicht so ganz klar ist, inwiefern Du Dir von dem Ausgang des Strafverfahrens etwas auf der zivilrechtlichen Seite (Geld zurück) versprichst?
Es sei denn es wurde ein Adhäsionsverfahren eingeleitet, dann müsstest Du aber schon eine zivilrechtlichen Titel haben und wenn der Strafrichter hier mitspielt, sind auch "zahlungsunfähige" Schuldner dann meist sehr zahlunsgwillig, ansonsten landen sie nämich im Bau...
Liebe Grüße
Claudi
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So ist es. Sollte der Nachweis gelingen, dass die Münze niemals in seinem Besitz war, ist das das ganz eindeutig ein Fall für den Strafrichter. Und dieser Nachweis könnte eben gelingen, wenn sich jemand findet, der die Nr. 21 damals in 2005 direkt von der MdP oder von einem Münzhändler bezogen hat und dies nachweisen kann. Damit wäre auch bewiesen, dass der Anbieter der Nr. 21 einen Betrug begangen hat... Ist eigentlich ganz einfach, oder?
Umgekehrt ist es allerdings einfacher. Ist die Straftat festgestellt, ist es für den Zivilrichter nur noch reine Formsache, das Urteil zur Rückzahlung des "Kaufpreises" zu sprechen.
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18-06-2011, 11:09
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#25 (permalink)
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Soweit ich weiß, ist das erst bei den noch grösseren Münzen der Fall, bzw. bei den neueren Auflagen, die teilweise ja nur noch 39 Stücke betragen. In 2005 war jedoch die Nummer noch nicht dort eingeprägt und auch bei den neueren 5 Unzen konnte ich das bisher nicht feststellen. Den letzten 5 Unzer, den ich geprüft habe, war die 2009er Brandenburger Tor.
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Hallo MdP-Sammler
Bereits bei meiner 5 Unzen Silbermünze "Bartholdi" aus 2004 ist am Rand die Nummer eingeprägt.
Allerdings besitze ich nur ein paar 5 Unzen Silbermünzen, so daß ich es nur bei diesen mit Sicherheit sagen kann.
Bei den Goldausgaben kann ich nur vermuten, daß sie aufgeprägte Nummern haben. Aber ich bin mir eigentlich ziemlich sicher.
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