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Goldmünzen Hier finden Sie alle Informationen zu Goldmünzen - Anlagemünzen und dem Thema Gold im Allgemeinen , sowie der Wertanlage.

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Alt 09-07-2011, 19:28   #1 (permalink)
 
US-Prozess: Zehn Münzen für 80 Millionen Dollar

US-Prozess: Zehn Münzen für*80 Millionen Dollar - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
Leitwolf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-07-2011, 08:42   #3 (permalink)
 
Der Prozeß ist zugunsten des amerikanischen Staates entschieden. Was mit den 10 Münzen passiert ist noch unklar, momentan bleiben sie in Fort Knox.
rufuszufall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-07-2011, 19:06   #4 (permalink)
 
Die Münzen sind wohl Diebesgut, von daher finde ich das Urteil richtig, auch wenn das Sammlerherz anderer Meinung ist.

In Deutschland zirkulieren reichlich Proben der DM- und Pfennig-Münzen. Gerade gesehen eine Messing- und eine Silberprobe des 1 Pfennigstückes von 1950.

Gelangten solche Proben eigentlich legal in Händler- und Sammlerhände? Oder wurden sie eher als Diebesgut aus der Prägeanstalt herausgeschmuggelt?

Viele Grüße
Hermann
hekuhn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-07-2011, 19:43   #5 (permalink)
 
Die Stücke sind illegal aus der Prägeanstallt entfernt worden - aber eigentlich ja nicht "geklaut" worden ....
Der Mitarbeiter hat diese Stücke durch gleichartige eines anderen Jahrgangs ersetzt. ... Die Münzen - waren damals kein gültiges Zahlungsmittel (im Gegensatz zu den Münzen die er Ausgetauscht hat).
Er hat also Goldmünzen gegen Goldbaren gleichen gewichtes eingetauscht .... Klar - eine Straftat hat er damit sicher begangen .. ich weiss nur nicht welche ? Illegaler Tausch ? Keine Ahnung !

Und was die Summe von 80 Mio´s angeht.....

8 Millionen hat die EINE - EINZIGE frei verfügbare Münze gekostet (inkl. Gebühren) ... wären die 10 Stück auf den Markt gekommen - müssten sich 10 Bieter finden - die alle bereit sind das auch auszugeben ... und die gibt es nicht ... also fällt der Wert dieser Stücke auch gewaltig mit der Anzahl der Stücke. Um wieviel - kann niemand sagen ... aber sicher einen bazen geringer als 8 mio/st.

Lg
Marcus
Anubix2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-07-2011, 19:49   #6 (permalink)
 
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...........müssten sich 10 Bieter finden - die alle bereit sind das auch auszugeben ... und die gibt es nicht ... also fällt der Wert dieser Stücke auch gewaltig mit der Anzahl der Stücke. Um wieviel - kann niemand sagen ... aber sicher einen bazen geringer als 8 mio/st.

Lg
Marcus
Ich denke das man locker 10 Scheichs findet die ohne mit der Wimper zu zucken 8 Mio. dafür zahlen
jannys33 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-07-2011, 20:11   #7 (permalink)
 
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Die Stücke sind illegal aus der Prägeanstallt entfernt worden - aber eigentlich ja nicht "geklaut" worden ....
Der Mitarbeiter hat diese Stücke durch gleichartige eines anderen Jahrgangs ersetzt. ... Die Münzen - waren damals kein gültiges Zahlungsmittel (im Gegensatz zu den Münzen die er Ausgetauscht hat).
Er hat also Goldmünzen gegen Goldbaren gleichen gewichtes eingetauscht .... Klar - eine Straftat hat er damit sicher begangen .. ich weiss nur nicht welche ? Illegaler Tausch ?
Das mit dem Austausch ist eine unbewiesene Vermutung. Unabhängig davon bleibt das Ganze ein Diebstahl von Staatseigentum. Genau so hat jetzt das amerikanische Gericht entschieden.
rufuszufall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-07-2011, 22:29   #8 (permalink)
 
Schade, dass die Münzen hinter Schloss und Riegel bleiben Meiner Meinung nach gehören sie in öffentliche Sammlungen.
Kronerogøre ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-07-2011, 22:34   #9 (permalink)
 
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Schade, dass die Münzen hinter Schloss und Riegel bleiben Meiner Meinung nach gehören sie in öffentliche Sammlungen.
Das ist noch nicht entschieden. Ansonsten gibt es ja bereits zwei Exemplare im Smithsonian.
rufuszufall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-07-2011, 14:08   #10 (permalink)
 
die zurückgezogene letzte 5 dm silbermünze, die dann in blech rausgekommen ist darf doch auch nicht gehandelt werden und wird eingezogen, wenn sie wo auftaucht hab ich mal gelesen?
bugi1976 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-07-2011, 16:12   #11 (permalink)
 
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die zurückgezogene letzte 5 dm silbermünze, die dann in blech rausgekommen ist darf doch auch nicht gehandelt werden und wird eingezogen, wenn sie wo auftaucht hab ich mal gelesen?
Richtig ! Weiterhin wird ein Strafverfahren wegen Hehlerei (§ 259) eingeleitet, weil ein Gegenstand aufgekauft wurde, der aus einer Straftat stammt, die gegen ein fremdes Vermögen gerichtet war. Die Münze wird eingezogen, da sie zur Begehung der Straftat gebraucht wurde.

Vortat der Hehlerei kann jede gegen ein fremdes Vermögen gerichtete vorsätzliche Straftat sein. Da die Münzen wahrscheinlich bereits mehrere "Vorbesitzer" hatten, ist hier wohl als Vortat eine weitere Hehlerei wahrscheinlich. Ob es sich bei der Tat desjenigen, der die Münzen aus der Prägeanstalt "entfernt" hat, um einen Diebstahl, eine Unterschlagung, einen Betrug oder einen Verwahrungsbruch gehandelt hat, ist ziemlich egal.
Silberheini ist offline   Mit Zitat antworten
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