19-07-2011, 18:47
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#13 (permalink)
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Naja, willkommen im Club. Wir alle hier haben wohl unsere Erfahrungen mit gewissen Verkäufern auf dieser Plattform gemacht und Lehrgeld gezahlt.
Tut mir Leid für dich, aber so wie ich Ebay kenne wirst Du damit leben müssen.
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Ich würde mich auch nicht auf ebay verlassen. Wenn Dir die Münzen tatsächlich als Goldmünzen angeboten und verkauft wurden und nicht im Text kleingedruckt irgend so etwas wie "Imitat" oder ähnliches steht, wurdest Du betrogen (§263 StGB). Eine Strafanzeige und eine anschließende Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter hat schon so manchen dazu veranlasst, darzulegen, dass er nie die Absicht hatte, jemanden zu betrügen und er natürlich bereit ist, das "Geschäft" rückgängig zu machen.
Wenn der Schaden nur gering ist, handelt es sich beim Betrug um ein Antragsdelikt, denn besonderes öffentliches Interesse wird die Staatsanwaltschaft in Deinem Fall wohl nicht annehmen. Dies bedeutet, dass Du neben der Anzeige auch explizit einen Strafantrag stellen musst. Dafür hast Du nur drei Monate Zeit.
Einen Versuch ist es wert.
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